Stiftung Ehemalige Heimkinder" gefordert: Systematische Misshandlung in der Heimunterbringung
Stiftung Ehemalige Heimkinder" gefordert: Systematische Misshandlung in der Heimunterbringung
Grüne fordern Entschädigung für Heimkinder
Berlin - Die Grünen wollen ehemaligen Heimkindern Gerechtigkeit widerfahren lassen und fordern deshalb eine neue Bundesstiftung, die Entschädigungen zahlt und Hilfe leistet. Mehr als eine halbe Million Menschen sind im Deutschland der 50er und 60er Jahre in solchen Einrichtungen unter gruseligen Bedingungen eingesperrt worden", sagte Fraktionschefin Renate Künast dem Tagesspiegel: Der Bundestag muss das Unrecht, das ihnen angetan wurde, anerkennen, ihre Geschichte muss aufgearbeitet und sie selbst müssen entschädigt werden." Ein Antrag der Grünen, den die Fraktion am Dienstag verabschieden will, sieht vor, dass Staat sowie Kirchen und Wohlfahrtverbände als Träger der Heime die Stiftung finanzieren.
Der Bundestag solle ausdrücklich feststellen, dass Menschen bis in die Mitte der 70er Jahre durch Heimunterbringung systematisch Entwürdigung und Misshandlung unterworfen waren", forderte die Grünen-Politikerin. Mit ein paar Anhörungen des Bundestages geben wir uns da nicht zufrieden", sagte Künast: Viele der ehemaligen Heimkinder leiden noch heute unter massiven psychischen und körperlichen Misshandlungen und manchmal auch unter sexuellem Missbrauch." Zugleich appellierte sie an die Träger der Heime, sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich für das Unrecht zu entschuldigen".
Nach Ansicht Künasts bildeten körperliche Züchtigung und Gewalt eine der entscheidenden Grundlagen der Erziehung in den Heimen". Es sei deshalb richtig, den inzwischen abgeschafften Fürsorgeheimen eine Anstaltserziehung mit Gefängnischarakter" zuzuschreiben. Die Erziehungsmethoden seien selbst nach den Maßstäben der 50er Jahre brutal und menschenrechtswidrig".
Die Stiftung Ehemalige Heimkinder" soll Entschädigungen leisten und finanzielle Ansprüche von traumatisierten Menschen erfüllen sowie Unterstützung wie etwa ärztliche oder therapeutische Hilfe bezahlen.
Berlin. Die Grünen fordern eine neue Bundesstiftung, die Entschädigungen an ehemalige Heimkinder zahlt und ihnen Therapien finanziert. Ein Antrag, den die Bundestagsfraktion am Dienstag verabschiedet hat, sieht vor, daß Staat sowie Kirchen und Wohlfahrtsverbände als Träger der Heime die Stiftung finanzieren, wie der Berliner Tagesspiegel berichtete. Der Bundestag solle ausdrücklich feststellen, »daß Menschen bis in die Mitte der 70er Jahre durch Heimunterbringung systematisch Entwürdigung und Mißhandlung unterworfen waren«, sagte Fraktionschefin Renate Künast dem Blatt. Die Erziehungsmethoden seien selbst nach den Maßstäben der 50er Jahre »brutal und menschenrechtswidrig« gewesen.(jW)
Re: Stiftung Ehemalige Heimkinder" gefordert: Systematische Misshandlung in der Heimunterbringung
Mail von Martin Mitchell (Ehemaliges Heimkind - Jahrgang 1946) an Gabriele Lösekrug-Möller, MdB (SPD), Mitglied im Pettionsausschuss des Deutschen Bundestages. Mail vom 07.02.2007.
Date: Wed, 7 Feb 2007
Subject: Betreffend der dem Petitionsausschuss vorliegenden Petition "Ehemaliger Heimkinder".
Nun zu meinen spezifischen (nummerierten) Fragen. Was die nicht öffentliche Anhörung am Montag den 11. Dezember 2006, in Berlin, von nur neun Ehemaligen Heimkindern vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags betrifft, möchte ich gerne wissen und persönlich darüber informiert werden:
(1.) Von welcher anderen zusätzlichen Information, betreffend diesem Thema - der dem "Petitionsausschuss" vorliegenden Petition der "Ehemaligen Heimkinder" - ist der "Petitionsausschuss" bereit Gebrauch zu machen und was sonst noch wird der "Petitionsausschuss" berücksichtigen, und aus welchen Quellen, um eine rechtmäßige, zutreffende und den Hunderttausenden der noch lebendenen Heimkinderopfern gerecht werdende Berichterstattung herauszugeben, bzw. relevante Empfehlungen zu formulieren und dem Deutschen Bundestag vorzulegen?
(2.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des im Februar 2006 veröffentlichten SPIEGEL-Buches "Schläge im Namen des Herrn - Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik" ( ISBN 342105892X ), von Peter Wensierski, in Betracht gezogen?
(3.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des schon im Jahre 1998 veröffentlichten Buches "Gestohlene Kindheit" ( ISBN 3-548-35766-0 ), von Alexander Markus Homes, in Betracht gezogen?
(4.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des schon im Jahre 1984 veröffentlichten Buches "Heimerziehung: Lebenshilfe oder Beugehaft", von Alexander Markus Holmes, und das im Jahre 2006 neuverfasste, bzw. wiederveröffentlichte Buch, jetzt unter dem Titel "Heimerziehung: Lebenshilfe oder Beugehaft? Gewalt und Lust im Namen Gottes" ( ISBN ISBN 3-8334-4780-X ), von Alexander Markus Homes, in Betracht gezogen?
(5.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des im Jahre 2003 veröffentlichten Buches "Das Bewahrungsgesetz (1918-1967) - Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 42" ( ISBN , 3-16-148204-2 ), von Matthias Willing, in Betracht gezogen?
(6.) Wird zum Beispiel auch der von dem derzeitigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, selbst, im Jahre 1997, in Auftrag gegebene rechtswissenschaftliche Untersuchungbericht "Zulässsigkeit der Geschlossenen Unterbringung in Heimen der öffentlichen Jugendhilfe", worin die Verfassungsmässigkeit "geschlossener Unterbringung" von den Autoren Schlink und Schattenfroh in Frage gestellt wurde, ein Bericht der daraufhin erst im Jahre 2000 freigegeben wurde (siehe Anhang 1, unten), in Betracht gezogen?
(7.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des schon im Jahre 1984 veröffentlichten Buches "Mundtot" ( ISBN 3-88864-288-4 ), von Jürgen Schubert, in Betracht gezogen?
(8.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des schon im Jahre 1984 veröffentlichten Buches "Misshandelte Zukunft" (Erste Auflage 2001 - ISBN 3-927223-57-3 ) (Zweite Auflage 2006 - ISBN 3937624619 ), von Harry Graeber, in Betracht gezogen?
(9.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des Mitte 2006 veröffentlichten Buches "DER ALPTRAUM MEINER KINDHEIT UND JUGEND - Zwangseinweisung in deutsche Erziehungsheime" ( IBSN 3-86703-061-8 ), von Regina Page, in Betracht gezogen?
(10.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 2006 veröffentlichten Buches "Das verwahrloste Mädchen - Diagnostik und Fürsorge 1945 - 1965" ( ISBN 3866490372 ), von Eva Gehltomholt und Sabine Hering, in Betracht gezogen?
(11.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 2002 veröffentlichten Berichtes, "Kindswegnahmen, Anstaltseinweisungen, Eheverbote, Sterilisationen, Kastrationen. Fürsorge, Zwangsmassnahmen, 'Eugenik' und Psychiatrie in Zürich zwischen 1890 und 1970", verfasst von Thomas Huonker, mit Vorwort von Stadträtin Monika Stocker, erschienen als Nr. 7 in der "edition sozialpolitik, Zürich 2002, in Betracht gezogen?
(12.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des erstmals im Jahre 2005 erscheinenden Dokumentarfilms "'Lebensunwert' - Der Weg des Paul Brune", ein Film von Film von Robert Krieg, Monika Nolte (in Auftrag gegeben vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe), in Betracht gezogen?
(13.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des erstmals im Jahre 2005 erscheinenden Dokumentarfilms "Einzelhaft und Zwangsarbeit - Fürsorgeerziehung in Deutschland", ein Film von Uli Veith (ein Film in Auftrag gegeben vom WDR), in Betracht gezogen?
(14.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt des in 1999 veröffentlichten Buches "Suffer the little Children" (über die über viele Jahrzehnte hinweg anhaltenden irischen Heimerziehungsskandale, die sich in den deutschen Heimerziehungsskandalen der Nachkriegszeit genau wiederspiegeln) ( ISBN 0-8264-1337-4 ), von Mary Raftery, in Betracht gezogen?
(18.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt der seit Februar 2006 bestehenden Homepage zum diesem Thema, von dem mehrfachen Sachbuchautor und SPIEGEL-Journalisten Peter Wensierski @ www.schlaege.com / www.wensierski.info, in Betracht gezogen?
(19.) Wird zum Beispiel auch der gesamte Inhalt der seit dem 17. Juni 2003 von "Ehemaliges Heimkind" Martin Mitchell betriebenen, umfangreichsten Webseite zu diesem Thema im Internet, Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org (85% in Deutsch) und (15% in Englisch), und der Inhalt des der Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org angeschlossenen "Ehemalige Heimkinder" Blog @ www.heimkinderopfer.blogspot.com , in Betracht gezogen?
(20.) Und ganz besonders, wird auch der gesamte Inhalt von Martin Mitchells eigener, der während seiner Internierung in deutscher "Fürsorgeerziehung" vorwiegend von Pastoren und Diakonen in "Anstalt Freistatt im Wietingsmoor" (wo er gezwungen wurde unentlohnt und unter akkordähnlichen Bedingungen im Moor zu malochen) in den 1960er Jahren, über ihn geführten Fürsorgeakte ( einsichtbar @ https://www.heimkinder-ueberlebende.org/ Die_Leidensgeschichte_des_damalig_staatenlosen_Jugendlichen_Martin_Mitchell_in_westdeutscher_Fuersorgeerziehung_No01.html (wo sie von Martin Mitchell selbst in Juni/Juli/August 2006 vollständig veröffentlicht worden ist), in Betracht gezogen?
(21.) Werden zum Beispiel auch die umfangreichen Archive (a.) der Evangelischen Kirche in Deutschland / Inneren Mission / Diakonischen Werke, ( b.) der Katholischen Kirche in Deutschland / Caritas / katholischer Orden, sowohl wie auch (c.) die des damaligen Bundesstaates "Westdeutschland", was ihre, jeweilige, damalige FINANZWIRTSCHAFT betrifft, eingehend untersucht werden, um genau festzustellen welche Geld-Summen und steuerfreies Vermögen Kinder und Jugendliche / Jungen und Mädchen in den damaligen Fürsorgehöllen Westdeutschlands während der Zeiten ihrer Internierung und unentlohnter Zwangsarbeit überall in den jeweiligen Einrichtungen der Inneren Mission / der Diakonischen Werke der Evangelischen Kirche in Deutschland, in Einrichtungen der Caritas sowohl wie in von anderen verschiedenen katholischen Orden betriebenen Einrichtungen, und in Einrichtungen des Staates, diesen kirchlichen und staatlichen Wirtschaftunternehmen, über Jahrzehnte hinweg, erwirtschaftet haben, bzw., über Jahrzehnte hinweg, gezwungen wurden zu erwirtschaften?
(22.) Wird zum Beispiel auch das umfangreiche im Internet vorhandene (erstmalig von Martin Mitchell im Jahre 2003 ins Internet gestellte) fotografische Beisweismaterial damaliger bundesdeutscher Kinderzwangsarbeit ausgewertet und in Betracht gezogen werden?
(23.) Wird zum Beispiel auch die aus dem Jahre 1995 stammende Diplomarbeit "Das Kind als Anwalt für sich selbst - Utopie und Realität. Utopien und Einstellungen zur rechtlichen Stellung von Minderjährigen und die reale Situation in der Bundesrepublik", verfasst von Andreas Stenzel - besonder "Kapitel 7" dieser Diplomarbeit "Die (Nicht-) Diskussion um das Züchtigungsrecht" (worin die Frage aufgeworfen wird, was die Bundesrepublik Deutschland betrifft, ob "Körperliche Züchtigung" damals gesetzlich zulässig war, oder nicht?) - in Betracht gezogen?
(24.) Wird zum Beispiel auch das aus dem Jahre 1965 stammende Gerichtsurteil, und die Gründe dafür, im dem Zivilverfahren des ehemaligen Zwangsarbeiters Adolf Diamant -gegen- Büssing-NAG (Braunschweig), betreffend einem Zivilverfahren begonnen in 1957 im Amtsgericht Braunschweig, (siehe Anlage 2, unten), in Betracht gezogen?
(25.) Warum wurden nur neun "Ehemalige Heimkinder" "vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" am Montag den 11. Dezember 2006, in Berlin, angehört?
(26.) Wenn man von ungefähr, mindestens einer Millionen von Heimkinderopfern in der Bundesrepublik ausgeht, warum war die "nicht öffentliche Anhörung" von "Ehemaligen Heimkindern" "vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" am Montag den 11. Dezember 2006, in Berlin, beschränkt auf nur zwei und einhalb Stunden?
(27.) Warum war die "Anhörung" von nur neun "Ehemaligen Heimkindern" "vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" am Montag den 11. Dezember 2006, in Berlin, eigentlich "nicht öffentlich", wenn alle neun der vom "Petitionsausschuss" angehörten "Ehemaligen Heimkinder" bereit waren sich öffentlich kun zu tun, und wenn sie bereit waren ihre ungekürzten und vollständigen Leidensgeschichten sogar im Internet zu veröffentlichen? ( veröffentlicht @ https://www.wensierski.info/html/petition.html sowohl wie auch auf der Webseite des "Verein ehemalige Heimkinder e. V." @ https://www.vehev.org/Lebensberichte%201.html (dort runter scrollen) ).
(29.) Ist der "Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" bereit schriftliche Vorlagen "Ehemaliger Heimkinder" in Empfang zu nehmen (Is the inquiry prepared to receive written submissions?)?
(29. a.) Und falls Frage "(29.)" bejaht werden sollte, bis zu welchem Datum werden solche schriftlichen Vorlagen von dem "Petitionsausschuss" in Empfang genommen (Until what date will the inquiry be prepared to receive written submissions?)?
(30.) Warum wurden "Ehemalige Heimkinder" eigentlich zu keiner Zeit von Seiten der öffentlichen Ämter der Bundesregierung Deutschlands darauf aufmerksam gemacht, dass sich der "Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags" mit ihren Schicksalen befassen werde und welche Möglichkeiten einem jeden / einer jeden von ihnen, diesbetreffend, gegeben waren und weiterhin gegeben sind?
(31.) Warum wird nicht mit einem einzigen zutreffend Wort auf die "Aufarbeitung seitens der Bundesregierung Deutschland" der Heimkinder-Sache - "der Leidensgeschichte Ehemaliger Heimkinder" - auf den Webseiten betrieben von "Deutsche Bundesregierung" hingewiesen?
Ich bitte Sie alle meine Fragen eingehenst zu beantworten und Ihre Antworten mir persönlich hier in Australien zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüssen aus dem heißen (immer heißer werdenden), wasserarmen Australien.
Bislang liegt noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur verfassungsmäßigen Zulässigkeit von Geschlossener Unterbringung vor. 1997 wurde im Auftrag des BMFSFJ [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend] ein Rechtsgutachten zur Frage der »Zulässsigkeit der Geschlossenen Unterbringung in Heimen der öffentlichen Jugendhilfe« erstellt, welches aber erst im letzten Jahr [2000] publiziert und damit erstmals einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Die rechtswissenschaftliche Expertise war zunächst auf Intervention des Justizministeriums nicht zur Veröffentlichung freigegeben worden. Die sorgfältig erarbeitete Studie ist [dem Staat sowie sicherlich auch den Wohlfahrtsverbänden und den damaligen kirchlichen Trägern dieser geschlossenen Einrichtungen] unbequem und macht so manche sozialpädagogisch und rechtspolitisch zurechtgelegte Argumentation zunichte, denn Schlink und Schattenfroh (2001, S. 73 ff.) kommen zu dem Ergebnis, dass §1631b BGB nur bedingt verfassungskonform sei. [und dann sagen sie, Schlink und Schattenfroh, zusammenfassend, so der jetzige Autor, Harry Hubert, Diplom Pädagoge:]
Trotz jahrzehntelanger unkritischer Anwendung durch die Gerichte sei §1631b Satz 1 BGB (»Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur mit Genehmigung des Familiengerichts zulässig«) verfassungswidrig und nichtig. Er [§1631b Satz 1 BGB] stelle keine taugliche Ermächtigungsgrundlage für eine Geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen der Jugendhilfe [ und ihren Vorgängerinstitutionen] dar. Der Gesetzgeber habe eine Normierungsverpflichtung, der er bisher nicht nachgekommen sei. Der Eingriff in verfassungsmäßig verbriefte Grundrechte sei in dieser Hinsicht aber an hohe Anforderungen gebunden. Für freiheitsentziehende Maßnahmen in Einrichtungen der Jugendhilfe würden die anerkannten und verbindlichen Qualitätsstandards fehlen [genauso wie sicherlich auch die anerkannten und verbindlichen Qualitätsstandards für die vorhergehenden freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen unter dem Jugendwohlfahrtsgesetz (1924-1991) (besonders seit dem Bestehen der Bundesrepublik) fehlten ]. Ferner habe es der Gesetzgeber versäumt, die erforderliche eindeutige rechtliche Verküpfung zwischen §1631b Satz 1 BGB und dem [Achten Buch des Sozialgebuches] SGB VIII herzustellen."
"*Literatur* Schlink/Schattenfroh, Zulässigkeit der geschlossenen Unterbringung in Heimen der öffentlichen Jugendhilfe. In: Fegert/Späh/Salgo (Hrsg.), Münster 2001, S. 73-171."
[ Enthoben aus dem Internet August 2003 @ www.jugendhilfe-netz.de/download/ thema/oktober02H5/geschl1.doc (leider aber jetzt nicht mehr dort auffindbar) ]
ZWEITE ANLAGE:
Im Jahr 1948 beauftragte der ehemalige Zwangsarbeiter Adolf Diamant einen Rechtsanwalt aus Israel Schadenersatzansprüche für die geleistete Arbeit gegenüber der Büssing-NAG einzuklagen. Die Büssing-NAG bescheinigte zwar, dass Diamant Zwangsarbeit geleistet habe, er sei aber nicht eingestellt oder angefordert worden, sein Arbeitseinsatz sei von Regierungsstellen angewiesen worden. Folglich weigerte sich die Büssing-NAG ihm nachträglich Lohn zu zahlen. Das Amtsgericht Braunschweig verurteilte die Büssing-NAG schließlich am 20. Juni 1965 zu einer Lohnnachzahlung von 177,80 DM."
»177,80 DM "Entschädigung" für Ausbeutung, Erniedrigung, und Schlägen bei Büssing
Ganz anders als der Umgang mit den Tätern war der Umgang mit den Opfern: Bereits 1948 beauftragte der ehemalige Zwangsarbeiter Adolf Diamant einen Rechtsanwalt, seine Interessen gegen die Firma Büssing einzuklagen. Er erhielt 1958 in Braunschweig eine Bescheinigung des Büssing-Werkes: "D. hat von September 1944 bis März 1945 bei uns Zwangsarbeit geleistet". Sein Anwalt konnte die Büssing-Werke jedoch nicht zur nachträglichen Zahlung des Lohnes für die damals geleistete Arbeit bewegen. Die Anwälte der Büssing-Werke verschärften im folgenden Hin und Her von Schriftsätzen bald ihre Tonart. Sie erklärten zynisch: "Die Beklagte war gezwungen, Rüstungsgüter herzustellen. Der Kläger war gezwungen dabei zu helfen." Das Amtsgericht Braunschweig "verurteilte" Büssing schließlich am 20. Juni 1965 zur Zahlung von sage und schreibe 177,80 DM.«
25. April 2007 PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN 24.04.2007 Der Tagesspiegel - Grüne fordern Entschädigung für Heimkinder April 2007 Paritätischer Rundbrief - Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Dietmar Krone im Interview 11. 4. 2007 taz - die tageszeitung - CDU gräbt Knute aus 27.02.07 Kölner Stadt-Anzeiger Reise in die schmerzliche Vergangenheit 6.02.2007 Der Tagesspiegel - Es handelt sich nicht um Einzelfälle 04.01.2007 Junge Welt-Die Tageszeitung - Dokumentiert. Ehemalige Heimkinder im Petitionsausschuß des Bundestages 04.01.2007 Junge Welt-Die Tageszeitung - Diagnose: Verwahrlost Liberation 2 janvier 2007 Des instituts religieux allemands sur la sellette 02.01.2007 Hessische/Niedersächsische Allgemeine HNA - Es tut noch immer weh 28. 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März 2006 Grenzland Nachrichten - Liebe, Wärme und Geborgenheit 20.3.2006 NDR-Fernsehen - 22.30 Uhr - Kulturjournal "Schläge im Namen des Herrn" 19.03.2006 Sonntagsblatt- Bayern - Ausgabe: 12 14.03.2006 Deutschlandradio Kultur - Sadistische Lust - 11.März 2006 Taz - Die tageszeitung -taz Magazin Nr. 7919 - Wie die Zucht, so die Frucht - 08.03.2006 Pressemitteilung Die Grünen Kreisverband Schwalm Eder 7. März 2006 Die Welt - Ehemalige Heimkinder fordern Wiedergutmachung 7. März 2006 Frankfurter Rundschau - Wir wollen nichts beschönigen 6. März 2006 Katholische Nachrichten Agentur - Ehemalige Heimkinder stellen Forderungen an Bischöfe 03.03.2006 Kobinet - Unrecht an Heimkindern soll Thema werden. 28. 02. 2006 Neuss-Grevenbroicher Zeitung - Heimkinder klagen an - 27. Februar 2006 Evangelische Akademie Bad Boll -Stellungnahme 24. Februar 2006 Die Welt - Unbarmherzige Schwestern - 14.02.2006 Evangelische Kirche im Rheinland - Heimerziehung 14. Februar 2006 Spiegel-online - HEIMKINDER-SCHICKSALE - "Es tut mir leid" 13.02.06 Kölnische Rundschau - Bei Wasser und Brot in die Klabause - 09.02.2006 DIE ZEIT - Das Leid der frühen Jahre 07. Februar 2006 Frontal 21- ZDF - Beitrag: Prügel im Namen Gottes 1. 7. 2004 Wiesbadener Kurier - Statt Therapie gab´s Prügelstrafe
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