Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Fälle von sexuellem Missbrauch

Jura-Prof: Gute Noten für Sex

Jura-Prof: Gute Noten für Sex

25.08.2005 16:46 Uhr

Hannover
Jura-Prof: Gute Noten für Sex

Ein Juraprofessor der Uni Hannover steht unter Korruptionsverdacht: Er soll Doktoranden und Studierenden gegen Geld und "körperliche Zuwendung" geholfen haben.

Ein Juraprofessor aus Hannover steht im Verdacht, für unzulässige Unterstützung von Doktoranden der Rechtswissenschaft rund 51.000 Euro kassiert zu haben. Wie die hannoversche Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, wird gegen den Hochschullehrer wegen Bestechlichkeit ermittelt.

Laut Anklagebehörde soll er außerdem eine studentische Hilfskraft, bei der er in Hannover wohnte, "gegen körperliche Zuwendung besser benotet haben", sagte ein Sprecher der Behörde. Im Zuge der Ermittlungen seien am Donnerstag Wohn-, Dienst- und Geschäftsräume in Hannover, Hamburg und Bergisch-Gladbach durchsucht worden.

Ein Beratungsunternehmen aus Bergisch-Gladbach soll dem Juraprofessor zahlungskräftige Doktoranden vermittelt haben, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel. Gegen die Geschäftsführer des Unternehmens, die dem Professor die 51.000 gezahlt haben sollen, ermittele man wegen Verdachts der Bestechung. Der Hochschullehrer solle als Gegenleistung für die Zahlungen die Doktoranden bis zum Abschluss der Promotion betreut haben, obwohl sie die formalen Voraussetzungen für den Doktortitel nicht erfüllt hätten.

Ebenfalls wegen Bestechung und zudem wegen Verrats von Dienstgeheimnissen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Studentin, bei der der Professor in Hannover wohnte. Sie solle Klausuren für den Hochschullehrer erstellt haben, die sie selbst noch schreiben musste. Außerdem soll sie Klausurlösungen in ihrem Freundeskreis verbreitet haben.

Ins Rollen kam das Ermittlungsverfahren gegen den Juraprofessor durch eine Strafanzeige der Universität Hannover, die von den Zahlungen des Beratungsunternehmens und der angespannten wirtschaftlichen Lage des Juristen erfahren hatte. Zudem hatten sich bei der Frauenbeauftragten der Universität Studentinnen über Belästigungen durch den Hochschullehrer beschwert. Der Professor soll einer zweiten Studentin eine Anstellung an seinem Lehrstuhl gegen körperliche Zuwendung in Aussicht gestellt haben. Die Studentin wies das Ansinnen jedoch zurück.

Bei den Durchsuchungen wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft zahlreiche Unterlagen und Dateien sicher gestellt. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, drohen allen Beschuldigten Freiheitsstrafen.

AP
https://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/berufstudium/artikel/374/59315/

Re: Jura-Prof: Gute Noten für Sex

Käufliche Doktortitel – Sex für gute Noten: Professor vor Gericht
Von Christina Sticht und Martina Steffen
dpa Hildesheim.
Äußerlich gefasst und adrett gekleidet sitzt der Jura-Professor auf der Anklagebank im Landgericht Hildesheim. Der smarte 53-Jährige im dunkelblauen Anzug macht keine Anstalten, sein Gesicht zu verbergen – ganz im Gegensatz zu seiner zitternden ehemaligen Studentin.

Die blonde 30-Jährige ist mitangeklagt, weil sie gute Noten und eine Hilfskraft-Stelle mit sexuellen Diensten erkauft haben soll. Diese pikante Liaison ist jedoch nur ein Nebenschauplatz des Prozesses, der heute begleitet von großem Medieninteresse startete.

Als der Wissenschaftler der Universität Hannover im September unter dem Vorwurf der Bestechlichkeit in 78 Fällen verhaftet wurde, hatten die Zeitungen schnell Titel für ihn gefunden. Von „Professor Sex“ und dem „bestechlichen Campus-Casanova“ war die Rede. Der eigentliche Skandal sind aber nicht schlüpfrige Details in der Beziehung zwischen dem Dozenten und Studentinnen, sondern der schwunghafte Handel mit Doktortiteln – ein seit Jahren bekanntes Phänomen im Dunkelfeld des Wissenschaftsbetrieb, das nun erstmals in einem großen Gerichtsverfahren erhellt werden soll.

Auf der Anklagebank in Hildesheim sitzt auch der Geschäftsführer einer Wissenschaftsberatung aus Nordrhein-Westfalen. Ihm wird Bestechung in 69 Fällen vorgeworfen. Die Firma soll dem Professor im Zeitraum zwischen Oktober 1996 und Mai 2005 insgesamt etwa 184 000 Euro dafür gezahlt haben, dass er die Dissertationen ihrer Kunden begutachtete. Weil die meisten Kandidaten nicht das erforderliche Prädikatsexamen besaßen, besorgte der Doktorvater Ausnahmegenehmigungen seiner Fakultät. Er kassierte laut Anklage ein Erfolgshonorar von 4100 Euro pro Kandidat, wobei die erste Rate nach Annahme zur Promotion, die zweite Rate bei Erfolg floss.

Wie aus der insgesamt 185 Seiten umfassenden Anklage hervorgeht, ist die professionelle Vermittlung von Promotionen ein lukratives Geschäft. Demnach kassierte die Beratungs-Firma bis zu 22 000 Euro pro Promotion, unter anderem zahlte ein Richter eines Sozialgerichts stolze 42 000 D-Mark. Die Kunden waren überwiegend bei Unternehmen tätige Juristen oder Rechtsanwälte, die sich offenbar aus Eitelkeit oder zur Karrierebeförderung mit dem akademischen Grad schmücken wollten.

Das Problem der käuflichen Titel sei alt bekannt, sagt Matthias Jaroch vom Deutschen Hochschulverband: „Hier herrscht ein Kartell des Schweigens.“ Der Zusammenschluss der Hochschullehrer veröffentlichte bereits 1994 eine Empfehlung gegen käufliche Promotionen. Diese setzte die Universität Hannover allerdings erst Ende 2004 in ihrer Promotionsordnung um, nachdem das seltsame Treiben des Lehrstuhl- Inhabers aufgefallen war.

Die Uni stellte damals selbst Strafanzeige gegen den Juristen und brachte die drei Jahre dauernden, zunächst verdeckten Ermittlungen ins Rollen. Den Anstoß hatten zwei Studentinnen gegeben, die ihn als Prüfer ablehnten, um nicht in Verdacht zu geraten, sich gute Noten mit sexuellen Diensten erkauft zu haben. Mittlerweile hat der 53- Jährige an der Hochschule Hausverbot, auf seinem Lehrstuhl wird er vertreten. Wie das niedersächsische Wissenschaftsministerium mitteilte, kann erst nach Abschluss des Strafverfahrens ein Disziplinarverfahren folgen.

Sollte der mutmaßlich bestechliche Jura-Professor eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erhalten, verliert er seinen Beamtenstatus und alle Pensionsansprüche. Dies ist durchaus möglich. Bestechung und Bestechlichkeit werden mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren geahndet.

Die Vermittlungsfirma hatte bereits im September den Vorwurf der Bestechung vehement zurückgewiesen: „Alle unsere in Hannover promovierten Klienten haben ihren Doktorgrad ausschließlich aufgrund ihrer selbstständigen wissenschaftlichen Leistungen erhalten“, erklärte die Firma. Am Mittwoch äußerte sich keiner der Angeklagten. Der Prozess wurde aufgrund mehrerer Anträge der Verteidigung unterbrochen. Er wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.
https://www.neue-oz.de/information/_aktuelles/30_juraprofessor.html

Re: Jura-Prof: Gute Noten für Sex

25. Februar 2008

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Schrift:
GELD, SEX, KORRUPTION
Zweiter Anlauf im Prozess gegen den Doktor-Macher

Ein 53-jähriger Jura-Professor steht erneut wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Für Geld soll er Doktoranden betreut haben, einen Schein gab es gegen Sex. Seine Kollegen an der juristischen Fakultät der Uni Hannover wussten von nichts, sagt ein Mitarbeiter.
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Der Prozess geht weiter: Der 53-jährige Jura-Professor Thomas A. muss sich seit heute erneut vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Ihm wird Bestechlichkeit in 78 Fällen vorgeworfen. Zusammen mit ihm ist auch eine Studentin angeklagt, die für Sex bessere Noten bekommen haben soll. Außerdem steht der Geschäftsführer einer Promotionsvermittlung vor Gericht.
JURA-PROFESSOR VOR GERICHT: VERTEIDIGUNG SUCHT FORMFEHLER

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Der Prozess begann bereits Ende Januar. Doch nach nur einem Verhandlungstag wurde er unterbrochen (mehr...). Die Verteidigung hatte sich über die Besetzung des Gerichts beschwert und die Zuständigkeit der Wirtschaftskammer des Gerichts in Frage gestellt. Zudem seien Schöffen falsch besetzt worden, hieß es.

Angeklagte Studentin hofft auf schnelle Verurteilung

Der Prozess wurde daraufhin neu angesetzt, an der Anklage änderte diese Unterbrechung nichts. Auch am heutigen Verhandlungstag gab es Streit um die richtige Zusammensetzung des Gerichts. Gleich am Vormittag forderte die Verteidigung, den Staatsanwalt auszutauschen, weil er wesentliche Teile der Anklageschrift schon vor dem Prozess veröffentlicht habe. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Nach Verlesung der Anklageschrift zweifelte die Verteidung des Geschäftsführers der Beratungsfirma abermals an der korrekten Besetzung des Gerichts - besonders an der korrekten Ernennung der Schöffen. Über das Thema soll morgen entschieden werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Professor vor, 69 Kunden der Promotionsvermittlung zum Doktortitel verholfen zu haben. Er soll dafür rund 184.000 Euro kassiert haben. Laut Anklageschrift hatten sich Juristen, darunter Rechtsanwälte und ein Richter, an die Promotionsvermittlung des Mitangeklagten aus Bergisch Gladbach gewandt, weil sie die zur Promotion erforderliche Examensnote von "voll befriedigend" nicht erreicht hatten.

Studentin hoffte auf schnelle Entscheidung

Gegen Geld habe die Promotionsberatung "die Vermittlung einer geeigneten Themenstellung und eines Betreuuers" versprochen. In Thomas A. war dieser Betreuer schnell gefunden. Insgesamt 4100 Euro soll er für den erfolgreichen Abschluss eines Promotionsverfahrens bekommen haben. Der Professor soll an der Uni Hannover eine Ausnahmegenehmigung für die Kandidaten besorgt haben, die eigentlich zu schlechte Noten für eine Promotion hatten.

Zudem soll der Jura-Professor zwei Studentinnen bei Prüfungsleistungen bevorzugt haben. Sein Lohn: Sex. Die mitangeklagte Studentin habe er zudem als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl beschäftigt.

Besonders für die angeklagte Studentin war die Verzögerung des Prozesses nervenaufreibend. Die 30-Jährige hatte schon im Januar gehofft, die ganze Geschichte schnell hinter sich bringen zu können. Sie hat bereits gestanden, ihren Professor durch "sexuelle Hingabe" bei der Notengebung beeinflusst zu haben. Doch durch die Unterbrechung des Verfahrens mussten alle Angeklagten heute erneut erscheinen, auch die Studentin. Und für den Fortsetzungstermin am Dienstag ist sie ebenfalls geladen. Dann könnte gegen sie ein Urteil ergehen, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Unklar ist bisher, ob Thomas A. Mittäter hatte. Medienberichten zufolge sollen weitere Dozenten an der Leibniz-Universität Hannover ins Zwielicht geraten sein. Die Staatsanwaltschaft bestätigte jedoch, dass gegen keine weiteren Mitarbeiter der juristischen Fakultät ermittelt werde. Und auch der dort beschäftigte Professor Henning Radtke hält nichts von solchen Verbindungen: "Ich kann diese Vorwürfe nicht nachvollziehen. Es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass einer der Kollegen gewusst hat, was Herr A. dort treibt", sagt er.

Verfahren gegen 80 ehemalige Doktoranden

Doktorarbeiten seien von anderen Kollegen immer so benotet worden, wie sie es für angemessen gehalten hätten. "Dass in Seminaren hier und da mal eine bessere Note vergeben wird, ist ja nicht ungewöhnlich. Das steht aber in keinem Zusammenhang zu den Praktiken des Herrn A.", ergänzte Radtke. Letztlich sei es die Fakultät gewesen, die darauf gedrungen habe, dass das Verfahren gegen den 53-Jährigen in Gang gekommen sei.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind seit Bekanntwerden des Falls von Thomas A. insgesamt gegen 80 ehemalige Doktoranden Verfahren eingeleitet worden. 40 dieser Fälle seien aber inzwischen gegen Geldzahlung wieder eingestellt worden, sagte ein Sprecher. Gegen elf Doktoranden seien Strafbefehle ergangen, sie wurden in einem verkürzten Verfahren ohne mündliche Hauptverhandlung rechtskräftig verurteilt.

Ebenfalls angeklagt ist der 52 Jahre alte Martin D., geschäftsführender Gesellschafter der in Bergisch Gladbach ansässigen Promotionsvermittlung. Der Unternehmer muss sich wegen Bestechung in 69 Fällen verantworten.

Der Professor wurde bereits vor zwei Jahren suspendiert und durfte nicht mehr an der Uni Hannover lehren. Er hat dort Hausverbot und wird auf seinem Lehrstuhl vertreten. Seit September sitzt er außerdem in Haft. Für den Prozess sind insgesamt 13 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll Ende Mai gefällt werden.

mer/dpa/ddp



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https://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,537510,00.html

Re: Jura-Prof: Gute Noten für Sex

Dienstag, 26. Februar 2008, 16:14 Uhr
Sex-Studentin wegen Bestechung verurteilt

Wegen einer sexuellen Beziehung zu einem Professor (53) aus Hannover und gleichzeitig guten Noten ist eine Jura-Studentin (30) wegen Bestechung verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim (Niedersachsen) verhängte 1800 Euro Strafe. verurteilt worden. Der Prozess gegen den Professor, dem die Staatsanwaltschaft zudem Handel mit Doktortiteln vorwirft, wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.
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Re: Jura-Prof: Gute Noten für Sex

Donnerstag, 19. März 2009
Bewährung für ProfessorEr wollte Sex, sie gute Noten

"Ja, ich wollte Sex", bekennt der Professor der Universität Augsburg im Gerichtssaal. "Sie war keine unattraktive Frau, ich fand sie nett und schön und wollte eine Affäre mit ihr", sagt der mit einer Psychologin verheiratete 58 Jahre alte Hochschullehrer für Wirtschaftswissenschaften freimütig zum Prozessbeginn. Im Gegenzug stellte er im vergangenen Jahr einer attraktiven Studentin für die Magisterarbeit eine bessere Benotung in Aussicht. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte ihn dafür wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe von 8000 Euro. Vom Vorwurf der versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall wurde der "Herr Professor" freigesprochen.

Sollte die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptieren, wäre der Angeklagte mit einem blauen Auge davongekommen. Bei einer Strafe von einem Jahr und mehr hätte er seinen Beamtenstatus und den Job an der Uni verloren. Bei einer Berufung müsste der Fall noch einmal aufgerollt werden - Ausgang offen. Die Staatsanwaltschaft prüft noch.

Sehr selbstbewusst schildert die Zeugin, wie ihr der Professor eindeutige Angebote machte: In einem ersten Gespräch nach der schriftlichen Klausur will sie mit ihrem Lehrer die Themen der mündlichen Prüfung absprechen. Er erklärt ihr, ohne die schriftliche Arbeit gesehen zu haben, sie werde die Prüfung wahrscheinlich nicht bestehen. Die aus der Ukraine stammende 34-Jährige gerät in Panik. Denn dann müsste sie Deutschland verlassen, bekäme hier keinen Job. "Da schlug er mir einen Tausch vor", beschreibt sie die Situation. Was meinen sie, fragt sie nach und er zeigt ihr sechs Finger. Geld? Nein, Sex! Entrüstet habe sie abgelehnt. Danach erfuhr sie, dass sie bei der Klausur durchgefallen war.

Mit Kamera und Mikrofon

Zu einem zweiten Gespräch mit dem Professor kommt die Studentin verwanzt mit Kamera und Mikrofon. Sie wollte die Sex-Forderungen später beweisen können, begründet sie ihr Handeln, das ihr ein noch nicht beendetes Verfahren wegen versuchter Nötigung einbrachte. Wieder bietet ihr der Hochschullehrer Sex an. Diesmal verlangt er sogar eine längere Beziehung, worauf sie ihm entrüstet entgegnet: "Dann kaufen Sie sich doch eine Nutte." Doch der Professor lässt nicht locker. Als er ihr ironisch erklärt, bei Zuneigung würde die nächste Prüfung mit Gottes Hilfe gelingen, erwidert sie: "Ich glaube nicht an Gott." Darauf er: "Dann kann ich die Rolle von Gott übernehmen."

Zu einem dritten Gespräch schickt die Studentin einen Detektiv mit den mitgeschnittenen Aufnahmen. Ultimativ verlangt der für die mündliche Prüfung die Note 3,3 und bringt auch gleich die zu stellenden Prüfungsfragen mit. Zuvor hatte der Dozent schon die Klausur von 4,7 - nicht bestanden - auf 4,3 - bestanden - hochgestuft. Dies sei aus rein sachlichen Gründen erfolgt, wie der Angeklagte versichert.

Selbstanzeige rettet Beamtenstatus

Als ihm mit der Veröffentlichung des heimlich aufgenommenen Materials gedroht wird, zieht der Professor die Notbremse. Er informiert freiwillig den Dekan der Universität. Die Selbstanzeige hat ihm wahrscheinlich seinen Professorentitel und den Beamtenstatus gerettet. Jedenfalls spricht das Gericht den Beschuldigten von der versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall frei.

Nach dem Richterspruch ist der Angeklagte sichtlich erleichtert. Die Staatsanwältin hatte ihm zuvor vorgehalten, er habe mit seinem Verhalten das "Vertrauen in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes enorm erschüttert", seine Machtposition als Professor schamlos ausgenützt und gegen die Dienstpflichten verstoßen. Deshalb hatte sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Richter fand einen Mittelweg. Die Studentin übrigens legte ihre mündliche Prüfung bei einem anderen Professor mit der Note 1,3 ab und hat ihre Magisterprüfung bestanden.


dpa
https://www.n-tv.de/1123396.html

Re: Jura-Prof: Gute Noten für Sex

26.03.2009

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Schrift:
SEX FÜR GUTE NOTE
Staatsanwaltschaft fordert härtere Strafe für Professor

Darf der Augsburger Professor, der einer Studentin für Sex gute Noten versprach, Beamter bleiben? Nein, sagen die Staatsanwälte und legten gegen ein Urteil aus der Vorwoche Berufung ein. Fällt der neue Richterspruch schärfer aus, wackelt der Lehrstuhl des Professors.

Das Urteil gegen den Augsburger Professor, der von einer Studentin Sex für eine bessere Note verlangte, wird neu verhandelt. Der Wirtschaftswissenschaftler war vergangene Woche vom Amtsgericht Augsburg zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 8000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg am Mittwoch Berufung eingelegt. Die Anklagebehörde hatte für das Vergehen des Hochschullehrers ein Jahr und zehn Monate gefordert.

Angeklagter Professor (links; mit seinem Anwalt): Neue Verhandlung nach Berufung
Zur Großansicht
DPA

Angeklagter Professor (links; mit seinem Anwalt): Neue Verhandlung nach Berufung
"Der Vorfall war so massiv, dass eine Freiheitsstrafe von deutlich mehr als einem Jahr erforderlich ist - auch wegen der damit verbundenen beamtenrechtlichen Konsequenzen", sagte der Augsburger Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai SPIEGEL ONLINE. Erst ab einem Strafmaß von einem Jahr verlöre der Professor seinen Beamtenstatus und damit seinen Lehrstuhl an der Universität. Die jetzige Strafe sei aus Sicht der Anklagebehörde "der Tat nicht angemessen", so Nickolai. Offiziell will die Staatsanwaltschaft die Berufung erst begründen, wenn die Urteilsbegründung des Amtsgerichts schriftlich vorliegt.

"Ja, ich wollte Sex", hatte der verheiratete Professor zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche bekannt. Er habe die junge Frau "nett und schön" gefunde, und sich eine Affäre mit ihr gewünscht. Das sei ein "schwerer Fehler" gewesen. Mehrfach hatte der Professor der Studentin sein unmoralisches Angebot in seinem Büro unterbreitet. Beim zweiten Mal zeichnete die Studentin die unsittliche Offerte mit versteckter Kamera und Mikrofon auf und drohte dem Professor anschließend, mit Hilfe eines Privatdetektivs das Material zu veröffentlichen, falls er ihre Note nicht verbessere.

Studentin muss ebenfalls vor Gericht

Laut Staatsanwaltschaft hatte der 58-jährige Professor erst in der Hauptverhandlung gestanden, der Studentin eine bessere Zensur für Sex angeboten zu haben. In seiner schriftlichen Selbstanzeige an die Universität, die schließlich zur Anklage führte, hatte der Professor lediglich eine versuchte Bestechung gemeldet und eingeräumt, die Note der Studentin nach oben korrigiert zu haben. Das Sex-Angebot war nicht Teil des Schreibens an die Universität.

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Universität Augsburg Nötigung Justiz Vertraulichkeit des Wortes Bestechung Magister
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Zu dem relativ milden Urteil kam es, weil das Amtsgericht in dem Verfahren gegen den Hochschullehrer zwar auf Bestechlichkeit erkannt, den Tatbestand der Nötigung in besonders schwerem Fall allerdings nicht erfüllt sah. Die ukrainische Studentin, der bei Nichtbestehen ihrer Magisterprüfung wohl die Abschiebung gedroht hätte, wird sich ebenfalls vor Gericht verantworten müssen. Ihr legt die Staatsanwaltschaft zur Last, durch die Videoaufnahme die Vertraulichkeit des Wortes verletzt und sich der "Bestechung und der versuchten Nötigung" schuldig gemacht zu haben. Der Fall landet vor Gericht, weil die Studentin einen Strafbefehl über 1000 Euro abgelehnt hatte.

Die Universität Augsburg will erst die "gebotenen rechtlichen Schritte unternehmen", wenn das Urteil rechtskräftig ist und die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt. Bis es soweit ist, darf der Professor weiter an der Fakultät arbeiten. Ihm sind aber Gespräche mit Studierenden unter vier Augen und das Abnehmen von Prüfungen untersagt.

Der Fall erinnert an den eines bestechlichen Juraprofessors in Hannover: Der hatte von windigen "Promotionsberatern" nicht nur über 150.000 Euro für die Annahme von Promotionskandidaten kassiert, sondern auch eine sexuelle Beziehung mit einer Studentin unterhalten und diese dafür systematisch bei Noten und Leistungsnachweisen bevorzugt. Der bestechliche Professor musste drei Jahre in Haft, die Studentin 1800 Euro Strafe wegen Bestechung zahlen.

cht, dpa
https://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,615589,00.html#ref=rss

Re: Jura-Prof: Gute Noten für Sex

Es ist mir egal, welche Noten sie haben. Mir ist es wichtiger, wie ich Sexpartner finden kann. Und ich finde niemanden. Niemand liebt mir. Niemand in der ganze Welt.

Re: Jura-Prof: Gute Noten für Sex

Ha ha, wenn dir beim Sex ein paar Markierungen einfallen, dann wird dein Mitglied nicht stehen. Gib besser zu SexInStadt und denk an schöne Frauen, die auf dieser Website vertreten sind. Ich denke, das ist viel besser. Frag sie einfach und denk an sie, nicht an irgendwelche albernen Konnotationen. Du wirst ein unvergessliches Erlebnis bekommen.