Oldenburg: Pädagoge missbraucht ihm anvertrautes Kind
Pädagoge missbraucht ihm anvertrautes Kind
PROZESS LANDGERICHT VERURTEILT 52-JÄHRIGEN ZU FÜNF JAHREN FREIHEITSSTRAFE
OLDENBURG/AUGUSTFEHN - Er hatte den Auftrag, sich um gepeinigte und missbrauchte Kinder zu kümmern, doch dann missbrauchte und vergewaltigte er selbst. Wegen schweren sexuellen Kindes-Missbrauchs in 23 Fällen hat die Jugendkammer des Oldenburger Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Müller-Behnsen am Dienstag den 52 Jahre alten Leiter einer heilpädagogischen Einrichtung in Augustfehn zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Nach Überzeugung des Gerichtes hatte sich der Angeklagte im vergangenen Jahr in seiner Funktion als Heilpädagoge und Leiter der Einrichtung mehrmals an einem zwölfjährigen Mädchen vergangen, das aus zerrütteten Familienverhältnissen stammt und ihm vom Jugendamt zur Erziehung anvertraut worden war. Die Hoffnung des geschundenen Mädchens, in der Einrichtung des Angeklagten endlich so etwas wie Kindheit zu erleben, hatte sich nicht erfüllt.
Ich bekenne mich schuldig, erklärte der Angeklagte am Dienstag. Zuvor war sein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren abgelehnt worden. Es seien zwei Komplexe gewesen, die die Taten ermöglicht hätten: Seine zerrüttete Ehe und das sexuelle Erwachen des Mädchens, sagte der Heilpädagoge. Er könne es sich kaum verzeihen, als Leiter der Einrichtung in dem Mädchen das Verhalten einer Prostituierten geweckt zu haben.
Die einzelnen Missbrauchstaten entlohnte der Angeklagte mit kleinen Geldgeschenken oder mit Süßigkeiten, in den Augen des gepeinigten Kindes dürfte das allerdings ein billiger Trost gewesen sein. Das Mädchen, das zeit seines Lebens Opfer war, befindet sich heute in einer anderen Einrichtung. Dem Angeklagten wurde sein Geständnis zugute gehalten, ersparte es dem Mädchen doch zumindest eine Vernehmung vor Gericht.
Ans Tageslicht waren die Taten gekommen, nachdem die Ex-Ehefrau des Angeklagten auf dem Computer ihres Ex-Mannes 200 Bilder von den Missbrauchstaten gefunden hatte. Anschließend hatte sich der Angeklagte, der am Morgen seiner Festnahme noch einen Vortrag über die Gefahren eines Missbrauchs gehalten hatte, selbst gestellt.
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06.05.2009
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