Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Flüchtlingskinder, Aysl- und Aufenthaltsproblematiken

Jugendamt Lörrach: Mädchen (10) Reiseverbot-Beschneidung

Jugendamt Lörrach: Mädchen (10) Reiseverbot-Beschneidung

Umstrittene Behördenwillkür

16.06.2009, 17:42

Von B. Dörries

Aus Angst vor einer Beschneidung hatte ein Jugendamt einem Mädchen die Reise in seine Heimat Äthiopien untersagt - ein Gericht hat nun das Verbot wieder aufgehoben.
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Bürokratie statt Logik: Mit fragwürdigen Argumenten begründete das Jugendamt das Reiseverbot für die kleine Dinah. (Foto: dpa)

Die Jugendämter stünden immer in der Kritik, sagt Elke Zimmermann-Fiscella. Egal, was sie machen würden. "Mal werden wir kritisiert, weil wir zu viel machen. Mal, weil wir zu wenig machen." In diesem Fall war es zu viel. Im Sommer vergangenen Jahres entzog das Jugendamt Lörrach, dessen Leiterin Zimmermann-Fiscella ist, einer Familie äthiopischer Herkunft das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre zehnjährige Tochter. Obwohl sie EU-Bürgerin ist, sollte Dinah nur noch mit Genehmigung der Behörden ins Ausland reisen dürfen.

Dafür gebe es keinen Anlass, stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe nun in einem Beschluss fest und hob das Reiseverbot auf.

Die Familie H. wollte ihre Tochter Dinah in Begleitung eines guten Bekannten nach Äthiopien zu den Großeltern reisen lassen. Auch Dinah wollte sie gerne kennenlernen. Durch einen Hinweis alarmiert, schritt das Jugendamt Lörrach ein und untersagte die Reise. Nicht, weil es einen konkreten Verdacht hatte. Sondern weil die Gefahr, in Äthiopien beschnitten zu werden, zu groß sei. Weil dort so viele Frauen beschnitten würden, ihnen in einen grausamen Ritual die Klitoris verstümmelt werde.
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Untadeliger Ruf der Familie

"Die Beschneidung ist schrecklich und in Äthiopien sicher noch ein großes Problem. Wie kann man aber uns hier in Deutschland deshalb unterstellen, dass wir unserer Tochter Leid antun wollen?", fragte Yacob H., der Vater von Dinah damals. Die Familie und auch viele andere in Deutschland lebende Äthiopier sahen sich unter einen Generalverdacht gestellt.

Das Amtsgericht Bad Säckingen gab dem Jugendamt im November 2008 Recht. Das Gericht ging zwar von einem "untadeligen" Ruf der Familie H. aus, der Richter hatte aber bei Wikipedia gelesen, - so steht es in der Urteilsbegründung - dass in Äthiopien bis zu 90 Prozent der Frauen beschnitten werden. Warum also nicht auch Dinah?

Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah es genau andersherum und fragte, ob es denn überhaupt belastbare Hinweise gebe, dass die zehnjährige Dinah verstümmelt werden soll. Ein Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Addis Abeba befragte die Großeltern und fand keine Hinweise auf eine drohende Gefahr. Es müssten "im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung des Kindeswohls vorliegen", stellte das Gericht fest. Das Jugendamt Lörrach will die Entscheidung akzeptieren.

(SZ vom 17.06.2009/ojo)
https://www.sueddeutsche.de/panorama/782/472308/text/