Etappenerfolg für den Tierschutz: Details des rumänischen Tötungsgesetzes für ungültig erklärt
Etappenerfolg für den Tierschutz: Details des rumänischen Tötungsgesetzes für ungültig erklärt
2014-06-23
Etappenerfolg für den Tierschutz! Das Bukarester Appellationsgericht hat VIER PFOTEN Recht gegeben und die so genannten Anwendungsnormen für das Streunerhunde-Tötungsgesetz als ungültig erklärt. Damit ist der gesamte Regierungsbeschluss aufgehoben, und das Einfangen und Töten von streunenden Hunden in Rumänien ist nach den bestehenden Normen nicht mehr erlaubt. VIER PFOTEN hatte die Normen des Tötungsgesetzes bereits im Jänner 2014 angefochten.
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Liebe Grüße aus der sonnigen Pfalz
Maiken