Unfall durch Alkoholeinfluss - Auch Beifahrer können belangt werden
OLG Celle: Unfall durch Alkoholeinfluss - Auch Beifahrer können belangt werden
Wer unter Alkoholeinfluss steht und dabei einen Unfall verursacht, haftet unter gewissen Umständen nicht allein, sondern je zur Hälfte auch noch der Beifahrer. Das geht aus einem Fall-Beispiel vom Oberlandesgericht Celle hervor.
In diesem Beispiel ging es um zwei Männer, die kurz vor dem Trinken von Alkohol vereinbart haben, wer sich anschließend ans Steuer setzt. Später fuhr dann allerdings nicht derjenige, der eigentlich fahren sollte.
Das OLG Celle entschied, dass für den späteren Unfall beide verantwortlich gemacht werden, da sich die beiden Männer nicht an die zuvor gemachte Vereinbarung gehalten haben.
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Gruß Peter