Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen

 Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen

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Urteil im Familiengericht im baden-württembergischen Offenburg im Fall: Az.: 4 F 142/17 :

QUELLE: MZ - Mitteldeutsche Zeitung (19.06.2018) @ www.mz-web.de/wirtschaft/finanzen/recht/tochter-vernachlaessigt-frueheres-heimkind-muss-nicht-fuer-pflegebeduerftige-mutter-zahlen-30648044# :


Beschlagwortet mit TAGS/LABELS: Offenburg, Rodgau, Familiengericht, Familiengericht in Offenburg, Az.: 4 F 142/17, Urteil, Säugling, Heimkind, ehemaliges Heimkind, Gabriele Dietz-Paulig, ehemalige Heimkinder, Säugling ins Heim gesteckt, Ex-Heimkind, Unterhalt für Mutter, Forderungen der Behörden, hessischen Rodgau, pflegebedürftige Mutter, Unterhalt zahlen, Anwalt der Klägerin, Michael Klatt, Urteil im Familiengericht, baden-württembergischen Offenburg, Fall Az.: 4 F 142/17, Tochter vernachlässigt, früheres Heimkind, keinen Unterhalt zahlen, Entscheidung, Pflegekosten für ihre Mutter, Landratsamt, Ortenaukreis, Ansprüche erhoben, Kinderheim, Kinderheim aufgewachsen, keinen Kontakt zu ihr, Volljährigkeit, bis zur Volljährigkeit,
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 Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen

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Kind ist pflegebedürftigen Eltern zum Unterhalt verpflichtet


QUELLE: www.mdr.de/mdr-um-4/leichter-leben/elternunterhalt-104.html

Die abschließende Frage dieses Interviews mit Richter Gilbert Häfner und seine Antwort, ließt wie folgt:




QUELLE: www.mdr.de/mdr-um-4/leichter-leben/leichter-leben-haefner-100.html
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 Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen

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QUELLE: www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Wann-muessen-Kinder-die-Pflege-ihrer-Eltern-zahlen-id38664017.html
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 Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen

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In einem beinahe gleichlautenden Bericht im Internet zu dem einleitenden Bericht mit dem dieser Thread von mir am Mittwoch, 20. Juni 2018, 04:09 Uhr, oben, eröffnet wurde, ist im letzten Absatz meines jetzt hier ergänzenden Beitrags von einer möglichen Berufung, die das Landratsamt im baden-württembergischen Ortenaukreis gegen das Urteil des Familiengerichts im baden-württembergischen Offenburg im Fall Az.: 4 F 142/17 doch noch einlegen könnte, die Rede. :

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QUELLE: teleskopi.de/tochter-vernachlassigt-fruheres-heimkind-muss-nicht-fur-pflegebedurftige-mutter-zahlen


Ich habe das Ganze schon vor ein paar Tagen notiert und zur Veröffentlichung vorbereited (kann es aber jetzt selbst nicht mehr an der als QUELLE angegebenen Stelle im Internet finden).
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 Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen

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Badische-Zeitung

QUELLE: www.badische-zeitung.de/suedwest-1/ortenaukreis-ficht-urteil-an-muss-ex-heimkind-doch-fuer-pflege-der-mutter-zahlen.html :


Leider ist immer noch kein Volltext der Entscheidung "4 F 142/17" vom 19.06.2018 veröffentlicht, sonst könnte man nachschauen, ob darin tatsächlich Unklarheiten bestehen.

Hoffentlich lässt die Klägerin sich nicht juristisch zermahlen, weil ihr Einzelfall jetzt für andere Fälle herhalten muss.

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