Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Gewaltthematik-Gewaltproblematik

Prügel mit Kochlöffel, weil Bub rauchte

Prügel mit Kochlöffel, weil Bub rauchte

Prügel mit Kochlöffel, weil Bub rauchte
In diesem Fall hat niemand weggesehen: Aufmerksame Nachbarn hörten die Schreie, alarmierten die Polizei, die sofort zur Stelle war. Das städtische Jugendamt griff unmittelbar ein, legte ein engmaschiges Betreuungsnetz über die Problemfamilie, in der Kinder schwer geschlagen wurden.
Artikel drucken Drucken
Artikel kommentieren Kommentieren
Artikel versenden Versenden
Mr. WongMr Wong WebnewsWebnews DiggDigg Del.icio.usdel.icio.us YahooYahoo GoogleGoogle TechnoratiTechnorati Yigg Alltagz szmtag
X
Bookmark
Es waren schwerwiegende, wenn vermutlich auch einmalige „Ausraster“ überforderter Eltern. Im Sommer 2007 schlugen Stiefmutter und Vater die neunjährige Tochter ins Gesicht, weil sie gelogen hatte. Weitaus schlimmer waren die Prügel, die der elf Jahre alte Bub abbekam. Er wurde vom Vater beim Rauchen erwischt. Der glaubte fälschlicherweise, sein Kind habe Haschisch geraucht. Die Stiefmutter, psychisch und gesundheitlich schwer angeschlagen, griff zum Kochlöffel und schlug den Buben, der sich nackt ausziehen musste, grün und blau. Nach den Vorfällen trennten sich die Eltern, die Kinder blieben beim Vater.

Das Jugendamt bestellte einen Vormund. Mit Stiefmutter und Vater wurden viele Gespräche geführt. Die Geschwister wurden betreut und einmal wöchentlich von einem Kinderarzt untersucht, der Familienhelfer besuchte die Eltern häufig unangemeldet. Das so genannte „engmaschige Netz“ der Betreuung trug offenbar Früchte. Der Familienhelfer als Zeuge vor Gericht: „Es ist jetzt alles in Ordnung.“ Die Eltern wollen wieder zusammenziehen. Das wünschen sich auch die beiden Kinder. „Ohne unsere Mami ist es traurig“, antworten sie auf eine entsprechende Frage des Richters.

Die Anwälte der Eltern, Werner Ruisinger und Eberhard Bofinger, loben die „gute Kooperation“ mit dem Jugendamt. Jugendrichter Rolf Guder verurteilt den Vater wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1400 Euro (70 Tagessätze zu je 20 Euro), die Mutter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. (peri)


Artikel drucken Drucken
Artikel vom 03.07.08 - 22.35 Uhr
Letzte Änderung: 03.07.08 - 22.35 Uhr

https://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Uebersicht/Artikel,-Pruegel-mit-Kochloeffel-weil-Bub-rauchte-_arid,1275689_regid,2_puid,2_pageid,4490.html?et_cid=4&et_lid=5