Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

Stiftung „Ehemalige Heimkinder" gefordert: Systematische Misshandlung in der Heimunterbringung

Stiftung „Ehemalige Heimkinder" gefordert: Systematische Misshandlung in der Heimunterbringung

Grüne fordern Entschädigung für Heimkinder

Berlin - Die Grünen wollen ehemaligen Heimkindern Gerechtigkeit widerfahren lassen und fordern deshalb eine neue Bundesstiftung, die Entschädigungen zahlt und Hilfe leistet. „Mehr als eine halbe Million Menschen sind im Deutschland der 50er und 60er Jahre in solchen Einrichtungen unter gruseligen Bedingungen eingesperrt worden", sagte Fraktionschefin Renate Künast dem Tagesspiegel: „Der Bundestag muss das Unrecht, das ihnen angetan wurde, anerkennen, ihre Geschichte muss aufgearbeitet und sie selbst müssen entschädigt werden." Ein Antrag der Grünen, den die Fraktion am Dienstag verabschieden will, sieht vor, dass Staat sowie Kirchen und Wohlfahrtverbände als Träger der Heime die Stiftung finanzieren.

Der Bundestag solle ausdrücklich feststellen, „dass Menschen bis in die Mitte der 70er Jahre durch Heimunterbringung systematisch Entwürdigung und Misshandlung unterworfen waren", forderte die Grünen-Politikerin. „Mit ein paar Anhörungen des Bundestages geben wir uns da nicht zufrieden", sagte Künast: „Viele der ehemaligen Heimkinder leiden noch heute unter massiven psychischen und körperlichen Misshandlungen und manchmal auch unter sexuellem Missbrauch." Zugleich appellierte sie an die Träger der Heime, „sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich für das Unrecht zu entschuldigen".

Nach Ansicht Künasts bildeten körperliche Züchtigung und Gewalt „eine der entscheidenden Grundlagen der Erziehung in den Heimen". Es sei deshalb richtig, den inzwischen abgeschafften Fürsorgeheimen eine „Anstaltserziehung mit Gefängnischarakter" zuzuschreiben. Die Erziehungsmethoden seien selbst nach den Maßstäben der 50er Jahre „brutal und menschenrechtswidrig".

Die Stiftung „Ehemalige Heimkinder" soll Entschädigungen leisten und finanzielle Ansprüche von traumatisierten Menschen erfüllen sowie Unterstützung wie etwa ärztliche oder therapeutische Hilfe bezahlen.

tagesspiegel.de - 24.04.2007

https://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/24.04.2007/3220322.asp

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25.04.2007 / Inland

Initiative für Opfer der Heimerziehung

Berlin. Die Grünen fordern eine neue Bundesstiftung, die Entschädigungen an ehemalige Heimkinder zahlt und ihnen Therapien finanziert. Ein Antrag, den die Bundestagsfrak­tion am Dienstag verabschiedet hat, sieht vor, daß Staat sowie Kirchen und Wohlfahrtsverbände als Träger der Heime die Stiftung finanzieren, wie der Berliner Tagesspiegel berichtete. Der Bundestag solle ausdrücklich feststellen, »daß Menschen bis in die Mitte der 70er Jahre durch Heimunterbringung systematisch Entwürdigung und Mißhandlung unterworfen waren«, sagte Fraktionschefin Renate Künast dem Blatt. Die Erziehungsmethoden seien selbst nach den Maßstäben der 50er Jahre »brutal und menschenrechtswidrig« gewesen.(jW)

https://www.jungewelt.de/2007/04-25/044.php

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Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder: Fraktionsbeschluss

Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder

Fraktionsbeschluss

24. April 2007

Das Schicksal der in den 50er und 60er Jahren in Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen

rückt nach und nach in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion. Mehr als eine halbe Million Kinder und

Jugendliche wurden in der Bundesrepublik in solche Einrichtungen eingewiesen. Besonders in den

Fürsorgeheimen erfolgte die Einweisung vielfach ohne nachvollziehbaren Grund, wie z.B. aufgrund

behaupteter drohender "Verwahrlosung", oder bei Mädchen bzw. jungen Frauen und Müttern wegen

Verstößen gegen rigide Sexualnormen. Hintergrund war nicht selten eine Denunziation.

Ehemalige Heimkinder berichten nicht nur von unrechtmäßiger Heimeinweisung, sondern auch von

massiven psychischen und physischen Misshandlungen, Schlägen, Drohungen oder gar Elektroschocks,

und immer wieder auch von sexuellem Missbrauch. Beklagt werden auch das Vorenthalten einer

angemessenen Berufsausbildung und der systematische Einsatz von Kindern und Jugendlichen zu

erzwungener Arbeit.

Auch die bisherige wissenschaftliche Forschung über die Situation von Heimkindern legt nahe, dass die

vollständige Reglementierung des Tagesablaufes und aller sozialen Kontakte, religiöser Zwang und ein

ausgeklügeltes Strafsystem bis Mitte der 70er Jahre häufig zum Alltag damaliger Heime gehörten und

nicht lediglich auf das Fehlverhalten einzelner MitarbeiterInnen zurückzuführen ist. Körperliche

Züchtigung und Gewalt bildete eine der entscheidenden Grundlagen der Erziehung in Heimen, um aus

Sicht der Verantwortlichen Autorität, Ordnung und Disziplin aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus sind

Fälle aktenkundig, in denen neben körperlicher Gewalt gegenüber den anvertrauten Kindern und

Jugendlichen Strafmethoden wie das stigmatisierende Tragen besonderer Strafkleidung, körperliche

Kennzeichnung (Scheren einer Halbglatze) oder Isolation in Arrestzellen, mitunter über viele Tage,

angewandt wurden. Die historische Forschung beschreibt das System als "Anstaltserziehung mit

Gefängnischarakter".

Die damaligen Erziehungsmethoden waren vielfach nicht nur nach heutigen Maßstäben, sondern auch

nach denen der damaligen Zeit brutal und menschenrechtswidrig. Auch in den 50er Jahren galt die

Unantastbarkeit der Würde des Menschen! Die beschriebenen Zustände können nicht damit entschuldigt

werden, dass strenge Erziehungsmethoden damals allgemein üblich waren. Unterbringung und

"Erziehung" waren vielfach rechtswidrig. Die Heimaufsicht funktionierte in vielen Fällen nicht, es hat

schwere Versäumnisse auch staatlicher Stellen gegeben.

Bündnis 90 / Die Grünen setzen sich für die öffentliche Anerkennung des geschehenen Unrechts ein, für

eine verstärkte historische Aufarbeitung der Situation in den Heimen und für die Entschädigung der

Betroffenen. Erreichen wollen wir diese Ziele über die Errichtung einer Bundesstiftung "Ehemalige

Heimkinder".

Ein Teil der Einrichtungen war in öffentlicher, ein Teil in privater Trägerschaft. Weit überwiegend standen

die Heime aber in kirchlicher Trägerschaft. Zudem wurden auch die von nicht-kirchlichen Trägern

betriebenen Heime oftmals von Ordensleuten geleitet.

Die Träger dieser Einrichtungen und die öffentlichen Stellen als Heimaufsicht können sich nicht länger

der Einsicht verschließen, dass in vielen dieser Heime die Kinder und Jugendlichen nicht nur in

Einzelfällen seelisch und körperlich schwer misshandelt, sondern auch teilweise als billige Arbeitskräfte

missbraucht wurden.

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Anstatt junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, hat solche Art "Erziehung" Kindern und

Jugendlichen oft für ihr ganzes Leben eine schwere Hypothek aufgeladen: Dazu zählen seelische

Beschädigungen und verringerte Teilhabechancen - bedingt durch Schwierigkeiten, nach der

Heimerfahrung im gesellschaftlichen Leben oder in der Arbeitswelt Tritt zu fassen. Im Falle von

Lernbehinderungen wurde diese in der Regel eher verstärkt als ausgeglichen.

Viele ehemalige Heimkinder leiden noch heute unter dem Erlebten, sind in vielen Fällen traumatisiert und

haben die damaligen Erlebnisse bis heute nicht verarbeiten können. Sie brauchen immer noch

professionelle Hilfe. Erst nach und nach bricht nach den Veröffentlichungen in den Medien das

Schweigen. Das gilt auch für Gespräche innerhalb von Familien oder sozialem Umfeld. Die Scham, auch

gegenüber den nächsten Angehörigen über die Vergangenheit zu sprechen, weicht erst sehr langsam

den Verletzungen und dem Zorn über das Erlittene. Bei den Verantwortlichen in öffentlichen und privaten

Stellen finden die Betroffenen aber noch immer nicht ausreichend Gehör.

Die Aufarbeitung der früheren Missstände und die konkrete Hilfe für die Opfer dieser Zustände ist eine

gesellschaftliche Aufgabe. Unbeschadet möglicher individueller Schadensersatzansprüche sind Bund und

Länder sowie die kirchlichen und anderen Träger von Heimen in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten, um

das geschehene Unrecht wenigstens in Ansätzen auszugleichen und damit zu ihrer Verantwortung zu

stehen. Ein solches Zeichen der Reue ist zugleich ein unumgänglicher Akt der moralischen

Rehabilitierung der Opfer.

Der Prozess der aktiven Rehabilitierung darf nicht abhängig gemacht werden von weiteren womöglich

langjährigen Recherchen oder gar überzogenen Anforderungen an die Beweisführung im Einzelfall. Die

Prozesse von Entschädigung, konkreter Hilfe und der historisch-kritischen Aufarbeitung müssen

zeitgleich laufen. Neben der individuellen Hilfe ist diese gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse in den

Heimen von großer Bedeutung. Leider wird diese notwendige Arbeit dadurch erschwert, dass vielfach die

Aktenbestände der Heimträger nicht mehr vorhanden sind oder zurückgehalten werden.

Auch die Heimerziehung in der DDR war vielfach bestimmt von Verletzungen der Menschenwürde. Die

Betroffenen haben sich hier allerdings noch nicht in der Weise zu Wort gemeldet, wie ehemalige

Heimkinder aus der alten Bundesrepublik, die sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag

gewandt haben. Es bedarf einer sorgfältigen Aufklärung darüber, in wie vielen Fällen die Einweisung und

die Behandlung der Kinder und Jugendlichen Teil der politischen Verfolgung gerade der Eltern war. Hier

wären dann auch Ansprüche nach dem Strafrechtlichen- Verwaltungsrechtlichen- oder Beruflichen

Rehabilitierungsgesetz zu prüfen Es wird in jedem Fall eine ebenfalls wichtige Aufgabe der von uns

angestrebten Bundesstiftung sein, zuverlässige Informationen über das Heimwesen der DDR zu

sammeln, mit den Betroffenen zu sprechen und auch sie in den Kreis derer aufzunehmen, die Leistungen

als Ausgleich für erlittenes Unrecht erhalten. Kinder und Jugendliche aus der DDR dürfen nicht schlechter

gestellt werden, als Kinder und Jugendliche aus der Bundesrepublik.

0BI. Rehabilitierung der Opfer des Heimsystems und Würdigung des zugefügten Unrechts

Der Deutsche Bundestag hat eine frühzeitige Novellierung der Gesetzgebung auf dem Gebiet der

Jugendwohlfahrtspflege versäumt. Auch dadurch konnten die Missstände bis in die Mitte der 70er Jahre

bestehen.

Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Deutsche Bundestag in einer Entschließung ausdrücklich

feststellt, dass Menschen bis in die Mitte der 70er Jahre durch Heimunterbringung systematisch

Entwürdigung und Misshandlung erlebten und in ihren Lebensperspektiven beeinträchtigt wurden.

Eine solche Entschließung des deutschen Bundestages wäre ein bedeutsames Signal an die Opfer, in

die Gesellschaft hinein und an die Träger und ehemaligen Träger der Heime.

Wir appellieren an die Träger der Heime und die darin tätig gewesenen Vereinigungen sich ihrer

Verantwortung zu stellen und sich für das geschehene Unrecht zu entschuldigen.

Auch die Länder als Zuständige für die Heimaufsicht sowie die Kommunen, die in vielen Fällen für die

unrechtmäßige Einweisung verantwortlich waren, müssen sich ihrer Verantwortung stellen.

1BII. Errichtung einer Stiftung "Ehemalige Heimkinder"

Die Fraktion Bündnis’90/DIE GRÜNEN tritt für die zeitnahe Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung

ein. Die Stiftung soll Entschädigung leisten, finanzielle Ansprüche der betroffenen ehemaligen

Heimkinder erfüllen sowie weitere Hilfen für ihre aktuelle Lebenssituation zur Verfügung stellen, denn

Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag / Fraktionsbeschluss: Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder 2 / 3

viele Menschen leiden bis heute an den Misshandlungen. Dazu gehört beispielsweise die

Kostenübernahme für ärztliche oder therapeutische Hilfe in den Fällen, in denen die Krankenkassen den

Betroffenen den Zugang zur derartigen professionellen Hilfen verweigern. Sie soll ehemaligen

Heimkindern auch beratend zur Seite stehen. Wegen des besonderen Charakters der Leistungen muss

sichergestellt werden, dass Entschädigungszahlungen keine Anrechnung auf Leistungen des SGB II

finden.

Finanziert werden soll die Stiftung von Bund, Ländern und den Trägern bzw. ehemaligen Trägern der

Heime. Darüber hinaus ist es angezeigt, Unternehmen und Kommunen mit in die Verantwortung

einzubeziehen, sofern sie seinerzeit von Heimkindern als billigen Arbeitskräften profitiert haben.

Eine eigenständige Stiftung ist aufgrund ihrer besonderen Sachkenntnis besser als andere

Verwaltungsstellen in der Lage, den Betroffenen wirksam und zugleich mit einem Minimum an Bürokratie

zu helfen.

2BIII. Die historische Aufarbeitung weiter vorantreiben

Aufgabe einer zu gründenden Stiftung soll auch die Förderung der weiteren historischen Aufarbeitung

sein. Die bereits vorliegenden Erkenntnisse über die Situation in den Heimen sollen vertieft und einer

breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Durch die Dokumentation der damaligen

Geschehnisse soll die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung befördert werden.

Schon im Vorgriff auf die Errichtung einer solchen Stiftung muss die Bundesregierung gemeinsam mit

den Bundesländern dafür Sorge tragen, dass die vorhandenen Aktenbestände der Träger der

Einrichtungen und der Heimaufsicht umgehend gesichert werden. Sicher zu stellen sind hier auch die

Unterlagen aus den Erziehungsheimen in der DDR.

Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag / Fraktionsbeschluss: Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder 3 / 3

https://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/180/180420.pdf


Re: Stiftung „Ehemalige Heimkinder" gefordert: Systematische Misshandlung in der Heimunterbringung

 Mail von Martin Mitchell (“Ehemaliges Heimkind” - Jahrgang 1946) an Gabriele Lösekrug-Möller, MdB (SPD),
Mitglied im Pettionsausschuss des Deutschen Bundestages. Mail vom 07.02.2007.

Date: Wed, 7 Feb 2007

Subject: Betreffend der dem Petitionsausschuss vorliegenden Petition "Ehemaliger Heimkinder".

Re: Formelle Fragen von "Ehemaliges Heimkind" Martin Mitchell (Jahrgang 1946) aus Australien, Betreiber (seit 17.6.2003) der Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org.

( Martin Mitchells gewöhnliche Sprache ist Englisch; Deutsch ist Zweitsprache für ihn. )

Sehr geehrte Frau Gabriele Lösekrug-Möller.

Ich bin sehr beeindruckt von ihrem Internetauftritt @ https://www.gabriele-loesekrug-moeller.de und Ihrer daraus genau ersichtlichen persönlichen Transparenz.

Leider aber vermisse ich - “in der rechten Marginalspalte” @ https://www.gabriele-loesekrug-moeller.de/meta/kontakt.php auf Ihrer Webseite - Ihre eigene persönliche Email-Adresse; und die Eamil-Adresse Ihres Abgeordnetenbüros, in Berlin, konnte ich nur nach weiterem Suchen im Internet hier @ https://www.landesgruppe-niedersachsen.de/content/00994.php?a=3&b1 ausfindig machen.

Nun zu meinen spezifischen (nummerierten) Fragen. Was die “nicht öffentliche Anhörung” am Montag den 11. Dezember 2006, in Berlin, ”von” nur neun “Ehemaligen Heimkindern” “vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags” betrifft, möchte ich gerne wissen und persönlich darüber informiert werden:

(1.) Von welcher anderen zusätzlichen Information, betreffend diesem Thema - der dem "Petitionsausschuss" vorliegenden Petition der "Ehemaligen Heimkinder" - ist der "Petitionsausschuss" bereit Gebrauch zu machen und was sonst noch wird der "Petitionsausschuss" berücksichtigen, und aus welchen Quellen, um eine rechtmäßige, zutreffende und den Hunderttausenden der noch lebendenen Heimkinderopfern gerecht werdende Berichterstattung herauszugeben, bzw. relevante Empfehlungen zu formulieren und dem Deutschen Bundestag vorzulegen?

(2.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des im Februar 2006 veröffentlichten SPIEGEL-Buches "Schläge im Namen des Herrn - Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik" ( ISBN 342105892X ), von Peter Wensierski, in Betracht gezogen?

(3.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des schon im Jahre 1998 veröffentlichten Buches "Gestohlene Kindheit" ( ISBN 3-548-35766-0 ), von Alexander Markus Homes, in Betracht gezogen?

(4.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des schon im Jahre 1984 veröffentlichten Buches "Heimerziehung: Lebenshilfe oder Beugehaft", von Alexander Markus Holmes, und das im Jahre 2006 neuverfasste, bzw. wiederveröffentlichte Buch, jetzt unter dem Titel "Heimerziehung: Lebenshilfe oder Beugehaft? Gewalt und Lust im Namen Gottes" ( ISBN ISBN 3-8334-4780-X ), von Alexander Markus Homes, in Betracht gezogen?

(5.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des im Jahre 2003 veröffentlichten Buches "Das Bewahrungsgesetz (1918-1967) - Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 42" ( ISBN , 3-16-148204-2 ), von Matthias Willing, in Betracht gezogen?

(6.) Wird zum Beispiel auch der von dem derzeitigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, selbst, im Jahre 1997, in Auftrag gegebene rechtswissenschaftliche Untersuchungbericht "Zulässsigkeit der Geschlossenen Unterbringung in Heimen der öffentlichen Jugendhilfe", worin die Verfassungsmässigkeit "geschlossener Unterbringung" von den Autoren Schlink und Schattenfroh in Frage gestellt wurde, ein Bericht der daraufhin erst im Jahre 2000 freigegeben wurde (siehe Anhang 1, unten), in Betracht gezogen?

(7.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des schon im Jahre 1984 veröffentlichten Buches "Mundtot" ( ISBN 3-88864-288-4 ), von Jürgen Schubert, in Betracht gezogen?

(8.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des schon im Jahre 1984 veröffentlichten Buches "Misshandelte Zukunft" (Erste Auflage 2001 - ISBN 3-927223-57-3 ) (Zweite Auflage 2006 - ISBN 3937624619 ), von Harry Graeber, in Betracht gezogen?

(9.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des Mitte 2006 veröffentlichten Buches "DER ALPTRAUM MEINER KINDHEIT UND JUGEND - Zwangseinweisung in deutsche Erziehungsheime" ( IBSN 3-86703-061-8 ), von Regina Page, in Betracht gezogen?

(10.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 2006 veröffentlichten Buches "Das verwahrloste Mädchen - Diagnostik und Fürsorge 1945 - 1965" ( ISBN 3866490372 ), von Eva Gehltomholt und Sabine Hering, in Betracht gezogen?

(11.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 2002 veröffentlichten Berichtes, "Kindswegnahmen, Anstaltseinweisungen, Eheverbote, Sterilisationen, Kastrationen. Fürsorge, Zwangsmassnahmen, 'Eugenik' und Psychiatrie in Zürich zwischen 1890 und 1970", verfasst von Thomas Huonker, mit Vorwort von Stadträtin Monika Stocker, erschienen als Nr. 7 in der "edition sozialpolitik, Zürich 2002, in Betracht gezogen?

(12.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des erstmals im Jahre 2005 erscheinenden Dokumentarfilms "'Lebensunwert' - Der Weg des Paul Brune", ein Film von Film von Robert Krieg, Monika Nolte (in Auftrag gegeben vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe), in Betracht gezogen?

(13.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des erstmals im Jahre 2005 erscheinenden Dokumentarfilms "Einzelhaft und Zwangsarbeit - Fürsorgeerziehung in Deutschland", ein Film von Uli Veith (ein Film in Auftrag gegeben vom WDR), in Betracht gezogen?

(14.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 1999 veröffentlichten Buches "Suffer the little Children" (über die über viele Jahrzehnte hinweg anhaltenden irischen Heimerziehungsskandale, die sich in den deutschen Heimerziehungsskandalen der Nachkriegszeit genau wiederspiegeln) ( ISBN 0-8264-1337-4 ), von Mary Raftery, in Betracht gezogen?

(15.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 1999 von der Kanadischen Regierung veröffentlichte offizielle Bericht, "Final Report for the Law Commission of Canada: Apologising for Serious Wrongdoing: Social, Psychological and Legal Considerations" @ https://web.archive.org/web/20031228080720/https://www.lcc.gc.ca/en/themes/mr/ica/2000/html/apology.asp (dort runter scrollen), in Betracht gezogen?

(16.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 2000 von der Kanadischen Regierung veröffentlichte offizielle Bericht, "Law Commission of Canada: Institutional Child Abuse - Restoring Dignity: Responding to Child Abuse in Canadian Institutions." @ https://web.archive.org/web/20040216211541/https://www.lcc.gc.ca/en/themes/mr/ica/2000/html/restore1.asp , in Betracht gezogen?

(17.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des am 20. November 2006 in Canada unterzeichneten Wiedergutmachungs-Abkommens mit den kanadischen Einheimischen, die in kanadischen Heimen und Anstalten ( "residential schools" ) festgehalten und misshandelt worden waren ( wiedergegeben @ https://www.apcfnc.ca/documents/Technical%20information%20on%20the%20Residential%20Schools%20Announcement.pdf ), in Betracht gezogen?

(18.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt der seit Februar 2006 bestehenden Homepage zum diesem Thema, von dem mehrfachen Sachbuchautor und SPIEGEL-Journalisten Peter Wensierski @ www.schlaege.com / www.wensierski.info, in Betracht gezogen?

(19.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt der seit dem 17. Juni 2003 von "Ehemaliges Heimkind" Martin Mitchell betriebenen, umfangreichsten Webseite zu diesem Thema im Internet, Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org (85% in Deutsch) und (15% in Englisch), und der Inhalt des der Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org angeschlossenen "Ehemalige Heimkinder" Blog @ www.heimkinderopfer.blogspot.com , in Betracht gezogen?

(20.) Und ganz besonders, wird auch der gesamte Inhalt von Martin Mitchells eigener, der während seiner Internierung in deutscher "Fürsorgeerziehung" vorwiegend von Pastoren und Diakonen in "Anstalt Freistatt im Wietingsmoor" (wo er gezwungen wurde unentlohnt und unter akkordähnlichen Bedingungen im Moor zu malochen) in den 1960er Jahren, über ihn geführten Fürsorgeakte ( einsichtbar @ https://www.heimkinder-ueberlebende.org/
Die_Leidensgeschichte_des_damalig_staatenlosen_Jugendlichen_Martin_Mitchell_in_westdeutscher_Fuersorgeerziehung_No01.html (wo sie von Martin Mitchell selbst in Juni/Juli/August 2006 vollständig veröffentlicht worden ist), in Betracht gezogen?

(21.) Werden zum Beispiel auch die umfangreichen Archive (a.) der Evangelischen Kirche in Deutschland / Inneren Mission / Diakonischen Werke, ( b.) der Katholischen Kirche in Deutschland / Caritas / katholischer Orden, sowohl wie auch (c.) die des damaligen Bundesstaates "Westdeutschland", was ihre, jeweilige, damalige FINANZWIRTSCHAFT betrifft, eingehend untersucht werden, um genau festzustellen welche Geld-Summen und steuerfreies Vermögen Kinder und Jugendliche / Jungen und Mädchen in den damaligen Fürsorgehöllen Westdeutschlands während der Zeiten ihrer Internierung und unentlohnter Zwangsarbeit überall in den jeweiligen Einrichtungen der Inneren Mission / der Diakonischen Werke der Evangelischen Kirche in Deutschland, in Einrichtungen der Caritas sowohl wie in von anderen verschiedenen katholischen Orden betriebenen Einrichtungen, und in Einrichtungen des Staates, diesen kirchlichen und staatlichen Wirtschaftunternehmen, über Jahrzehnte hinweg, erwirtschaftet haben, bzw., über Jahrzehnte hinweg, gezwungen wurden  zu erwirtschaften?

(22.) Wird zum Beispiel auch das umfangreiche im Internet vorhandene (erstmalig von Martin Mitchell im Jahre 2003 ins Internet gestellte) fotografische Beisweismaterial damaliger bundesdeutscher Kinderzwangsarbeit ausgewertet und in Betracht gezogen werden?

(23.) Wird zum Beispiel auch die aus dem Jahre 1995 stammende Diplomarbeit "Das Kind als Anwalt für sich selbst - Utopie und Realität. Utopien und Einstellungen zur rechtlichen Stellung von Minderjährigen und die reale Situation in der Bundesrepublik", verfasst von Andreas Stenzel - besonder "Kapitel 7" dieser Diplomarbeit "Die (Nicht-) Diskussion um das Züchtigungsrecht" (worin die Frage aufgeworfen wird, was die Bundesrepublik Deutschland betrifft, ob "Körperliche Züchtigung" damals gesetzlich zulässig war, oder nicht?) - in Betracht gezogen?

(24.) Wird zum Beispiel auch das aus dem Jahre 1965 stammende Gerichtsurteil, und die Gründe dafür, im dem Zivilverfahren des ehemaligen Zwangsarbeiters Adolf Diamant -gegen- Büssing-NAG (Braunschweig), betreffend einem Zivilverfahren begonnen in 1957 im Amtsgericht Braunschweig, (siehe Anlage 2, unten), in Betracht gezogen?

(25.) Warum wurden nur neun "Ehemalige Heimkinder" "vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" am Montag den 11. Dezember 2006, in Berlin, angehört?

(26.) Wenn man von ungefähr, mindestens einer Millionen von Heimkinderopfern in der Bundesrepublik ausgeht, warum war die "nicht öffentliche Anhörung" von "Ehemaligen Heimkindern" "vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" am Montag den 11. Dezember 2006, in Berlin, beschränkt auf nur zwei und einhalb Stunden?

(27.) Warum war die "Anhörung" von nur neun "Ehemaligen Heimkindern" "vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" am Montag den 11. Dezember 2006, in Berlin, eigentlich "nicht öffentlich", wenn alle neun der vom "Petitionsausschuss" angehörten "Ehemaligen Heimkinder" bereit waren sich öffentlich kun zu tun, und wenn sie bereit waren ihre ungekürzten und vollständigen Leidensgeschichten sogar im Internet zu veröffentlichen? ( veröffentlicht @ https://www.wensierski.info/html/petition.html sowohl wie auch auf der Webseite des "Verein ehemalige Heimkinder e. V." @ https://www.vehev.org/Lebensberichte%201.html (dort runter scrollen) ).

(29.) Ist der "Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" bereit schriftliche Vorlagen "Ehemaliger Heimkinder" in Empfang zu nehmen (Is the inquiry prepared to receive written submissions?)?

(29. a.) Und falls Frage "(29.)" bejaht werden sollte, bis zu welchem Datum werden solche schriftlichen Vorlagen von dem "Petitionsausschuss" in Empfang genommen (Until what date will the inquiry be prepared to receive written submissions?)?

(30.) Warum wurden "Ehemalige Heimkinder" eigentlich zu keiner Zeit von Seiten der öffentlichen Ämter der Bundesregierung Deutschlands darauf aufmerksam gemacht, dass sich der "Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" mit ihren Schicksalen befassen werde und welche Möglichkeiten einem jeden / einer jeden von ihnen, diesbetreffend, gegeben waren und weiterhin gegeben sind?

(31.) Warum wird nicht mit einem einzigen zutreffend Wort auf die "Aufarbeitung seitens der Bundesregierung Deutschland" der Heimkinder-Sache - "der Leidensgeschichte Ehemaliger Heimkinder" - auf den Webseiten betrieben von "Deutsche Bundesregierung" hingewiesen?

Ich bitte Sie alle meine Fragen eingehenst zu beantworten und Ihre Antworten mir persönlich hier in Australien zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüssen aus dem heißen (immer heißer werdenden), wasserarmen Australien.

Martin Mitchell

ERSTE ANLAGE:

"Zur Verfassungsmässigkeit geschlossener Unterbringung

Bislang liegt noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur verfassungsmäßigen Zulässigkeit von Geschlossener Unterbringung vor. 1997 wurde im Auftrag des BMFSFJ [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend] ein Rechtsgutachten zur Frage der »Zulässsigkeit der Geschlossenen Unterbringung in Heimen der öffentlichen Jugendhilfe« erstellt, welches aber erst im letzten Jahr [2000] publiziert und damit erstmals einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Die rechtswissenschaftliche Expertise war zunächst auf Intervention des Justizministeriums nicht zur Veröffentlichung freigegeben worden. Die sorgfältig erarbeitete Studie ist [dem Staat sowie sicherlich auch den Wohlfahrtsverbänden und den damaligen kirchlichen Trägern dieser geschlossenen Einrichtungen] unbequem und macht so manche sozialpädagogisch und rechtspolitisch zurechtgelegte Argumentation zunichte, denn Schlink und Schattenfroh (2001, S. 73 ff.) kommen zu dem Ergebnis, dass §1631b BGB nur bedingt verfassungskonform sei. [und dann sagen sie, Schlink und Schattenfroh, zusammenfassend, so der jetzige Autor, Harry Hubert, Diplom Pädagoge:]

Trotz jahrzehntelanger unkritischer Anwendung durch die Gerichte sei §1631b Satz 1 BGB (»Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur mit Genehmigung des Familiengerichts zulässig«) verfassungswidrig und nichtig. Er [§1631b Satz 1 BGB] stelle keine taugliche Ermächtigungsgrundlage für eine Geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen der Jugendhilfe [ und ihren Vorgängerinstitutionen] dar. Der Gesetzgeber habe eine Normierungsverpflichtung, der er bisher nicht nachgekommen sei. Der Eingriff in verfassungsmäßig verbriefte Grundrechte sei in dieser Hinsicht aber an hohe Anforderungen gebunden. Für freiheitsentziehende Maßnahmen in Einrichtungen der Jugendhilfe würden die anerkannten und verbindlichen Qualitätsstandards fehlen [genauso wie sicherlich auch die anerkannten und verbindlichen Qualitätsstandards für die vorhergehenden freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen unter dem Jugendwohlfahrtsgesetz (1924-1991) (besonders seit dem Bestehen der Bundesrepublik) fehlten ]. Ferner habe es der Gesetzgeber versäumt, die erforderliche eindeutige rechtliche Verküpfung zwischen §1631b Satz 1 BGB und dem [Achten Buch des Sozialgebuches] SGB VIII herzustellen."

"*Literatur* Schlink/Schattenfroh, Zulässigkeit der geschlossenen Unterbringung in Heimen der öffentlichen Jugendhilfe. In: Fegert/Späh/Salgo (Hrsg.), Münster 2001, S. 73-171."

[ Enthoben aus dem Internet August 2003 @ www.jugendhilfe-netz.de/download/ thema/oktober02H5/geschl1.doc (leider aber jetzt nicht mehr dort auffindbar) ]

ZWEITE ANLAGE:

“Im Jahr 1948 beauftragte der ehemalige Zwangsarbeiter Adolf Diamant einen Rechtsanwalt aus Israel Schadenersatzansprüche für die geleistete Arbeit gegenüber der Büssing-NAG einzuklagen. Die Büssing-NAG bescheinigte zwar, dass Diamant Zwangsarbeit geleistet habe, er sei aber nicht eingestellt oder angefordert worden, sein Arbeitseinsatz sei von Regierungsstellen angewiesen worden. Folglich weigerte sich die Büssing-NAG ihm nachträglich Lohn zu zahlen. Das Amtsgericht Braunschweig verurteilte die Büssing-NAG schließlich am 20. Juni 1965 zu einer Lohnnachzahlung von 177,80 DM."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/KZ-Au%C3%9Fenlager_Schillstra%C3%9Fe

Desweiteren, siehe die Veröffentlichung der

ANTIFASCHISTISCHEN AKTION - BUNDESWEITE ORGANISATION

V.i.S.d.P.: August Merges, Karl-Marx-Str. 2, 38104 Braunschweig.

Antifaschistisches Plenum und Jugend Antifa Aktion (JAA)

Cyriaksring 55 - 38118 Braunschweig

Die Profiteure der Zwangsarbeit müssen zahlen!

@ https://www.puk.de/antifacafe/flugblaetter/flugblattarchiv/zwangsarbeit.pdf

»177,80 DM "Entschädigung" für Ausbeutung, Erniedrigung, und Schlägen bei Büssing

Ganz anders als der Umgang mit den Tätern war der Umgang mit den Opfern: Bereits 1948 beauftragte der ehemalige Zwangsarbeiter Adolf Diamant einen Rechtsanwalt, seine Interessen gegen die Firma Büssing einzuklagen. Er erhielt 1958 in Braunschweig eine Bescheinigung des Büssing-Werkes: "D. hat von September 1944 bis März 1945 bei uns Zwangsarbeit geleistet". Sein Anwalt konnte die Büssing-Werke jedoch nicht zur nachträglichen Zahlung des Lohnes für die damals geleistete Arbeit bewegen. Die Anwälte der Büssing-Werke verschärften im folgenden Hin und Her von Schriftsätzen bald ihre Tonart. Sie erklärten zynisch: "Die Beklagte war gezwungen, Rüstungsgüter herzustellen. Der Kläger war gezwungen dabei zu helfen." Das Amtsgericht Braunschweig "verurteilte" Büssing schließlich am 20. Juni 1965 zur Zahlung von sage und schreibe 177,80 DM.«

https://www.heimkinder-ueberlebende.org/Mail-von-Ehemaliges-Heimkind-dem-60-jaehrigen-Martin-Mitchell-vom-07.02.2007-an-Gabriele-Loesekrug-Moeller-MdB-SPD-Mitglied-im-Petitionsausschuss-des-Deutschen-Bundestages.html

Re: Stiftung „Ehemalige Heimkinder" gefordert: Systematische Misshandlung in der Heimunterbringung

https://www.vehev.org/Pressetexte.html

25. April 2007
PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
24.04.2007
Der Tagesspiegel - Grüne fordern Entschädigung für Heimkinder
April 2007
Paritätischer Rundbrief - Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin
Dietmar Krone im Interview
11. 4. 2007
taz - die tageszeitung - CDU gräbt Knute aus
27.02.07
Kölner Stadt-Anzeiger
Reise in die schmerzliche Vergangenheit
6.02.2007
Der Tagesspiegel - „Es handelt sich nicht um Einzelfälle“
04.01.2007
Junge Welt-Die Tageszeitung - Dokumentiert. Ehemalige Heimkinder im Petitionsausschuß des Bundestages
04.01.2007
Junge Welt-Die Tageszeitung - Diagnose: Verwahrlost
Liberation 2 janvier 2007
Des instituts religieux allemands sur la sellette
02.01.2007
Hessische/Niedersächsische Allgemeine HNA - Es tut noch immer weh
28. Dezember 2006
Spiegel-online - HEIMKINDER
"Kein Tag, an dem ich nicht mit Angst ins Bett ging und mit Angst aufstand"
28.12.06
Allgemeiner Behindertenverband in Mecklenburg-Vorpommern - Heimschicksale im Petitionsausschuss des Bundestages
19.12.2006
Der Tagesspiegel - Heimkinder - Helft, jetzt
19.12.2006
Der Tagesspiegel - Parlament soll Unrecht an Heimkindern anerkennen
15. 12. 2006
Evangelischer Pressedienst epd Sozial - "Beschwerden wurden mit Prügel erledigt"
15.12.2006
Hamburger Abendblatt - Ein Trauma, das man sein Leben lang behält
14. 12. 2006
rbb Fernsehen -Stilbruch
13.12.2006
Der Tagesspiegel - Das Trauma vom frühen Leid im Heim
13.12.2006
Aachener Nachrichten – Artikel von Bettina Markmeyer:
"Unsere Beschwerden wurden durch Prügel erledigt"
12. 12. 2006
Hamburger Abendblatt - Heimkinder wollen als Opfer gelten
12.12.2006
Heidenheimer Zeitung - SWP - Ehemalige Heimkinder reden in Berlin über ihr Schicksal - Die Zeit des Schweigens ist vorbei
11.12.2006
inforadio rbb - Interview - Ein unrühmliches Kapitel deutscher Sozialgeschichte
11.12.2006
Kobinet - Ehemalige Heimkinder vor dem Petitionsausschuss
10.12.2006
Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe AGJ - Anhörung ehemaliger Heimkinder im Bundestag
9.12.2006
Neue Ruhr Zeitung - Schicksal: Heimkind. Roswitha Weber erzählt von den Schrecken ihrer Kindheit in den 50-er Jahren.
13. November 2006
Spiegel-online - MISSHANDELTE HEIMKINDER
26. Oktober 2006
Westfälische Nachrichten (Warendorf) - Prügel und Ohrfeigen
21. Oktober 2006
Westfälische Nachrichten (Warendorf) - Lachen und Weinen strengstens verboten
15.10.2006
Der Tagesspiegel - Ungeheuer behütet
05.10.2006
Neue Westfälische - Drängen auf Sühne
27.09.2006
KNA -  Katholische Nachrichtenagentur GmbH - Caritas-Diskussion um Missstände in Heimen
26. September 2006
Caritasverband für die Diözese Münster e.V. - Presseinformationen
04.09.06
Die Berliner Literaturkritik - Kirchlicher Fürsorgeknast – Rohrstockrepublik Deutschland
03.08.06
Kölner Stadt-Anzeiger - Die verdrängte Gewalt
August 2006
DER BOTE - Berichte aus der Brüder- und Schwesternschaft des Rauhen Hauses
27.07.2006
Erziehungswissenschaftliche Revue EWR 5 (2006),Wolfgang Trede Rezension - Peter Wensierski - Schläge im Namen des Herrn
22.7.2006
taz die tageszeitung - Ein Torgauer will reden
21. Juni 2006
jungle-world - Tanzen verboten, Schlagen erlaubt
12. 06. 2006
Radio Vatikan - Deutschland: Schläge im Namen des Herrn?
10.06.2006
systemagazin - Rezension - Peter Wensierski: Schläge im Namen des Herrn.
10.06.2006
Wiesbadener Tagblatt - Die ehemaligen Heimkinder leiden noch heute
09. Juni 2006
Pressemitteilungen LWV-Hessen - „Gemeinsam aus der Geschichte lernen“
9. 06. 2006
Mittelbayerische Zeitung - Schlagende Nonnen ließen auf Holzscheiten beten
Juni 2006
DER RING – Monatszeitschrift der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel - „Die Wahrheit darf niemand in Frage stellen“
31.05.2006
Wiesbadener Tagblatt - Heimerziehung im Blick
29. Mai 2006
Pressemitteilungen Diakonie Paderborn-Höxter - Eine gemeinsame Sprache finden
19.05.2006
Presseinformation - Ev. Kinder- und Jugendhilfe St. Johannisstift GmbH
16.05.2006
Frankfurter Allgemeine Zeitung - Nichts für Zartbesaitete
13.05.2006
Telepolis - In den Mühlen der Fürsorge
05.05.2006
Pressemitteilung Diakonie Freistatt
27. April 2006
news.ch - Kanada entschädigt seine Ureinwohner
25. 04. 2006
SR-internatiomal-Radio Schweden ”Gestohlene Kindheit” klagt vor Gericht
19. 04. 2006
Spiegel-online - HEIMKINDER-SCHICKSALE - 20 Euro für 15 Jahre Leid
18.04.06
Westdeutsche Zeitung - Bettnässer erwartet die Hölle-
10.04.2006
Junge Welt Die Tageszeitung - Schwarze Pädagogik
07.04.2006
Heidenheimer Zeitung - Die dunkle Seite der Barmherzigkeit -
06.04.2006
Wiesbadener Tagblatt - LWV bedauert Gewalt an Heimkindern -
06.04.2006
Kobinet - LWV - Entschuldigung bei ehemaligen Heimkindern für erlittene Gewalt.
31.03.2006
Hessische/Niedersächsische Allgemeine - „Damals fehlte die Kontrolle"
30. 03. 2006
Wiesbadener Kurier - Prügel waren an der Tagesordnung -
25.03.06
Täglicher Anzeiger Holzminden -Wenn Du nicht brav bist, kommst Du ins Heim-
23. März 2006
Grenzland Nachrichten - Erneute Vorwürfe -
23. März 2006
Grenzland Nachrichten - Liebe, Wärme und Geborgenheit
20.3.2006
NDR-Fernsehen - 22.30 Uhr - Kulturjournal
"Schläge im Namen des Herrn"
19.03.2006
Sonntagsblatt- Bayern - Ausgabe: 12
14.03.2006
Deutschlandradio Kultur - Sadistische Lust -
11.März 2006
Taz - Die tageszeitung -taz Magazin Nr. 7919 - Wie die Zucht, so die Frucht -
08.03.2006
Pressemitteilung Die Grünen Kreisverband Schwalm Eder
7. März 2006
Die Welt - Ehemalige Heimkinder fordern Wiedergutmachung
7. März 2006
Frankfurter Rundschau - „Wir wollen nichts beschönigen“
6. März 2006
Katholische Nachrichten Agentur - Ehemalige Heimkinder stellen Forderungen an Bischöfe
03.03.2006
Kobinet - Unrecht an Heimkindern soll Thema werden.
28. 02. 2006
Neuss-Grevenbroicher Zeitung - Heimkinder klagen an -
27. Februar 2006
Evangelische Akademie Bad Boll -Stellungnahme
24. Februar 2006
Die Welt - Unbarmherzige Schwestern -
14.02.2006
Evangelische Kirche im Rheinland - Heimerziehung
14. Februar 2006
Spiegel-online - HEIMKINDER-SCHICKSALE - "Es tut mir leid"
13.02.06
Kölnische Rundschau - Bei Wasser und Brot in die „Klabause“ -
09.02.2006
DIE ZEIT - Das Leid der frühen Jahre
07. Februar 2006
Frontal 21- ZDF - Beitrag: Prügel im Namen Gottes –
1. 7. 2004
Wiesbadener Kurier - Statt Therapie gab´s Prügelstrafe

https://www.vehev.org/Pressetexte.html

 »Runder Tisch Heimkinder«/»Runder Tisch Heimerziehung«/»kleine Wahrheitskommssion« : Antje Vollmer

Das Neueste des Allerneusten und alles was dazu gehört, ist hier @ www.heimkinderopfer.blogspot.com und in allen dort aufgeführten von dort aus weiterführenden Links zu finden !!! - Da kann sich jeder schlau machen !!!