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Motor aus - schlafen?

Motor aus - schlafen?

Motor aus – schlafen?

Wir alle kennen die Problematik der leidigen „Ruhezeiten-„ und „Lenkzeitverordnungen“ im Autobusbereich aus der Praxis.

Ein Problem, welches in letzter Zeit noch häufiger zu Tage tritt, fragt doch der gewissenhafte Polizist bei jedem Bagatellunfall als Erstes nach dem Alko-Test und schon

 die zweite Frage ist:“ Haben Sie Ihre Ruhezeiten eingehalten, haben Sie Ihre Lenkzeiten eingehalten?“

Nun sollte man aber nicht auf die bösen Polizisten losgehen, die ja auch nur brav Ihrer Arbeit nachgehen und ohne dies meist eher unseren Lenkern zugeneigt sind.

Viel mehr stellt sich doch die Frage, ob man unter Ausreizen der Fahrpläne wirklich so knapp an die Grenze des „Erlaubten“ gehen sollte.

Der Gesetzgeber hatte ursprünglich zu der gesetzlichen Mittagspause von mindestens einer halben Stunde vorgesehen, zusätzlich, nach längstens viereinhalb Stunden Fahrt,

eine mindest 45 min. Lenkpause einzuhalten, wobei sich der Fahrer auch vom Fahrzeug entfernen darf. Dieser Gedanke entspringt dem Fernverkehr,

ebenso die Regelungen der verkürzten Nacht- und Wochenendruhe, einfach um einen Fahrer nicht zu zwingen, irgendwo an einem öden Autobahnparkplatz,

sein Leben fern der Heimat zu fristen.

Wie weit diese Regelungen unbedingt im innerstädtischen Autobusbetrieb umzusetzen sind, sei dahingestellt. Zahlreiche Ausnahmeregelungen,

die jedoch offensichtlich eine wesentliche Schlechterstellung gegenüber der EU-Vorgaben bedeuten,

sollten aber nicht das so offen erklärte Ziel eines Pseudo-Staatsbetriebes mit Vorbildfunktion darstellen,

 auch wenn sich dieser, wohlweislich, durch den Wiener Stadtsenat wieder eigene Gesetze basteln ließ. In der Praxis bedeutet dies nämlich,

dass die halbstündige Mittagspause meist komplett entfällt,

und die tatsächliche Lenkpause zwischen zwei Arbeitsstücken von zusammen oft mehr als 6 Stunden, mitunter weniger als 18 Minuten beträgt.

Nur weil der große Bruder Computer errechnet hat, dass ohnedies jeweils 3 oder 4 Minuten in der Endstelle als Ausgleichszeit verbleiben

 (Verspätungen gibt es nämlich grundsätzlich nie) und diese aber als Lenkpausen wertet. Ebenso wie einige digitale Fahrtschreiber, die der Meinung sind,

Motor aus bedeutet schlafen! Falsch, denn eine gesetzliche Lenkpause müsste mindestens 10 Minuten ununterbrochen dauern.

Also dürfte man dann auch nicht Nachziehen, oder Wagenumsicht halten oder ähnliche Arbeiten verrichten.

 Vorsatz oder ein schlechter Scherz also, auf Kosten der Sicherheit der Fahrgäste und Fahrbediensteten, der sicher niemanden motivieren kann..

  

                                                                              

                                                                                       ... der Busfahrer