Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Diverse Problematiken

Bundesgerichtshof: Facebook-Nutzervertrag ist vererbbar

 Bundesgerichtshof: Facebook-Nutzervertrag ist vererbbar

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Erben dürfen auf Konten von Verstorbenen in sozialen Netzwerken wie Facebook zugreifen. Dieses Grundsatzurteil verkündete der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag, 12. Juli 2018:


Und siehe diesbezüglich auch unbedingt eine nähere Betrachtung dieses Urteils in Roberts Blog (vom 13.07.2018) @ robertkoop.wordpress.com/tag/iii-zr-183-17/

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