Diese Seite bietet einen Überblick über die rechtspolitische Aufarbeitung von Kinderrechten und Schutz von Kindern gegen Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung durch die zuständigen BRD-Behörden in Justiz und Politik.
Bei diesem Täterkreis im Bereich der Sexualstraftaten handelt es sich um aktive bzw. supendierte oder pensionierte Staatsjuristen in der BRD.
Aktualisierung im September 2007 Unterlassungsaufforderung der Namensveröffentlichung von straffällig gewordenen Justizangehörigen gegen das justizkritische Internet-Magazin systemkritk.de
Bedrohung, Nötigung, Einschüchterung und Erpressung des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl wegen der Veröffentlichung der Sache "Kinderpornosammelnder Gerichtspräsident" wie folgt: Lemmer Sennahoj*** =>
(*** Name von der systemkritk.de-Redaktion geändert am 05.09.2007 nach der Unterlassungsaufforderung und Rechtsstreitandrohung OTD7/0904Remmel2 vom 04.09.2007 der Anwaltskanzelei Hildegard und Gerhard Strauch aus Wiesbaden als Rechtliche Vertretung des im Kinderpornobesitz befindlichen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel >>>)
Gegen unseren Mandanten wurde am 09.01.2007 ein Strafbefehl erlassen, so dass eine schwere Straftat nicht vorliegt, unabhängig von einer persönlichen Bewertung Ihrerseits.
Unzulässige Verteidigung von Kinderporno und Kindesmissbrauch. Sexualstraftaten: Täter-Namensveröffentlichungen und identifizierende Berichterstattung.
Zur sofortigen Veröffentlichung und Weiterverbreitung frei!
20.09.2007
1) Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag 2) Eingabe an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages 3) Beschwerde bei Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen 4) Beschwerde bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries 5) Beschwerde bei der Rechtanwaltskammer Frankfurt am Main
Zu 1, 2, 3 und 4a) GESETZESÄNDERUNG - Regelungen zu Täter-Namensveröffentlichungen und identifizierender Berichterstattung nach rechtskräftigen Verurteilungen bei sexuellen Straftaten gegen Kinder und Jugendliche sind zu optimieren Zu 1, 2, 3 und 4b) GESETZESÄNDERUNG - Durch den Deutschen Bundestag bzw. durch den Hessischen Landtag ist zu beschließen, dass Rechtsanwaltskanzeleien, die den Besitz von Kinderpornografie, die Verbreitung von Kinderpornografie und den damit verbunden sexuellen Missbrauch von Kindern verteidigen, sämtliche Lizenzen für Tätigkeiten im Familienrecht entzogen werden.
Zu 5) LIZENZENTZUG - Bis zur Klärung der weiteren Gesetzeslage hat die Rechtanwaltskammer Rechtsanwaltskanzeleien, die den Besitz von Kinderpornografie, die Verbreitung von Kinderpornografie und den damit verbunden sexuellen Missbrauch von Kindern verteidigen, sämtliche Lizenzen für Tätigkeiten im Familienrecht zu entziehen.
Ereignisse zu den vorliegenden Beschwerde- und Eingabegegenständen:
Die Anwaltskanzelei Hildegard Strauch und Gerhard Strauch aus Wiesbaden als rechtliche Vertretung eines im Kinderpornobesitz befindlichen ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel übersendet die Unterlassungsaufforderung der Namensveröffentlichung von straffällig gewordenen Justizangehörigen gegen das justizkritische Internet-Magazin systemkritk.de und die dazu angekündigte Rechtsstreitandrohung vom 04.09.2007. https://www.systemkritik.de/ bmuhl/justizverbrechen/brd/vg_kassel_kinderporno_praesident.html
Offensichtlich ist dies der Versuch der Bedrohung, Nötigung, Einschüchterung und Erpressung des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl wegen der Veröffentlichung der Sache "Kinderpornosammelnder Gerichtspräsident".
Besagter vorbestrafter Hessischer Gerichtspräsident wurde am 9. Januar 2007 vom Marburger Amtsgericht per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und zu einer Geldbuße in Höhe von 4800 Euro auf Grund des Straftatbestandes des Besitzes kinderpornografischer Abbildungen von über 1000 kinderpornografischen Dateien verurteilt.
Besagte Rechtsanwaltskanzelei Hildegard Strauch und Gerhard Strauch, die den Besitz von Kinderpornografie, die Verbreitung von Kinderpornografie und den damit verbunden sexuellen Missbrauch von Kindern verteidigt, weist sich mit Hildegard Strauch als spezialisierte Fachanwältin und Mediatorin für Familienrecht aus. Dieser Zustand ist unhaltbar und dem ist Abhilfe zu schaffen. Die direkte Verbindung zwischen rechtlicher Vertretung des Kindeswohls in Familiensachen einerseits und der rechtlichen Vertretung von sexueller Ausbeutung von Kindern andererseits ist nicht nur moralisch unzulässig.
Besagte Wiesbadener Rechtsanwaltskanzelei Strauch als auch im Familienrecht tätige Kanzelei will zudem mit ihrer Verteidigung des kinderpornosammelnden ehemals hauptberuflichen Gerichtspräsidenten, der als promovierter Jurist nebenberuflich pädophile Priester bei Arbeitsgerichtsprozessen bei der Diözese Fulda vertreten haben soll, hier möglicherweise der mit der Namensveröffentlichung beabsichtigten Vorbeugung einer Wiederholungsgefahr entgegen treten, die im Bereich der sexuellen Straftatbestände gegen Kinder durchaus existent ist.
In Bezug auf die beantragten Gesetzesänderungen sind Täter-Namensveröffentlichungen nach rechtskräftigen Verurteilungen bei sexuellen Straftaten gegen Kinder und Jugendliche neu zu ordnen und somit auch das Ausschließen von Tätigkeiten und Kontakten bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von straffällig gewordenen Sexualstraftätern weiterhin zu optimieren. Die öffentliche Namensnennung und Internet-Berichterstattung ist bei sexuellen Straftaten gegen das Kind notwendig hinsichtlich der Prävention und des Opferschutzes.
ANHANG: >> Unterlassungsaufforderung und Rechtsstreitandrohung OTD7/0904Remmel2 vom 04.09.2007 der Hildegard Strauch [Mediatorin für Familiensachen] und Gerhard Strauch aus Wiesbaden zur Namensveröffentlichung vorbestrafter Sexualstraftaten gegen Kinder und Jugendliche >> Vollmachtserklärung des vorbestraften kinderpornosammelnden Gerichtspräsidenten für anwaltliche Tätigkeiten wegen persönlichkeitsverletzender Medien- und Internetberichterstattung https://www.systemkritik.de/ bmuhl/forschung/brd/vg_kassel_kinderporno_praesident/070904_ra_strauch.html
KOPIE AN:
Petitionsausschuss, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Fax: 03022736053, Hessischer Landtag, Petitionsausschuss, Schlossplatz 1 - 3, 65183 Wiesbaden Fax: 0611350459, E-Mail , Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin, Fax: 03018-555-4400 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, Telefax: (030) 18 580 - 95 25 Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Fax: 069/170098-50, , ,[email protected],
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker
Ihr Zeichen: OTD7/0904Remmel2 Zu Ihrer Kenntnisnahme
Kassel, 20.09.2007
Sehr geehrte Kanzelei Strauch,
ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Unterlassungsaufforderung unter Ihrem Zeichen OTD7/0904Remmel2 zur Täter-Namensveröffentlichungen und zur identifizierenden Berichterstattung nach rechtskräftigen Verurteilungen bei sexuellen Straftaten gegen Kinder und Jugendliche vom 04.09.2007.
Zunächst darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dem von Ihnen mit Ihrer Absicht der Verteidigung des Besitzes von Kinderpornografie geäußerte Forderungswunsch seitens der Redaktion des justizkritischen Internet-Magazins systemkritk.de bereits am 05.09.2007 entsprochen wurde und der Name Ihres vorbestraften Mandaten hinsichtlich einer Ihrerseits gewünschten Anonymisierung bereits am 05.09.2007 geändert wurde.
Damit dürfte Ihrem Forderungswunsch soweit entsprochen sein, von steuergeldern finanzierte Justizbedienstete, die sich der sexuellen Ausbeutung von Kindern strafbar gemacht haben, zu schützen und zu verteidigen.
Zudem werden Ihre Anregungen zum öffentlichen und gesetzlichem Umgang mit Sexualstraftätern dankend aufgenommen und Ihre Darlegungen werden in rechtspolitische Aufarbeitung und Auseinandersetzungen zu sexuellen Straftaten an Kindern und Jugendlichen, wie u.a. im beigefügten Anhang dargetan, einfließen: 1) Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag 2) Eingabe an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages 3) Beschwerde bei Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen 4) Beschwerde bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries 5) Beschwerde bei der Rechtanwaltskammer Frankfurt am Main
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker
Siehe dazu auch >>>
PRESSEMITTEILUNG:
Unzulässige Verteidigung von Kinderporno und Kindesmissbrauch. Sexualstraftaten: Täter-Namensveröffentlichungen und identifizierende Berichterstattung.
Zur sofortigen Veröffentlichung und Weiterverbreitung frei!
unter Bezugnahme auf Ihre Mail vom 20.09.2007 teile ich mit, dass wir als Rechtsanwaltskammer lediglich die Einhaltung der berufsrechtlichen (standesrechtlichen) Pflichten der uns angehörenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte überprüfen können.
Die von Ihnen in Bezug genommene Unterlassungsaufforderung der Rechtsanwälte Strauch liegt hier nicht vor. Ob ein entsprechender Unterlassungsanspruch besteht oder nicht, ist eine zivilrechtliche Frage, über welche wir nicht entscheiden. Eine berufsrechtliche Relevanz ist insoweit nicht ersichtlich. Im übrigen kann die Rechtsanwaltskammer kein Verbot erteilen, auf bestimmten Rechtsgebieten tätig zu werden. Eine solche Maßnahme könnte lediglich das Anwaltsgericht für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren aussprechen. Voraussetzung dafür wäre indes eine entsprechend schwerwiegende Pflichtverletzung.
Frau Rechtsanwältin Strauch und Herr Rechtsanwalt Strauch erhalten eine Abschrift dieser E-Mail.
Unzulässige Verteidigung von Kinderporno und Kindesmissbrauch. Sexualstraftaten: Täter-Namensveröffentlichungen und identifizierende Berichterstattung.
Kassel, 02.10.2007
Aktenzeichen: 4673/07
Sehr geehrter Herr Dr. Zastrow, Sehr geehrte Damen und Herren der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main,
Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort, Ihre Auseinandersetzung mit der vorgetragenen rechtspolitischen Problematik soweit und Ihre diesbezügliche Weiterleitung an die betreffende Anwaltskanzlei Hildegard Strauch und Gerhard Strauch als verantwortliche Akteure des Beschwerdegegenstandes.
Ich bedanke mich für den Hinweis einer möglichen Zuständigkeit des Anwaltsgerichts. Es würde mich freuen, wenn Sie mir als Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main direkt die grundlegenden Kontaktdaten des entsprechend zuständigen Anwaltsgerichts benennen könnten.
Leider vermisse ich Ihre direkte Benennung des vorliegenden Beschwerdegegenstandes einer anwaltlichen Verteidigung von Kinderpornographie bei gleichzeitiger anwaltlicher Tätigkeit im familienrechtlichen Bereich.
Zunächst einmal gehen wir diesseitig davon aus, dass Ihnen dieser fehlende Informationsbezug aus einer kleineren Unachtsamkeit heraus geschehen sei, und dass Sie dies bestimmt in der weiterführenden Korrespondenz zur rechtspolitischen Auseinandersetzung um die Verteidigung von Kinderpornographie nachholen und klarstellen möchten.
Es stellt sich nunmehr die Frage nach Ihrer Antwort vom 02.10.2007 für die weiterführende rechtspolitische und gesetzgeberische Diskussion bei rechtsanwaltlichen Tätigkeiten (wie in der vorliegenden Beispiel-Fallkonstellation der Anwaltskanzlei Hildegard Strauch und Gerhard Strauch aus Wiesbaden) im Rahmen von Mandaten im Bereich der anwaltlichen Verteidigung von Herstellung, Verbreitung und Konsum von Kinderpornographie, die als Quasi-Nebenprodukte aus dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen unmittelbar hervorgehen, inwieweit hier nun die Rechtsanwaltskammer im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig zu werden gedenkt.
Beispielsweise könnte ein derartiges Tätigwerden zunächst in freiwilligen Vereinbarungen mit Bundesregierung und Gesetzgeber bestehen, die sich auf die öffentliche Kennzeichnung auf den Webseiten der Rechtsanwaltskammern wie der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und auf den jeweiligen Kanzlei-Webseiten und bei den Internet-Kompetenzdarstellung der jeweiligen Kanzlei-Adressenzusätze diverser Webseiten beziehen, welche Kanzleien gleichzeitig Mandate bei der Verteidigung von Kinderpornographie und in familienrechtlichen Angelegenheiten ausführen. Die gleichzeitige anwaltliche Verteidigung von Kinderpornographie mit der anwaltlichen Vertretung von Kindeswohlssachen stehen sich sachlich und nach gesetzgeberischer Definition von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung diametral in einer eindeutigen Interessenskollision entgegen.
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main könnte hier möglichst zeitnah und vorbildhaft eine Vorreiterrolle spielen. Schließlich ist der Kinderschutz ein öffentliches Interesse, das auch als Interesse der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main in ihrer Rolle und Funktion als organisatorische/institutionelle Kleingruppenzelle dieser Gesellschaft verstanden wird, in der das Verständnis von Kinderschutz auch den Schutz vor sexuellem Missbrauch beinhaltet.
Schließlich ist auch gerade in der gegenwärtigen Diskussion um Kindesmissbrauch die Fragestellung akut, inwieweit ein Kontaktverbot mit Kindern bei einem pädophilien vorbestraften Priester sinnvoll und gerechtfertigt sein kann. Nach der Rückfälligkeit des priesterlichen Sexualstraftäters im Missbrauchsfall der oberpfälzischen Kirchengemeinde Riekofen im Bistum Regensburg wurde nunmehr bekannt, dass das Nürnberger Oberlandesgericht bereits die Warnung und Empfehlung ausgesprochen hatte, dass der Priester keinen Kontakt mehr zu Kindern haben und beaufsichtigt werden sollte.
Interessanterweise verteidigt der von der Anwaltskanzlei Hildegard Strauch und Gerhard Strauch verteidigte aber wegen des Besitzes von Kinderpornografie per Strafbefehl vorbestrafte Gerichtspräsident des Kasseler Verwaltungsgerichtes in seiner nebenberuflichen Funktion pädophilie Priester bei der Diözese Fulda.
Die öffentliche Bekanntgabe von Sexualstraftaten gegen das Kind und die öffentliche Bekanntgabe eines positiven Umgangs mit Kinderpornographie und Kindesmissbrauch können den Tätern das Bewusstsein einer informierten und damit kontrollierenden beobachtenden Öffentlichkeit und Umgebung vermitteln und damit den Kinderschutz erheblich steigern helfen. Diese öffentliche identifizierende Benennung der Täter ist eine mögliche Sicherheitsmaßnahme, um u.a. die Gefahr von Wiederholungstaten zu reduzieren. Diese öffentliche identifizierende Benennung der anwaltlichen Vertretung der Sexualstraftäter ist eine mögliche Sicherheitsmaßnahme, um u.a. die Gefahr der Interessenkollision von Kindesmissbrauch und Kindeswohl zu reduzieren.
Zudem werden Ihre Anregungen zum öffentlichen und gesetzlichem Umgang mit Sexualstraftätern dankend aufgenommen und Ihre Darlegungen werden in rechtspolitische Aufarbeitung und Auseinandersetzungen zu sexuellen Straftaten an Kindern und Jugendlichen, wie u.a. im beigefügten Anhang dargetan, einfließen: 1) Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag 2) Eingabe an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages 3) Beschwerde bei Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen 4) Beschwerde bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
a) Unzulässige Verteidigung von Kinderporno und Kindesmissbrauch. Die direkte Verbindung zwischen rechtlicher Vertretung des Kindeswohls in Familiensachen einerseits und der rechtlichen Vertretung von sexueller Ausbeutung von Kindern andererseits innerhaöb ein und derselben Rechtsanwaltskanzelei ist nicht nur moralisch unzulässig.
b) Sexualstraftaten: Täter-Namensveröffentlichungen und identifizierende Berichterstattung auch für Amtspersonen. In Bezug auf die beantragten Gesetzesänderungen sind Täter-Namensveröffentlichungen nach rechtskräftigen Verurteilungen bei sexuellen Straftaten gegen Kinder und Jugendliche neu zu ordnen und somit auch das Ausschließen von Tätigkeiten und Kontakten bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von straffällig gewordenen Sexualstraftätern weiterhin zu optimieren.
Die öffentliche Bekanntgabe von Sexualstraftaten gegen das Kind und die öffentliche Bekanntgabe eines positiven Umgangs mit Kinderpornographie und Kindesmissbrauch können den Tätern das Bewusstsein einer informierten und damit kontrollierenden beobachtenden Öffentlichkeit und Umgebung vermitteln und damit den Kinderschutz erheblich steigern helfen. Diese öffentliche identifizierende Benennung der Täter ist eine mögliche Sicherheitsmaßnahme, um u.a. die Gefahr von Wiederholungstaten zu reduzieren. Diese öffentliche identifizierende Benennung der anwaltlichen Vertretung der Sexualstraftäter ist eine mögliche Sicherheitsmaßnahme, um u.a. die Gefahr der Interessenkollision von Kindesmissbrauch und Kindeswohl zu reduzieren.
Anlass der vorliegenden Petition ist folgender Vorfall aus dem Jahr 2007:
Im konkreten hier vorliegenden Fall wurde ein vorbestrafter Hessischer Gerichtspräsident des Verwaltungsgerichts Kassel am 9. Januar 2007 vom Marburger Amtsgericht per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und zu einer Geldbuße in Höhe von 4800 Euro auf Grund des Straftatbestandes des Besitzes kinderpornografischer Abbildungen von über 1000 kinderpornografischen Dateien verurteilt. Noch vor Ablauf seiner Bewährungsstrafe versucht der promovierte und ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel seinen Namen aus der öffentlichen Diskussion über eine beauftragte Wiesbadener Anwaltskanzelei durch Unterlassungsaufforderungen hinsichtlich der identifizierenden Berichterstattung zu tilgen. https://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/politik/brd/bundestag/4_16_07_4500_029898.html
Lemmer Sennahoj*** => (*** Name von der Redaktion geändert am 05.09.2007 nach der Unterlassungsaufforderung und Rechtsstreitandrohung OTD7/0904Remmel2 vom 04.09.2007 der Anwälte Hildegard Strauch [Mediatorin für Familiensachen] und Gerhard Strauch aus Wiesbaden als Rechtliche Vertretung des im Kinderpornobesitz befindlichen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel)
Entschuldigt oder nicht? Clements unfrei- willige Helfer
Sommersprosse mit Siegeswillen Franz Maget will die CSU stürzen Bilder auf Dienstcomputer: Richter wegen Kinderpornos entlassen 08. Aug 20:42 Illegale Sammlung Bild vergrößern Illegale Sammlung Foto: Peter Förster dpa Über Jahre hinweg hatte der Kasseler Jurist die widerwärtigen Fotos heruntergeladen dummerweise auf dem PC des Gerichtspräsidenten. Auf die Suspendierung ist am Freitag die logische Entfernung aus dem Dienst gefolgt.
Der wegen des Besitzes von Kinderpornografie vorbestrafte und vorläufig suspendierte Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel ist aus dem Richterdienst entfernt worden. Der 54-Jährige habe ein schweres Dienstvergehen begangen, entschied das Richterdienstgericht in Frankfurt am Main am Freitag. Auf dem Dienstcomputer des Gerichtspräsidenten waren mehr als 1000 kinderpornografische Bilder gefunden worden. Über Jahre hinweg hatte er die Bilder heruntergeladen und gespeichert. Dafür war er vom Amtsgericht Marburg zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
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Mit seinem Verhalten habe er die Achtung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Amtsführung und die Richterschaft beschädigt, entschied das Richterdienstgericht. Eine mildere Entscheidung, etwa eine Verwarnung oder Degradierung, sei nicht möglich gewesen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen seinem Dienstherrn, dem hessischen Justizministerium, und ihm endgültig zerstört sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der suspendierte Präsident noch Berufung vor dem Richterdienstgerichtshof einlegen kann. Sollte die Entscheidung der Frankfurter Richter rechtskräftig werden, verliert der 54-Jährige nicht nur seine Richterstelle, sondern auch seine Ruhegeldbezüge. (AP)
Samstag, 09.08. - Sie sind hier: Startseite Nachrichten | Lokales | Kassel | Artikel Kassel Versenden | Drucken | Kommentieren Dienstschluss für Richter R. Kinderpornobilder auf dem Computer: Verwaltungsgerichtspräsident muss gehen
FRANKFURT/KASSEL. Im Disziplinarverfahren ist es die Höchststrafe: Dr. Johannes R., suspendierter Präsident des Verwaltungsgerichtes Kassel, soll laut Beschluss des Richterdienstgerichtes am Landgericht Frankfurt aus dem Richterdienst entfernt werden.
Der 54-jährige Richter war bereits im Januar 2007 per Strafbefehl rechtskräftig zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldbuße von 4800 Euro verurteilt worden, weil er über Jahre über 1000 kinderpornografische Bilder auf seinen Computer heruntergeladen und zum Teil auch gespeichert hatte.
Schock für die Justiz
Die Ermittler waren dem damals in Marburg lebenden Richter auf die Spur gekommen in Zusammenhang mit Ermittlungen der Kriminalpolizei in Cottbus gegen einen Kinderpornoring. Ein Schock für die hessische Justiz, R. war sowohl bei Gericht als auch an seinem Wohnort Marburg ein hoch angesehener Mann.
R. war daraufhin suspendiert worden, behielt jedoch zunächst seine Bezüge in Höhe von rund 6000 Euro netto, weiter, später wurden sie auf 80 Prozent gekürzt.
Entzug der Einkünfte
Das Urteil vom Freitag, gegen das in einer Vier-Wochen-Frist ab Zustellung allerdings Berufung zugelassen wurde, bedeutet den Entzug der Einkünfte und aller Pensionsleistungen. Allerdings, so Gerichtssprecher Klaus Wiens, würden die Betroffenen in diesen Fällen in der Rentenversicherung nachversichert. Dies bedeute erhebliche Einbußen.
Heidemarie Renk, Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt, hatte es sich am Freitagmorgen wirklich nicht leicht gemacht. Nach einem schweren Unfall erst vor zwei Tagen aus dem Krankenhaus entlassen, kam sie noch per Rollstuhl und mit Krücken ins Gericht und wählte für die Urteilsverkündung ihr eher kleines Dienstzimmer. Die Anwältin des Landes Hessen und eine Hand voll Journalisten lauschten der zwischen Computer und Zimmerpflanzen sitzenden Richterin gleichwohl höchst interessiert.
Denn obwohl in Disziplinarverfahren nicht üblich, begründete Renk aufgrund des öffentlichen Interesses an dem Fall die Entscheidung, die sie gemeinsam mit zwei weiteren Berufsrichtern getroffen hatte: Der Beklagte habe die Achtung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Amtsführung und in die Richterschaft beschädigt. Das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn müsse als endgültig zerstört angesehen werden. "Eine mildere Maßnahme kam deshalb nicht infrage", so Renk. Zerstört dürfte auch das Vertrauensverhältnis zu seinen Kollegen sein, deren Chef er seit 2004 war. Denn die entdeckten heimlichen Vorlieben des Juristen lösten am Verwaltungsgericht in Kassel blankes Entsetzen aus, das noch heute anhält.
R. war nicht bei Verkündung
Wie der inzwischen in Süddeutschland lebende R., der die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, nun reagieren wird, war gestern nicht zu erfahren. Prozessbeteiligte meinten zwar, ihn am Morgen im Gericht in Frankfurt gesehen zu haben.
Zur Urteilsverkündung erschienen jedoch vermutlich aufgrund des Medieninteresses weder er noch sein Anwalt.