Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Fälle von sexuellem Missbrauch

Kindesmissbrauch übers Internet strafbar

Kindesmissbrauch übers Internet strafbar

Kindesmissbrauch übers Internet strafbar
Ärzte Zeitung online, 14.05.2009
https://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=548138

KARLSRUHE (dpa). Sexueller Missbrauch an Kindern ist auch dann strafbar, wenn der Täter nur über das Internet Kontakt zu den Betroffenen hatte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Nach den Worten des BGH setzt eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs nicht die räumliche Nähe von Täter und Opfer voraus.
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