Neue Jugendschutzbestimmungen
Ich habe es grade durch einen Newsletter erfahren und wollte euch an den neusten Begebenheiten informieren.
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- Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder
- Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird.
Das neue Jugendschutz Gesetz ist laut neuesten Meldungen so gut wie fertig. Die wichtigsten Änderungen lauten wie folgt. 1. Vergrößerung und Neupositionierung des FSK Kennzeichens auf dem Bildträger und auf der Hülle des Bildträgers - Die Mindestgröße und Platzierung der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden verändert und bundesgesetzlich festgeschrieben. In § 12 Abs. 2 JuSchG wird nach S. 1 folgender Satz eingefügt: Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen. 2. Schwere Jugendgefährdung - Durch den Gesetzesvorschlag wird der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Neu ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Terminologie der Gewaltbeherrschtheit. Der genaue Wortlaut des neuen § 15 Abs. 2 Nr. 3a JuSchG lautet: Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die (...) 3a. besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen... 3. Einfache Jugendgefährdung - Mit der vorgeschlagenen Ausgestaltung der Indizierungskriterien werden weitere Kriterien in das Gesetz aufgenommen. Vom § 18 Abs. 1 S. 2 JuSchG werden zukünftig auch erfasst: Medien in denen Quelle: Panini Video Blog |