Vorsicht bei Grundstücksausfahrt!
Wer aus einem Grundstück ausfährt, muss Vorsicht walten lassen!
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss grundsätzlich ausgeschlossen sein, wenn ein Autofahrer aus einem Gründstück ausfährt. Das Gesetz sieht vor, dass der Fahrer eines Kfz, in derartigen Fällen, die
alleinige Verantwortung trägt. Erst wenn sich das Fahrzeug in den fließenden Verkehr eingeordnet hat, ist die Ausfahrt aus einem Grundstück beendet.
(Oberlandesgericht Köln, Az.: 4 U 35/04)
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Gruß Peter