Kindesmissbrauch übers Internet strafbar
Kindesmissbrauch übers Internet strafbar
Ärzte Zeitung online, 14.05.2009
https://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=548138
KARLSRUHE (dpa). Sexueller Missbrauch an Kindern ist auch dann strafbar, wenn der Täter nur über das Internet Kontakt zu den Betroffenen hatte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Nach den Worten des BGH setzt eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs nicht die räumliche Nähe von Täter und Opfer voraus.
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Forum für falsche Erinnerungen
(iatrogen) induzierte falsche Erinnerungen, erfundener Missbrauch, Falschanschuldigungen und Induzierung der Multiplen Persönlichkeitsstörung
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