Kinderpornos-Ermittlungen gegen Hamburgs Sozial-Gerichtspräsidenten
Personalamt prüft Kinderporno-Vorwürfe gegen Richter
Hamburg/Mainz - Das Personalamt des Hamburger Senats will möglichst schnell die Vorwürfe gegen einen hohen Richter prüfen, den die Staatsanwaltschaft Mainz des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt.
Das wird hier mit Hochdruck verfolgt, sagte die Sprecherin der Hamburger Justizbehörde, Kathrin Sachse, am Freitag. Die Justizbehörde habe ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet. Das Personalamt könnte beim Richterdienstgericht die vorläufige Enthebung des Richters aus dem Dienst beantragen.
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https://rhein-zeitung.de/on/07/12/14/rlp/t/rzo384684.html
Freitag, 14. Dezember 2007, 12:50 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
dpa/regioline vom 14.12.2007 13:08 « Vorige| Nächste »
Personalamt prüft Kinderporno-Vorwürfe gegen Richter
Hamburg/Mainz (dpa/lrs) - Das Personalamt des Hamburger Senats will möglichst schnell die Vorwürfe gegen einen hohen Richter prüfen, den die Staatsanwaltschaft Mainz des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt. "Das wird hier mit Hochdruck verfolgt", sagte die Sprecherin der Hamburger Justizbehörde, Kathrin Sachse, am Freitag. Die Justizbehörde habe ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet. Das Personalamt könnte beim Richterdienstgericht die vorläufige Enthebung des Richters aus dem Dienst beantragen.
https://www.ln-online.de/artikel/2272665/Personalamt_pr%FCft_Kinderporno-Vorw%FCrfe_gegen_Richter.htm
Mainz/Hamburg
Personalamt prüft Kinderporno-Vorwürfe
Das Personalamt des Hamburger Senats will möglichst schnell die Vorwürfe gegen Richter Michael Ruppelt prüfen, den die Staatsanwaltschaft Mainz des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt. Eine Sprecherin der Justizbehörde erklärte, der Fall werde mit Hochdruck verfolgt.
Zwei Stapel Ermittlungsakten
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Die Justizbehörde habe ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet. Das Personalamt könnte beim Richterdienstgericht die vorläufige Enthebung des Richters aus dem Dienst beantragen. Die Leitung des Verfahrens liegt bei der Staatsanwaltschaft in Mainz, wo der Richter vor seinem Wechsel nach Hamburg gewohnt hatte. Dort wurden Büro und Wohnung des 54-Jährigen durchsucht. Die Ermittler werten derzeit Datenträger aus. Laut Medienberichten wies Ruppert in einem Schreiben an die Justizbehörde alle Vorwürfe zurück.
Der Favorit für den Chefposten am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hatte zuvor seine Bewerbung überraschend zurückgezogen. Auf einem Computer in Mainz, auf den Ruppelt Zugriff gehabt hatte, seien entsprechende Dateien gefunden worden, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach mit. "Es besteht die Möglichkeit, dass er auf diesem Rechner in irgendeiner Form mit Kinderpornografie befasst gewesen ist". Ruppelt ist Präsident des Hamburger Landessozialgerichts. Puderbach betonte, dass die Ermittlungen noch in einem sehr frühen Stadium seien.
Bewerbung aus "persönlichen Gründen" zurückgezogen
Dem rheinland-pfälzischen Justizministerium schrieb Ruppelt, er ziehe seine Bewerbung aus "persönlichen Gründen" zurück. Die Wahl des Juristen galt als sicher. Die CDU hatte dem Vorschlag von Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) zugestimmt. Er war früher bereits am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz als Vorsitzender Richter tätig. Das Justizministerium will die Stelle des Chefpostens am Landessozialgericht jetzt neu ausschreiben.
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https://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=2927998/1bj944u/index.html
Verdacht Staatsanwaltschaft leitet Verfahren ein
Kinderpornografie: Ermittlungen gegen Sozialgerichts-Präsidenten
Büro und Wohnung von Dr. Michael R. durchsucht. Rund 40 Kinderporno-Dateien auf Computer gefunden. Justizsenator Lüdemann fordert Stellungnahme.
Von Jan-Eric Lindner, Rebecca Kresse
Schwerwiegender Verdacht gegen den Präsidenten des Hamburger Landessozialgerichtes und stellvertretenden Richter des Hamburger Verfassungsgerichtes Michael R. Dem 53-jährigen Juristen wird der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Hamburg wurden Büro und Wohnung von R. durchsucht. Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) hat R. zu einer Stellungnahme aufgefordert.
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"Kein Kommentar" ist das Einzige, was der Jurist, der 2003 vom Ex- Senator Roger Kusch von Mainz nach Hamburg geholt worden war, zu den Ermittlungen sagt. Klar ist, dass die Staatsanwaltschaft Mainz seit Montag gegen den Juristen ermittelt. Nach Abendblatt-Information sollen auf den Computern des Juristen etwa 40 Dateien kinderpornografischen Inhaltes gefunden worden sein. Das ist aus Justizkreisen bestätigt worden.
In Mainz war R. zuletzt Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Nach Abendblatt-Informationen stießen Ermittler auf einem Rechner in Mainz auf kinderpornografische Dateien. Er habe bei seinem Weggang "etwas liegen gelassen", so heißt es bei der Staatsanwaltschaft nebulös. Details zu den Ermittlungen wollte Staatsanwaltschaftssprecher Klaus-Peter Mieth nicht nennen. Möglich erscheint, dass auf den von R. damals genutzten Rechner-Festplatten vermeintlich gelöschte Dateien auftauchten - oder dass die Ermittlungen aufgrund einer konkreten Anzeige eingeleitet wurden. Ob auf den in Hamburg sichergestellten Rechnern Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden wurden, war gestern zunächst unbekannt.
Michael R. gilt als einer der profiliertesten Sozialrechtler Deutschlands. Seit 1982 ist er in der Justiz, zunächst beim Sozial- und Landessozialgericht Mainz. 1990 wechselte er ans Bundessozialgericht, später auch ans Bundesverfassungsgericht. 1992 kehrte er nach Mainz zurück, wurde 1997 Vorsitzender Richter des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz. Ex-Justizsenator Roger Kusch lobte R. bei der Ernennung zum Leiter des Landessozialgerichtes: "Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. R. Er hat bereits in zahlreichen Positionen seine herausragenden Fähigkeiten unter Beweis gestellt. In seiner Person vereinen sich eine hohe Fachkompetenz mit einem außerordentlichen Organisationsgeschick." R. ist verheiratet.
Kuschs Nachfolger Carsten Lüdemann (CDU) lässt sich über die Ermittlungen im Fall R. unterrichten. Justizsprecherin Kathrin Sachse: "Uns ist seit Montag bekannt, dass es ein Ermittlungsverfahren gibt. Disziplinarische Vorermittlungen gegen Dr. R. sind eingeleitet worden." Heißt: Der Gerichtspräsident ist aufgefordert worden, bei der Behördenleitung Stellung zu beziehen. Über eine eventuelle Suspendierung soll abhängig vom Verlauf des Gespräches und dem Fortgang der Ermittlungen in Mainz entschieden werden, so die Behördensprecherin. Gestern war R. wie gewöhnlich in seinem Büro. Nach Abendblatt-Informationen hat sich R. in einer ersten Einlassung als vollkommen unschuldig bezeichnet.
Als Präsident des Landessozialgerichts ist R. Chef von zehn Berufs- und 120 Laienrichtern. Das Gericht sitzt am Kapstadtring, bildet die oberste Hamburger Instanz in Streitfällen über Ansprüche gegen gesetzliche Krankenkassen oder Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit. Michael R. genießt in Hamburg hohes fachliches Ansehen.
erschienen am 13. Dezember 2007
https://www.abendblatt.de/daten/2007/12/13/826883.html
Kinderpornos? Ermittlungen gegen Hamburgs Sozial-Gerichtspräsidenten
HAMBURG -
Schlimmer Verdacht gegen den Präsidenten des Hamburger Landessozialgerichtes, Michael R.: Der 53-Jährige soll auf seinen Computern Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gehortet haben. Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Top-Juristen, der im Jahr 2003 nach Hamburg gewechselt war, eingeleitet. Auch das Büro und die Privatwohnung des Gerichtspräsidenten wurden durchsucht.
R. wollte sich gestern nicht zu den Vorwürfen äußern: "Kein Kommentar", sagte er, als er vom Abendblatt mit den Anschuldigungen konfrontiert wurde. Der Richter war 2003 vom damaligen Justizsenator Roger Kusch nach Hamburg geholt worden. Kusch schlug ihn auch zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts vor. R. gehört diesem Gremium seit 2004 als stellvertretender Richter an.
Die Justizbehörde ist am Montag von der Mainzer Staatsanwaltschaft über das Verfahren informiert worden. Eine Sprecherin: "Wir haben disziplinarische Vorermittlungen eingeleitet." R. wurde aufgefordert, Stellung zu beziehen.
erschienen am 13. Dezember 2007
https://www.abendblatt.de/daten/2007/12/13/826807.html
Rechtslage zum Besitz von Kinderpornos
Wer sich kinderpornografische Schriften verschafft oder den Versuch unternimmt oder solche Schriften, Dateien und/oder Bilder besitzt, muss bei seiner Entdeckung mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen (Ý 184b Abs. 4, Strafgesetzbuch). Der reine Besitz ist strafbar, wenn die Schrift ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt (sog. Realkinderpornografie), nicht also etwa im Falle von Zeichnungen, literarischen Schilderungen oder Ähnlichem. Das Betrachten einschlägigen Materials als solches ist nicht strafbar. Anders kann es beim Abspeichern auf dem Computer sein. Die Straffreiheit verlässt, wer das Material auf der Festplatte des Computers abspeichert. Dabei kann auch das (automatische) Zwischenspeichern von Dateien im Cache des Browsers ausreichen. Das flüchtige Zwischenspeichern im Arbeitsspeicher des Computers ist hingegen laut aktueller Rechtssprechung noch nicht als Besitz zu qualifizieren. Wer Kinderpornografie verbreitet, kann mit bis zu fünf, in Ausnahmefällen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.
jel
erschienen am 13. Dezember 2007
https://www.abendblatt.de/daten/2007/12/13/826814.html
29. Oktober 2007
Beamter muss nach Kinderporno-Verdacht gehen
Ein Beamter, der kinderpornografische Schriften besitzt, darf mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert werden. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Saarlouis hervor. Dieses Verhalten sei disziplinarrechtlich dem unmittelbaren sexuellen Kindesmissbrauch gleichzusetzen. Denn der Konsument kinderpornografischen Materials schaffe mit seiner Nachfrage den Anreiz, dass Kinder sexuell missbraucht würden. (Beschluss vom 6.9.2007 - 7 B 346/07)
Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Beamten gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis zurück. Der Beamte hatte sich gegen seine vorläufige Dienstenthebung und die Kürzung der Bezüge um 50 Prozent gewandt. Der Dienstherr hatte sich zu dieser Maßnahme entschlossen, nachdem bei dem Staatsdiener kinderpornografische Schriften gefunden worden waren. Das OVG betonte, die sofortige Dienstenthebung noch vor Abschluss des gerichtlichen Disziplinarverfahren sei gerechtfertigt. Denn auf diese Weise würden andere potenzielle Täter möglicherweise abgeschreckt. (dpa)
https://www.n24.de/politik/article.php?articleId=162707
Personalamt prüft Kinderporno-Vorwürfe gegen Richter
dpa/regioline vom 14.12.2007 13:08
Hamburg/Mainz (dpa/lrs) - Das Personalamt des Hamburger Senats will möglichst schnell die Vorwürfe gegen einen hohen Richter prüfen, den die Staatsanwaltschaft Mainz des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt. "Das wird hier mit Hochdruck verfolgt", sagte die Sprecherin der Hamburger Justizbehörde, Kathrin Sachse, am Freitag. Die Justizbehörde habe ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet. Das Personalamt könnte beim Richterdienstgericht die vorläufige Enthebung des Richters aus dem Dienst beantragen.
https://www.uena.de/news/norddeutschland/vermischtes-sh/2272665
Personalamt prüft Kinderporno-Vorwürfe gegen Richter
Hamburg/Mainz (dpa/lrs) - Das Personalamt des Hamburger Senats will möglichst schnell die Vorwürfe gegen einen hohen Richter prüfen, den die Staatsanwaltschaft Mainz des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt. «Das wird hier mit Hochdruck verfolgt», sagte die Sprecherin der Hamburger Justizbehörde, Kathrin Sachse, am Freitag. Die Justizbehörde habe ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet. Das Personalamt könnte beim Richterdienstgericht die vorläufige Enthebung des Richters aus dem Dienst beantragen.
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erschienen am 14.12.2007 um 13:08 Uhr
© Hamburger Abendblatt
https://www.abendblatt.de/appl/newsticker2/index.php?channel=ham&module=dpa&id=16423506