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Für Gewalt nach VfL-Spiel droht Haft

Für Gewalt nach VfL-Spiel droht Haft

Zwei Wittener (Bochum-Fans) sollen nach einem Derby gegen den BVB einem anderen VfL-Fan (36) die Stirnhöhlenvorderwand und das Jochbein gebrochen haben. Opfer hat eine Metallplatte im Kopf. Berufungsprozess

Nach einer selten brutalen Gewalttacke nach einem Bundesligaderby zwischen dem VfL Bochum und dem BVB müssen zwei bereits verurteilte Wittener (28, 29) eine höhere Strafe fürchten.

Die VfL-Fans sollen nach dem Spiel einen bereits zu Boden gestreckten, später bewusstlosen VfL-Fan (36) aus Bochum mit einem Tritt Stirnhöhlenvorderwand und Jochbein gebrochen haben. Ihm musste eine Metallplatte implantiert werden, die er bis heute trägt. Das Opfer sagte gestern dem Landgericht: "Ich habe einen Tritt gegen den Kopf gekriegt - dann war ich weg - aus!" Eine Zeugin hatte den Tritt so beschrieben: "Wie vor einen Fußball. Mit voller Wucht. Wie im Stadion."

Es war der 9. September 2004 um 19 Uhr. Nach dem Derby (2:2) trank das spätere Opfer mit vier Kumpels an einem Kiosk an der Castroper Straße friedlich Bier. Dann kamen die Angeklagten vorbei, betrunken. Nach angeblicher Provokation ihrerseits kam es zur Schlägerei mit den Kioskkunden. Dabei soll der bereits wehrlose 36-Jährige von den Angeklagten übelst getreten worden sein. "Wenn jemand auf der Erde liegt und dann noch ´reinzutreten, das ist irgendwie feige", hatte er in einem ersten Prozess gegen die Angeklagten vor gut einem Jahr gesagt.

In erster Instanz waren die Angeklagten, die im Wesentlichen ihre Unschuld beteuerten bzw. sich an nichts erinnerten, vom Kopftritt-Vorwurf aber freigesprochen worden. Mangels Beweisen. Das Amtsgericht konnte trotz mehrheitlich belastender Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei sagen, wer genau wen getreten habe. Zumal damals dafür auch eine dritte Person (30) in Frage kam. Die Angeklagten wurden nur wegen kleinerer Gewaltbeiträge verurteilt: zu Bewährungsstrafen von vier bzw. acht Monaten plus Auflagen.

Dagegen ging die Staatsanwaltschaft jetzt in Berufung. Sie hatte wegen des Kopftrittes für beide Gefängnis gefordert. Ein Urteil folgt noch.

(Quelle: WAZ/Witten )




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