Wildschäden: Keine Gnade für den Fuchs
Weicht ein Fahrzeugführer einem plötzlich die Straße überquerenden Wild aus und gerät er hierbei an die Straßenleitplanke, wodurch das Fahrzeug einen erheblichen Schaden erleidet, so ist die Fahrzeugteilkaskoversicherung ersatzpflichtig, wenn das Ausweichen vor diesem Tier erforderlich war. Für große Tiere, wie beispielsweise Wildschwein oder Reh, gilt dies ohne weiteres, für kleine Tiere wie Hasen aber nicht. Auch ein Fuchs wird dabei in die Kategorie der kleinen Tiere eingeordnet. Deshalb ist das Ausweichen mit dem Pkw vor einem Fuchs als grob fahrlässiger Fahrfehler zu werten. Die Teilkaskoversicherung muss keinen Schadenersatz leisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer das Fahrzeug selbst gesteuert hat oder aber eine andere Person gefahren ist.
(jlp, 10.11.03)
Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: IV ZR 276/02
[Mit freundlicher Genehmigung - Verlag H. Vogel]
Gruß Peter