Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Fälle von sexuellem Missbrauch

Kinderpornos im Maßregelvollzug: Schwere Kontrollmängel offenbart

Kinderpornos im Maßregelvollzug: Schwere Kontrollmängel offenbart

Kinderpornos im Maßregelvollzug: Schwere Kontrollmängel offenbart

Stendal (ddp). Der am Landgericht Stendal begonnene Prozess zu
Kinderpornografie im Maßregelvollzug hat Mängel bei der Kontrolle der
Patienten deutlich gemacht. Ein Insasse der Einrichtung in
Uchtspringe in Sachsen-Anhalt soll mehr als 2500 DVDs in seinem Zimmer
aufbewahrt haben, obwohl zehn erlaubt waren. Angeklagt ist ein
früherer Patient, der über einen Freigänger eine DVD mit
kinderpornografischen Videosequenzen in die Anstalt geschmuggelt
haben soll, wo unter anderem verurteilte Kinderschänder sitzen.

Er könne sich nicht erklären, wo die Dateien hergekommen seien,
sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt am Freitag. Er habe die DVD
nicht gebrannt und nicht weitergegeben. Er spricht von seinem
«beschränkten technischen Verständnis» und verweist auf frühere
Mitpatienten, die ihm die Verantwortung zuschieben wollten und auch
in seiner Abwesenheit in seiner Wohnung gewesen seien.
«Verschwörungstheorie» nannte das der Leiter der Zentralstelle im
Kampf gegen Kinderpornografie in Halle, Oberstaatsanwalt Peter Vogt.
Der Angeklagte war 1996 wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu
sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Als geheilt entlassen
Erst im Vorjahr war der 58-Jährige nach zwölf Jahren im
Maßregelvollzug als geheilt entlassen worden. Er soll das Material
aus dem Internet heruntergeladen und auf eine DVD überspielt haben.
Insgesamt seien fast 1000 Dateien mit entsprechendem Inhalt auf
seinem Computer gefunden worden, den er von einem früheren
Haftinsassen gekauft haben will. Insgesamt fanden die Ermittler 3,5
Millionen Bilddateien.

Dagegen behauptet ein Insasse nach Angaben seiner Therapeutin, die
DVD im November 2008 von dem Angeklagten bekommen zu haben, um
sie in der Bibliothek in Uchtspringe abzugeben. Als Bote soll noch ein
weiterer Mann genutzt worden sein, der offensichtlich nicht ahnte,
was er transportierte. Er übergab einem Pflegehelfer die DVD. Der
Pflegehelfer schöpfte Verdacht und gab die DVD bei der
Stationsleitung ab.

7500 DVDs gefunden
Der Pflegehelfer berichtete im Prozess von Kontrollen, die in
jedem Quartal vorgenommen würden, ansonsten aber "sehr lax»
gehandhabt wurden. Er räumte ein, dass das Pflegepersonal sich mit
technischen Geräten nicht auskenne. Der Oberstaatsanwalt wollte
wissen, wie es einem Patienten habe gelingen können, 2500 DVDs in
seinem Zimmer aufzubewahren. Erlaubt waren nach Angaben des Zeugen 20
Musik-CDs und zehn DVDs. Bei späteren Durchsuchungen seien bei zwölf
Insassen insgesamt rund 5000 DVDs gefunden worden, sagte Vogt. Sie
seien noch nicht alle ausgewertet.

Nach dem Bekanntwerden des Falls wurde allen Insassen per
Hausordnung untersagt, DVD-Spieler und Festplattenrekorder zu
besitzen. Gegen diesen Passus wurde nach Angaben des Gerichts über 60
Klagen eingereicht.

Die neue Hausordnung sei konsequent im Interesse von Therapie und
Sicherheit, sagte der Sprecher des Sozialministeriums in Magdeburg,
Holger Paech. Sie solle die Anreize zum widerrechtlichen Einschleusen
von kriminellem Material deutlich minimieren. Die
Persönlichkeitsrechte der Patienten würden gewahrt, da Kauf-DVDs in
Gemeinschaftsräumen weiterhin gesehen wwerden dürften.

25.04.2009 Ta
https://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=95050