Jugendamt Gifhorn: Fall Anna-Maria
JUSTIZ
Drei mal vier ist elf
Von Michael Fröhlingsdorf
Ein Wolfsburger Richter hat einer jungen Frau noch vor der Geburt ihrer Tochter das Sorgerecht entzogen - weil sie angeblich zu dumm ist, das Kind zu erziehen. Gegen die rechtlich fragwürdige Entscheidung wehren sich die Mutter und ihr Ehemann.
Der Weg in die Welt ist für Anna-Maria kurz und unkompliziert. Einige Minuten nach 16 Uhr betritt Monika K., ihre Mutter, den Kreißsaal. Knapp dreieinhalb Stunden und wenige Presswehen später ist alles geschafft: 3650 Gramm schwer, 50 Zentimeter groß, schwarze, dünne Haare, der Säugling liegt zufrieden an der Brust und saugt die erste Muttermilch. "Nr. 161" war eine "Spontangeburt ohne Komplikationen", notiert der Gynäkologe Hendrik de Haan am 16. Oktober, 19.25 Uhr, ins Geburtsbuch des Krankenhauses im niedersächsischen Wittingen, Kreis Gifhorn.
Der weitere Lebensweg Anna-Marias dagegen wird wohl - das zeichnet sich schon heute, knapp sechs Wochen später, ab - ziemlich mühsam und kompliziert. Denn die Muttermilch ist vorerst eines der letzten Dinge, die Monika, 23, eine stämmige, blonde Frau, ihrem Kind geben darf. Ein Richter am Amtsgericht Wolfsburg hat ihr vorläufig das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen, schon bevor diese geboren war.
Anna-Maria wird somit zu einer Art staatlich verordnetem Waisenkind, soll in einer Pflegefamilie aufwachsen und möglicherweise adoptiert werden. Ihren knapp zweijährigen Bruder Jan, der bereits in einer Pflegefamilie lebt und den die Mutter monatelang nicht sehen durfte, wird Anna-Maria vielleicht nicht einmal kennen lernen. Monika ist verzweifelt: "Ich fühle mich wie eine Leihmutter."
Angeblich droht dem Baby Gefahr durch seine Mutter. Die Bedrohung war nach Ansicht des Familiengerichts so groß, dass die Sorgerechtsentscheidung in einem Eilverfahren getroffen wurde - nach Angaben von Monikas Anwältin ohne eine ordnungsgemäße Anhörung der Mutter und ihres Ehemannes. Beides soll nun in einer weiteren Verhandlung im Dezember nachgeholt werden. Doch an der Entscheidung wird das, vermutet Monika, nichts mehr ändern.
Dabei ist Monika weder gewalttätig noch etwa eine Kinderschänderin, sondern eine "liebevolle Mutter".
Zu diesem Schluss kommt selbst ein Gutachten, das das Gericht in Auftrag gegeben hat. Auch die Gefahr, dass Monika ihren Nachwuchs verwahrlosen lässt, den Kindern nichts zu essen gibt oder sie einsperrt, ist gering. Im Gegen- teil: Die Aktenlage zeugt von mütterlicher Fürsorge. So hat Monika bei ihren beiden Kindern keine Vorsorge-, keine Früherkennungsuntersuchung ausgelassen. Die junge Frau ist weder drogenabhängig, was Richter häufig zum Anlass nehmen einzuschrei- ten, noch ist sie psychisch schwer krank.
Nein - Monika ist zu dumm. Oder besser: Der Staat hält sie für zu dumm. Mit einem Intelligenzquotienten (IQ) von 56 erfülle sie nicht die Voraussetzungen für eine "eigenverantwortliche Erziehung und Betreuung" ihrer Kinder. "Unverschuldetes Versagen", lautet der juristische Terminus in dem Gerichtsbeschluss vom 16. August.
Rund 7500-mal haben Richter im vorigen Jahr Eltern aus unterschiedlichen Gründen unter Berufung auf die einschlägigen Paragrafen 1666 und 1666 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwangsweise das Sorgerecht entzogen. Fälle wie der von Monika, bei denen es an der Intelligenz mangelt, werden nicht gesondert erfasst und sind kaum wissenschaftlich untersucht. Doch gerade sie bringen den Staat in ein Dilemma: Wie weit darf er sich in das Leben seiner Bürger einmischen? Wie lässt sich die Erziehungsfähigkeit der Eltern überhaupt beurteilen? Wo beginnt und wo endet der verfassungsmäßig garantierte Schutz der Familie?
Aus Sicht des Jugendamts Gifhorn hat Monika den Anspruch auf diesen Schutz fürs Erste verloren. Die Beamten stufen sie als einen der typischen hoffnungslosen Fälle ein - was angesichts ihrer Biografie vielleicht auch nicht verwunderlich ist.
Aufgewachsen ist Monika mit fünf älteren und zwei jüngeren Geschwistern. Der Vater sei, sagt sie, alkoholkrank gewesen und habe die Kinder geschlagen. Erst ist er selten zu Hause, schließlich ganz fort. Die Mutter, Helga S., Sozialhilfeempfängerin, wirkt überfordert, ungepflegt, dominant. Ärger mit dem Jugendamt hat Helga S. reichlich in all den Jahren, unter anderem wegen Tochter Monika.
Die kommt ins Heim, wechselt nach dem dritten Schuljahr auf die Sonderschule für Lernbehinderte, läuft weg und kehrt schließlich zu ihrer Mutter zurück. Inzest und Vergewaltigung kommen in der Familie vor. Die neunjährige Monika wird Opfer eines ihrer Brüder, wie sie selbst als Erwachsene später Freunden erzählt. Das Urteil der Behörde über Kindheit, Jugend, Monikas Leben und Familie: "desolat".
Darf so jemand Kinder erziehen?
"Sorgerechtsentzüge gibt es vor allem bei unteren sozialen Schichten", sagt der Bielefelder Psychologieprofessor Uwe-Jörg Jopt. Das Dilemma: Einerseits sind die Jugendämter verpflichtet, Eltern bei Erziehungsproblemen zu unterstützen, andererseits müssen sie über den Schutz von Kindern und Jugendlichen wachen.
Auch für Monika gab es kein Entrinnen vor dem Jugendamt. Im Frühjahr vergangenen Jahres war es so weit, Sohn Jan war gerade drei Monate alt, sein Vater verschwand. Monikas Mutter hatte bei einem Versandhandel Möbel bestellt und dabei den Namen ihrer Tochter als Kundin angegeben - ohne deren Wissen.
Als der Schwindel aufflog, zeigte Monika ihre eigene Mutter an, die daraufhin wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt wurde. Gleichzeitig informierte ein Strafrichter das Familiengericht: Eine Überprüfung der familiären Situation sei dringend angeraten. Monika, damals 21, habe einen kleinen Sohn und sei möglicherweise überfordert, schrieb der Richter aus der Ferne.
Daraufhin setzte sich im Kreishaus Gifhorn die Jugendhilfe-Maschinerie in Bewegung. Im April 2001 schickte die Behörde zweimal einen Mitarbeiter in die Familie, in der Monika damals zusammen mit ihrem Sohn Jan, ihrer Mutter und mehreren ihrer Geschwister lebte. Das Ergebnis war beide Male das Gleiche: die Wohnung in desolater Unordnung, der kleine Jan aber immerhin in einem "angemessenen Pflege- und Ernährungszustand".
Anfang Mai 2001 schaltete die Behörde das Wolfsburger Familiengericht ein. Der Richter beauftragte eine Gutachterin, die Erziehungsfähigkeit von Monika zu beurteilen. Doch die Sachverständige konzentrierte sich zunächst stark auf Äußerlichkeiten. Das Tischtuch sei "außerordentlich schmutzig gewesen, ebenso wie das darauf herumstehende Geschirr und der überdimensionierte volle Aschenbecher", notierte sie nach ihrem ersten Besuch.
Als die Psychologin schließlich mit einem Standardtest die Intelligenz der Mutter prüfte, versagte Monika. Sie sei nervös gewesen, habe gewusst, dass sie sich schlecht schlage, sagt Monika heute rückblickend. Das Ergebnis lautete dann auch: "schwere geistige Behinderung". Lesen und schreiben könne die junge Mutter nur mühsam, beim Rechnen reiche es lediglich zum Addieren und Subtrahieren. Anzumerken sei, dass Monika "eine Analoguhr nicht ablesen kann und zur Berechnung von 3 mal 4 beide Hände und mehrere Minuten mit dann falschem Ergebnis (= 11) benötigt", hielt die Gutachterin am 2. August 2001 fest. Mit diesem Resultat war Monikas Erziehungsfähigkeit dahin.
Zu Recht? Was sind die Kriterien? Müssen Eltern wirklich unbedingt das kleine Einmaleins können, damit man ihnen ihre Kinder lässt? Oder könnte man ihnen nicht vielleicht helfen? Die Kinder in der Familie belassen und regelmäßig Unterstützung gewähren?
Ohnehin sind solche Intelligenztests in der Wissenschaft umstritten. "Alleine sagen sie wenig über das Vorliegen einer geistigen Behinderung aus", sagt der Psychologe Markus Nauheim aus Montabaur. Notwendig sei es auch, bei den Tests die soziale Kompetenz zu berücksichtigen.
Die Alltagstauglichkeit von Monika sei jedenfalls "in keinerlei Beziehung" berücksichtigt worden, steht für ihren Frauenarzt de Haan fest, der die junge Mutter seit sechs Jahren kennt. "Sollte man nicht alle Jugendlichen mit 15 Jahren bezüglich ihres Intelligenzquotienten untersuchen, um ihnen im Voraus mitzuteilen, ob ihnen ihre Kinder später entzogen würden?", fragt der Mediziner in einem wütenden Brief an das Jugendamt. Auch einen zweiten Test, der das Ergebnis des ersten überprüfen würde, gab es bei Monika bislang nicht.
Der kleine Sohn scheint der Mutter gut zu tun. Dieselbe Psychologin, die Monika zunächst als "hochgradig emotional labile, nur bedingt steuerungsfähige Persönlichkeit" beschreibt, kommt in ihrem Gutachten auch zu dem Befund, beim Kontakt mit Jan sei die junge Frau "in der Stimmung ausgeglichen, offen in der Zuwendung, situationsentsprechend angepasst, zärtlich und liebevoll" gewesen. Vor allem deshalb solle "eine Trennung von Mutter und Kind vermieden werden". Monika und ihr Sohn sollten zunächst in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden.
Durch einen Umzug wird das Jugendamt Celle zuständig. Monika geht ins Gerburgisheim in Bochholt. Dort hat sie Ärger mit Mitbewohnerinnen, fühlt sich kontrolliert und eingesperrt, bekommt Heimweh nach ihrer Mutter. Nach zehn Wochen erhält sie erstmals Heimaturlaub, doch Jan darf sie nicht mitnehmen. Sie fährt trotzdem - und kehrt nicht mehr zurück, ihren Sohn will sie abholen lassen. Aus Sicht des inzwischen wieder zuständigen Jugendamts Gifhorn hat die Mutter mit diesem Verhalten "andere Lebensprioritäten" gesetzt, sagt Amtsleiter Klaus-Dieter Schneider.
Das Erziehungsversagen wird endgültig zum Justizfall.
Vor dem Familiengericht sind die Aussichten allerdings schlecht für Frauen wie Monika, die ein staatliches Hilfsangebot ausgeschlagen haben. Argumente gegen einen Sorgerechtsentzug gibt es dann kaum noch. "In rund 80 Prozent der Fälle entscheiden die Gerichte so, wie vom Jugendamt beantragt", sagt der Berliner Sozialrechtsprofessor Johannes Münder, der sich intensiv mit dem Thema Sorgerecht für Menschen mit geistiger Behinderung befasst hat. Noch eindeutiger sei die Gutachtergläubigkeit der Richter, so Psychologe Jopt. In neun von zehn Fällen verließen sich diese auf das Urteil der Sachverständigen.
Das Wohl des Kindes - eine ebenso eindeutige wie inhaltlich vage Richtschnur für alle Entscheidungen - wagt kaum ein Richter selbst zu definieren.
Monika, die bedächtig spricht und der man die Denkanstrengung dabei deutlich ansehen kann, hat denn auch keine Chance, als der Wolfsburger Richter im August dieses Jahres über den Antrag des Jugendamts entscheidet, ihr das Sorgerecht für Jan zu entziehen und ihn unter Vormundschaft der Behörde zu stellen - zumal Monika damals vor Gericht nicht einmal einen Anwalt hat.
Dabei hat sich die Lebenssituation der jungen Frau im Vergleich zum vergangenen Jahr grundlegend geändert. Inzwischen lebt sie in ihrer eigenen, ordentlichen Wohnung und ist verheiratet mit einem Mann, der zwar nicht der leibliche Vater der Kinder ist, der sich aber - soweit man das von außen beurteilen kann - rührend um Anna-Maria und ihre Mutter kümmert und sie unterstützt.
Was für die unglückliche Mutter ein schwerer Schlag ist, gerät dem Richter zur Routineangelegenheit. Zweieinhalb Seiten reichen ihm, um den staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf Familie zu begründen.
Weshalb ambulante Hilfen, wie der Einsatz von Familienhelfern, nicht erprobt wurden, steht nicht in dem Beschluss, obwohl der Entzug der Personensorge nur als äußerstes Mittel zulässig ist, wenn alle anderen versagen. Vor allem missfällt dem Gericht offenbar die Nähe Monikas zu ihrer Mutter, die im gleichen Haus wohnt. Aber kann man Monika, die als Kind im Heim selbst erfahren hat, wie ein Leben ohne Eltern ist, vorwerfen, dass sie auf ihre Mutter fixiert ist?
In einer anderen Frage leistet das Gericht gründliche Arbeit: Zehn Tage nachdem die Mutter auf die Frage des Richters, ob sie schwanger sei, wahrheitsgemäß mit "Ja" geantwortet hatte, war der nächste richterliche Beschluss fertig - der Sorgerechtsentzug für die noch ungeborene Anna-Maria. Den lässt das Jugendamt sogleich in die vorgesehene Entbindungsklinik Wittingen zustellen.
Der Beschluss ist indes juristisch umstritten. Eine "mehr als außergewöhnliche Entscheidung", findet Professor Siegfried Willutzki. Denn die Personensorge, so der langjährige Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, beginne grundsätzlich erst mit der Geburt. Ein Entzug des Sorgerechts bereits vorher sei gar nicht möglich.
Ehemann Wolfgang K. hingegen interessiert den Richter nur am Rande: Da die eheliche Beziehung erst kurz bestehe, könne die Tatsache, dass Monika nun verheiratet sei, die Situation nicht verbessern, befindet er kurz und knapp.
Im rechtlichen Sinne gilt Wolfgang, genannt "Wolli" - wiewohl nicht leiblicher Papa - allerdings als Kindsvater, weil Anna-Maria erst nach der Eheschließung vom 31. Juli zur Welt kam. Deshalb muss sich der Richter doch noch einmal mit ihm befassen. Am 9. September bekommt Wolfgang K. das Sorgerecht mit der seltsamen Begründung entzogen, es könne "schon deshalb nicht im Sinne des Kindswohls sein", dass dieser das Sorgerecht erhalte, "da Herr K. zum einen nicht der biologische Vater des Kindes ist, zum anderen nicht sicher feststellbar ist, ob er sich in angemessener Weise um das noch ungeborene Kind kümmern würde".
Nach dieser Logik müsste jährlich vermutlich Zehntausenden Männern das Sorgerecht entzogen werden.
Dass Wolfgang, ein kleiner, rundlicher Mann mit einem gemütlichen Schnauzbart, ihr helfen will, da ist sich Monika ganz sicher. Aber taugt er auch als Vater? Schließlich kennen sich Monika und er von einer Einrichtung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Dort wurde Monika zwei Jahre in der Lehrküche ausgebildet, Wolfgang arbeitete in der Werkstatt. Inzwischen hat der Mann, der stark stottert, den Arbeitsplatz gewechselt; bei einem Bauern in der Gegend gibt es mehr Geld. Für das Jugendamt Gifhorn freilich hat ein Mensch, der in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat, als Sorgeberechtigter von vornherein kaum eine Chance.
Für Monika hingegen ist "Wolli" der letzte Fixpunkt in einer Welt, in der sie öfter abgehauen ist. Erst aus dem Kinderheim, dann aus der Mutter-Kind-Einrichtung und vor drei Jahren sogar aus dem Standesamt. Seinerzeit schon wollte Wolfgang sie heiraten. Doch sie sei "noch nicht so weit gewesen" damals, sagt Monika. Jetzt ist das anders.
Monika will nicht mehr weglaufen, sondern kämpfen. Um das Sorgerecht für ihre Kinder und eine richtige Familie. Inzwischen hat sie eine Anwältin eingeschaltet, die gegen die Entscheidungen von Amt und Gericht Beschwerden eingelegt hat.
Einen kleinen Sieg hat die junge Mutter seitdem schon errungen. Ende Oktober durfte sie, obwohl ohne Sorgerecht, Anna-Maria aus dem Krankenhaus mit in ihre kleine Dachwohnung im niedersächsischen Brome nehmen. Nachdem Frauenarzt de Haan einige Journalisten für den Fall interessiert hatte, entschied das Jugendamt, vorerst in Deckung zu bleiben. Eine Trennung im Krankenhaus "unter Beteiligung der Presse" könne nicht dem Wohl des Kindes und der Mutter dienen, heißt es in einem Brief. Das Ziel, Monika das Kind möglichst schnell wegzunehmen und in eine Pflegefamilie zu geben, bleibe aber bestehen, sagt der Gifhorner Kreisdirektor Gero Wangerin.
Seither leben Monika und ihr Mann in der ständigen Angst, das Jugendamt könne ihnen das Kind auf offener Straße nehmen - beim Spaziergang, beim Einkaufen, beim Einsteigen ins Auto ihrer Mutter. "Erst gestern habe ich wieder gedacht, da kommt die Kinderpolizei, als die plötzlich vor mir standen", berichtet Monika. Der unangemeldete Besuch diente aber nur dazu, zu prüfen, ob es dem Kind gut geht.
Das Zaudern der Behörde kommt nicht von ungefähr. "Für die Jugendämter ist das eine ständige Gratwanderung", sagt Thomas Meysen, Fachlicher Leiter beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, dem alle 800 Jugendämter in der Bundesrepublik angehören. "Schreiten sie zu spät ein, sagen die Journalisten: Warum hat das Jugendamt nichts getan? Greifen sie früh zu, heißt es, die nehmen den armen Eltern die Kinder weg."
Unbedachte Schnellschüsse tragen den Jugendämtern immer wieder mal den Ruf einer "Kinderklaubehörde" ein - so auch in dem spektakulären Fall der Familie Kutzner aus dem niedersächsischen Groß Mimmelage. 1997 hatte das Amtsgericht Bersenbrück den Eheleuten das Sorgerecht für ihre zwei Töchter entzogen. Wegen der zu geringen Intelligenz der Eltern fürchtete eine Gutachterin eine "Verflachung des IQ" der Kinder und schlug eine "neue Beelterung" vor.
Fünf Jahre kämpften sich Annette und Ingo Kutzner mit Hilfe des Vereins "Aktion Rechte für Kinder" durch alle Instanzen. In diesem Frühjahr gab ihnen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Recht. "Das Gericht weist darauf hin, dass die Tatsache, dass ein Kind unter Bedingungen, die seiner Erziehung förderlicher sind, untergebracht werden könnte, nicht als Begründung ausreicht, es gewaltsam der Obhut seiner biologischen Eltern zu entziehen", stellten die Straßburger Richter unmissverständlich fest.
Die Konsequenz: Der Staat muss auch Eltern mit schlichtem Verstand erdulden, Menschen wie Monika, die eine trübe Kindheit und gescheiterte Beziehungen hinter sich haben. Und er muss aushalten, dass diese Menschen Kinder zeugen und erziehen.
"Nein, das tue ich nicht", sagte Monika - und ging.