Jugendamt Lindau: Mädchen (7 Jahre)
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Kindeswohl: Pflegeeltern kritisieren Jugendamt
Wenn verschiedene Seiten an einem Kind ziehen, dass muss letztlich meist ein Gericht entscheiden, was für das Kindeswohl wirklich wichtig ist.
Wenn verschiedene Seiten an einem Kind ziehen, dass muss letztlich meist ein Gericht entscheiden, was für das Kindeswohl wirklich wichtig ist. (Foto: privat)
Lindau / jtw Eine Pflegefamilie übt heftige Kritik am Jugendamt Lindau. Das Amt soll bewusst gegen das Wohl eines heute siebenjährigen Kindes gehandelt haben. Deshalb haben die Pflegeeltern, die im Bodenseekreis wohnen, jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jugendamtschef Patrick Zobel und einige seiner Mitarbeiterinnen eingereicht.
Tobias Walch, Leiter des Geschäftsbereichs Soziales, bestätigt auf Nachfrage der Lindauer Zeitung, dass die Beschwerde vorliegt. Doch zum Hergang selbst sagt er nichts: Das darf ich aus Datenschutzgründen nicht, begründet er sein Schweigen. Von daher lässt sich nur einseitig beleuchten, was sich in den vergangenen zwei Jahren zwischen dem Jugendamt des Landkreises, der leiblichen Mutter eines siebenjährigen Kindes und dessen Pflegeeltern abgespielt hat.
Die Vorwürfe der Pflegeeltern wiegen schwer. Das Jugendamt hat sich überhaupt nicht für das Wohl des Kindes interessiert, klagt die Pflegemutter. Das Verhältnis zur leiblichen Mutter sei immer schon von Auf-und-Abs geprägt gewesen. Doch seit das Jugendamt 2009 eine neue Sachbearbeiterin mit dem Fall beauftragt habe, habe sich das Verhältnis sowohl zum Jugendamt als auch zur leiblichen Mutter weiter verschlechtert.
Den Pflegeeltern waren aber wohl auch die vereinbarten Übernachtungen des Kindes bei der leiblichen Mutter immer mehr ein Dorn im Auge. Zumal diese das Kind im November 2008 auch geschlagen hatte. Dennoch wollte das Jugendamt, so die Version der Pflegeeltern, das Kind seiner leiblichen Mutter zurückgeben. Dabei lebt das Kind fast schon sein ganzes Leben in der Pflegefamilie.
Der Fall landete vor dem Amtsgericht Tettnang. Die leibliche Mutter wollte das Kind zurück haben. Die Pflegeeltern wollten genau dies verhindern. Die leibliche Mutter wurde aber von den Mitarbeitern des Jugendamtes unterstützt. Knapp ein Jahr zuvor hatte das Jugendamt die Frau noch als nicht erziehungsfähig bezeichnet und wollte ihr ein Neugeborenes weggenommen. Das Gericht in Tettnang, das zuständig ist, weil die Pflegefamilie im Bodenseekreis lebt, rüffelte das Jugendamt dann auch in seiner Urteilsbegründung.
Das Gericht vermöge die Einschätzung des Jugendamtes nicht zu teilen, heißt es da. Das Jugendamt habe damals auf mannigfache Defizite der Antragstellerin (Anmerkung der Redaktion: der leiblichen Mutter) aufmerksam gemacht.
Das Ende vom Lied: Das Kind bleibt in der Pflegefamilie. Allerdings darf es seine leibliche Mutter regelmäßig besuchen. Denn, so ist den Gerichtsakten zu entnehmen, es liebt beide Mütter: Mimi, die Pflegemutter und Mama, seine leibliche.
(Erschienen: 20.02.2011 19:15)
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