Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Fremdplatzierung in Heimen

Jugendamt Stuttgart: Behördendickicht

Jugendamt Stuttgart: Behördendickicht

Die Akte Nina (III): Das (Stuttgarter) Jugendamt hat immer Recht?
Verfasst von Heinz-Peter Tjaden am Sa, 2008-10-04 10:20.
https://pressemitteilung.ws/node/137295

Bevor wir wieder die Akte Nina aufschlagen, zitieren wir aus dem Internet: „Jugendämter sind zweifellos notwendig, sollten eigentlich ein Hilfswerk für Kinder und Eltern sein, wenn es zu Problemen kommt. Eltern sollen so eine Anlaufstelle haben, wenn sie mit den Sprösslingen nicht mehr klar kommen, auch Kinder können sich an die Jugendämter wenden, wenn sie mit den Eltern Probleme haben.“ Eigentlich, wie das Network of Human Rights anmerkt, bedeutet: Manchmal ist es nicht so.

Manchmal? Auf den Internet-Seiten der „Zeit“ gibt es eine Umfrage, bei der inzwischen fast 500 Stimmen abgegeben worden sind. 73 Prozent sind für eine Abschaffung der Jugendämter. Dieses Ergebnis müsste die Behörden eigentlich nachdenklich machen. Wieder eigentlich.

Offenbar gibt es aber Städte, in denen die Jugendämter ein Lied aus DDR-Zeiten abwandeln von „Die Partei hat immer Recht“ in „Wir haben immer Recht“. Kommen Eltern zu einer anderen Schlussfolgerung, lautet die Antwort: „Sie sind nicht kooperativ“. Und weg bleibt das Kind - wie in Mönchengladbach eine gewisse Jessica Müller, die seit über vier Jahren in einem Heim lebt und immer noch dort ist, obwohl das Jugendamt inzwischen mit allen (Schein-)Argumenten auf der Nase gelandet ist. Dann wird´s zum Pokerspiel. Die Behörde lehnt sich zurück und blufft. Manche haben wohl immer noch nicht das Märchen von den neuen Kleidern des Kaisers gelesen, das mit dem Satz aus dem Mund eines Kindes endet: „Er hat ja nichts an.“

Nun fällt uns in der Akte Nina ein Schreiben von Michael Mosuch an das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart auf. Der 39-Jährige schreibt am 21. Mai 2008: „Wir haben soeben erfahren, dass in Wiesloch ab 25. Mai 2008 ein Platz auf der Mutter-Kind-Station frei ist.“ Dort also könnten die Mutter, die sich psychisch wieder aufrappelt, und die gemeinsame Tochter zueinander finden in einer wichtigen Phase eines sechs Monate alten Kindes.

Es könnte so einfach sein. Ist es aber nicht: Eine Jugendamtsmitarbeiterin teilt der Mutter am 23. Mai 2008 mit, dass es ihr „natürlich frei“ stehe, die Chance eines freien Platzes in Wiesloch zu nutzen. Hat man ein Schreiben erst einmal von oben herab begonnen, kann man auch gleich so weitermachen? Liest sich so, denn der nächste Satz lautet: „Wie es nun für Ihre Tochter weitergeht, muss jetzt im Weiteren geklärt werden.“ Das kann selbstverständlich dauern, zumal der Amtsvormund von Nina gerade Urlaub macht.

Wir atmen durch und schließen die Akte Nina erst einmal wieder…Diesen Satz der Jugendamtsmitarbeiterin lesen wir aber noch: „Wie ich ja bereits im Kontraktgespräch gesagt habe, ist ein Adhoc-Wechsel nicht im Sinne des Wohlergehens von Nina.“

Ein aktueller Beitrag für www.onlinezeitung.de und https://kinderinheimen.blogspot.com

Re: Jugendamt Stuttgart: Behördendickicht

Die Stuttgarter Jugendamts-Akte Nina
https://pressemitteilung.ws/node/136462
Verfasst von Heinz-Peter Tjaden am Di, 2008-09-23 17:05.

„Abschließend sei bemerkt, es handelt sich um einen Fall in Deutschland, nicht in einer Bananenrepublik“, heißt es auf Internetseiten des Stuttgarter Journalisten Michael Mosuch. Hier steht dieser Satz einleitend für eine Artikelserie mit dem Titel „Die Akte Nina“.

Wir schlagen diese Akte auf und finden dort erst einmal eine Urschrift des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie stammt vom 10. Januar 2008. An diesem Tag ist der 40-jährige Michael Mosuch mit seiner Freundin bei der Behörde erschienen. Sie erklären: „Wir sind die Eltern des Kindes Nina Veronika, geboren am 29. Dezember 2007 in Stuttgart…Wir sind nicht miteinander verheiratet. Eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge wurde bisher nicht getroffen oder geändert. Die elterliche Sorge steht bisher der Mutter zu. Wir wollen die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen.“

Wir blättern die Akte bis zum Ende durch und finden dort einen Brief des Stuttgarter Jugendamtsleiters Bruno Pfeifle vom 15. August 2008 an den Vater von Nina Veronika. Mitgeteilt wird: „Das Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt hat mit Beschluss vom 18. Juli 2008 angeordnet, dass ein regelmäßiger betreuter Umgang mit Ihrer Tochter Nina Veronika alle 14 Tage für 3 Stunden beim Kinderschutzbund durchzuführen ist. Diesen betreuten Umgang stellt das Jugendamt nach Absprache und Übereinstimmung mit dem Amtsvormund sicher.“

Wir stutzen: Eine Frau und ein Mann wollen das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind und einige Monate später gibt es einen Amtsvormund und einen zeitlich begrenzten betreuten Umgang mit dem Mädchen?

Besagter Jugendamtsleiter teilt dem 39-Jährigen aber noch mehr mit: Hausverbot für alle Dienststellen des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart, Kontakte zwischen Jugendamt und Vater nur noch auf schriftlichem Wege, die Landeshauptstadt Stuttgart stellt gegen Michael Mosuch Strafantrag wegen Beleidigung, außerdem soll die Internetseite „die akte nina“ geschlossen werden. Abschließend fordert Bruno Pfeifle den Stuttgarter Journalisten auf, nicht mehr zu behaupten, dass „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes volksverhetzende Äußerungen in die Öffentlichkeit bringen“. Auch das steht hier einleitend für eine Artikelserie mit dem Titel „Die Akte Nina“.

Siehe dazu

https://www.szenewilhelmshaven.de