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Yahoo plant eigenes Online-Musikgeschäft

Das Unternehmen Yahoo plant derzeit den Einstieg in den Online-Musik-Markt. Nach der Übernahme des Anbieters MusicNet will der Suchmaschinenbetreiber nun selbst in der Branche eine beachtliche Rolle spielen.

Marktführer auf dem Online-Musikmarkt ist zur Zeit Apple. Yahoo kann jedoch bereits zum Start seines eigenen Portals auf einen großen Kundenstamm hoffen, da mit dem derzeitigen Audio-Stream-Angebot monatlich rund zwei Millionen Hörer gezählt wurden.

Bereits seit längerem versuchen bislang vergebens Microsoft und Sony sich gegen Apples iTunes-Musikstore durchzusetzen. Yahoo Music wird mit seinem Portal vorraussichtlich Ende des Monats online sein.





Re: Internet

 

Gut sichtbares Impressum auch auf privater Website

München (dpa/gms) - Auch auf privaten Websites muss das Impressum deutlich sichtbar sein. Sonst drohe ein Rechtsstreit, so die Zeitschrift "PC Professionell". Zum Beispiel sollte das Impressum von jeder einzelnen Seite her aufrufbar sein.

Außerdem sollte der entsprechende Link nicht nur mit "Kontakt", sondern mit "Impressum" gekennzeichnet sein. Allerdings gebe es dazu unterschiedliche Urteile. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofes stehe noch aus.

Zu den notwendigen Angaben im Impressum einer privaten Website zählt laut dem Magazin der Name des Inhabers der Website sowie dessen Wohnanschrift. Bei juristischen Personen, zum Beispiel einer GmbH oder einer AG, müssen demnach auch die so genannten Vertretungsberechtigten, das Handelsregister, bei dem das Unternehmen eingetragen ist sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.






Re: Internet

Wichtig! Ich bitte alle darum dies hier zulesen die eine eigene Homepage gestalten
Da ich nicht möchte das irgendwann vielleicht von euch jemand davon noch betroffen wird, bitte ich euch dies unter folgenden Link nachzulesen;
   
>>> Interessengemeinschaft Songtexte <<<




Re: Internet

Internetgebühren kommen 2007

Nun ist es raus. Ab dem 1.1.2007 muss jeder PC- bzw. MAC-Inhaber mit einem aktiven Internetanschluss eine Gebühr bezahlen. Das beschließt der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Begründet wird diese Entscheidung mit dem Argument, dass man auch ohne entsprechende TV-Karte Fernseh- und Radioprogramme empfangen kann.

Somit müssen Menschen, die nur ein Radio und einen PC mit Internetanschluss besitzen (keinen Fernseher) 17,03 Euro bezahlen.





Re: Internet

:rolleyes
des is ja wohl voll scheisse!!
muss ich auch noch 17 euro bezahlen!!
bei dennen pieps wohl...

Re: Internet

SowieSo 


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