Trauern verboten! - Sollen die Kinder erneut verschleppt werden?
Die mediale Berichterstattung über den Tod unserer Lisa ist für das Jugendamt Steinfurt scheinbar ein willkommener Anlass, einen neuen Versuch zu starten, uns die Kinder wieder wegzunehmen, die wir gerade erst zurückerhalten haben. Die tiefe Trauer, die Erschütterung über den Tod unserer 14jährigen Tochter, wird zum Anlass genommen, unsere Erziehungsfähigkeit anzweifeln. Schon wird wieder hinter unserem Rücken taktiert: Da sollen Lehrer Berichte verfassen, da wird in der Nachbarschaft geschnüffelt. Gerade haben die Kinder ihr Trauma halbwegs überwunden, begreifen, dass Sie sich wieder im Schutz der sie liebenden Familie befinden. Wen schert's?
Die Leitung des Jugendamtes Steinfurt streitet telefonisch ab, dass eine erneute Wegnahme der Kinder vorbereitet wird. Also sollen wir glauben, dass hinter den Kulissen eine einzelne Mitarbeiterin ohne Anweisung Amok läuft?
Liebe Mitarbeiter des Jugendamtes, verzeiht, dass wir nicht auf Lisas Grab tanzen wir wissen ja, dass elterliche Gefühle zwischen euren Aktendeckeln keinen Platz haben.
Wir werden weiter mit allen Mitteln um unsere Kinder kämpfen - und wir werden keine so leichte Beute sein wie vor fünf Jahren.
kinderklau.net - Die Webseite der Familie Haase Wie die Jugendämter Münster und Steinfurt eine Familie zerstören
Jugendamt Steinfurt: Was schert uns unser Geschwätz von gestern?
Wir haben bereits mehrfach geschildert, wie das Jugendamt Steinfurt alles unternimmt, um unseren Sohn Maurice von uns zu entfremden nun glauben sich die Kinderdiebe endgültig am Ziel: Nach drei Jahren Lügen und Hinhaltetaktik wurde uns heute mitgeteilt, dass das Offene Pflegeverhältnis in ein Dauerhaftes Pflegeverhältnis umgewandelt wird. Soll heißen: Maurice wird bei seinen Pflegeeltern bleiben. Drei Jahre wurden wir mit dem Versprechen hingehalten, wir würden unseren Sohn zurückbekommen - "wenn die Mädchen sich eingelebt haben", wenn, wenn, wenn.. Nun ist die Rede von "den lieben Pflegeeltern", dass Maurice dort "seine Sicherheit brauchen würde". Entfremdung mit System. Selbst unserem Anwalt fehlten bei dieser Argumentation die Worte.
Damit Amt und Pflegefamilie die Beute nicht wieder streitig gemacht werden kann, werden von Seiten des Jugendamtes alle Register gezogen. Nun kam ein neues Argument hinzu: Wir hätten Umgangskontakte nicht wahrgenommen. Der Termin wäre uns mit Einschreiben mitgeteilt worden. Nur: Hier ist kein Einschreiben eingegangen. Aber wenn das Amt schon angeblich Einschreiben verschickt, muss ja ein Beleg existieren. Man bräuchte uns nichts beweisen, wurde uns darauf hin beschieden. So einfach.
Aber die Wahrheitsliebe des Jugendamtes, wenn es um Maurice geht, haben wir schon vorher kennen lernen dürfen. Im Dezember fand bei uns zu Hause ein Gespräch mit der Leitung des Jugendamtes Steinfurt statt. Anlass dafür war die Tatsache, das dieselbe Mitarbeiterin, die der Pflegefamilie versichert hat, das Kind behalten zu dürfen, nun auch die Umgänge begleitet die von ihr erstellten Umgangsprotokolle sprechen eine deutliche Sprache, wessen Interessen dort vertreten werden. Auch der angebliche Umgangskontakt, den wir nicht wahrgenommen hätten, kam dort zur Sprache. Uns wurde bei diesem Termin zugesagt, dass die Kontakte in Zukunft anders gestaltet werden würden. Und das Ergebnis? Die gleichen Mitarbeiterinnen, die von Anfang an parteiisch gegen eine Rückführung des Kindes gearbeitet haben, sollen weiter die Kontakte durchführen. So dürfen wir unser Kind nun alle acht Wochen sehen. Acht Wochen, in denen Jugendamt und Pflegeeltern das Kind manipulieren werden. Und die Entfremdung wird dann während der Umgangstermine von den Menschen protokolliert, die genau dieses Interesse verfolgen.
Aber über was regen wir uns eigentlich auf? "Seien Sie doch froh. Wir haben Ihnen doch zwei Kinder zurückgegeben, geben Sie sich zufrieden!" (Zitat der zuständigen Mitarbeiterin des JA Steinfurt).
Willkommen auf dem Basar der Menschenhändler.
kinderklau.net - Die Webseite der Familie Haase Wie die Jugendämter Münster und Steinfurt eine Familie zerstören
Trauern verboten! Droht jetzt die Zerschlagung der Familie? Jugendamt benutzt Bilder einer am Grab ihres Kindes weinenden Mutter, um ihre Erziehungsfähigkeit anzuzweifeln
Zwei Tage lang waren die Namen der hier genannten Personen anonymisiert. Zwei Tage zu viel. Warum wir Ross und Reiter nun wieder nennen, können Sie hier nachlesen. Rechtlichen Schritten gegen diese Entscheidung sieht unser Webmaster (der diese Entscheidung verantwortet und dessen Adresse dem JA vorliegt) gelassen entgegen.
Das Jugendamt Steinfurt sorgt sich um unsere Kinder. Ein Beitrag im Magazin SAM, gedreht am frischen Grab unserer Tochter Lisa, soll nun zum Anlass genommen werden, die Mutter für erziehungsunfähig zu erklären. In einem Schreiben an das OLG Hamm (PDF) (hier die Stellungnahme unseres Rechtsanwalts (PDF)) wird dazu in menschenverachtender Weise manipuliert und gelogen - der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel. Wir dokumentieren hier ausführlich die Vorwürfe und nehmen Stellung.
Hier miene Geschichte und sie ist ähnlich wie die in diesem Fall
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu Hd. Frau Schindler
11018 Berlin
Verdacht auf Begünstigung einer Straftat, Beihilfe zur Kindeswohlgefährdung und Befangenheit Sehr geehrte Frau Schindler Entschuldigen sie bitte, wenn ich mich erneut an sie wende. Aber ich weiß nicht an wenn ich mich wenden soll. Folgende Problematik Im November 2007 zog meine Exfrau aus. Unser gemeinsames Kind blieb bei mir, ihre eigenen vier Kinder aus vorangegangenen Beziehungen gingen mit. Meine Kinder aus erster Ehe blieben bei mir. Vor Gericht im Januar 08 wurde mir der regelmäßige Aufenthalt vorläufig zu gesprochen. Meine Exfrau trieb es soweit, reizte mich aufs Äußerste(was meine Schwäche ist) und arbeitete darauf hin, dass unser gemeinsames Kind mir vom Jugendamt entnommen wurde! Das JA berufte sich auf den Paragraphen 8 a SGB 8 bzw. stellte es vor Gericht als Vereinbarung dar. Deswegen auch mein Schreiben vom 5. Juli 08. Meine Exfrau zog im Januar 08 mit einem neuen Mann zusammen, der kurz zuvor aus dem Gefängnis kam, in dem er wegen Körperverletzung saß und sie ihn nur von Briefen und Telefonanten kannte. Diesen stellte sie dem Jugendamt, ihren eigenen Kindern und mir als besten Kumpel vor! Sogar dem Jobcenter gegenüber stellte sie diese Beziehung als Wohngemeinschaft vor. Es liegen Schriftwechsel der beiden vor, die dies widerlegen. Ich habe aufgrund dieser Schriftwechsel Anzeige beim Jobcenter erstattet. Nach der Entnahme meiner Tochter wurde mir zugetragen, dass der zuständige ASD des Jugendamtes die beiden Personen aufforderte, diese Wohngemeinschaft aufzugeben und als Bedarfsgemeinschaft, die es ja war, darzulegen!!! Ich weiß, dass ein Betrug nichts zu tun hat mit der Eignung als Erziehungsberechtigten, aber wenn es an die Existenz der Kinder geht, was es ja unumstreitlich war, ist doch wohl an dieser Fähigkeit zu zweifeln. Im Oktober kam ein weiteres Kind von diesem Mann zur Welt! Diese Schwangerschaft verheimlichte sie dem Jugendamt und dem Jobcenter, bis ich das Jugendamt darauf hinwies!
Meine Exfrau hat seit Jahren Familienhilfe. Der Ermittlungsdienst des zuständigen Jobcenters, der aufgrund meiner Anzeige tätig wurde, ist in unregelmäßigen Abständen zu Kontrollbesuchen in der Wohnung. Beim letzten Besuch war sogar die gemeinsame Sachbearbeiterin des Jobcenters dabei. Im November 08 wurde ich von der Sachbearbeiterin meiner Ex zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen. In diesem sollte ich meine Unterschrift leisten, um eine stationäre Familienhilfe zu installieren. Das heißt, ggf. Hilfe rund um die Uhr. Da ich meine Exfrau kennen, ihre Kinder seit Jahren vernachlässigt, nicht nach der Körperlichen Gesundheit schaut, sogar ihre rechtlichen Pflichten in großem Masse vernachlässig und sie sogar bereit ist einen Sozialbetrug durchzuziehen, kann ich mir eins und eins zusammen rechnen und weiß, warum diese Hilfe installiert wird. Vor Gericht, das ich wiederum angerufen habe, wird dargelegt, dass die Kinder gut untergebracht sind und eine feste Bindung an die Mutter vorliegt. Wobei man bei jedem Kind eine Bindung an die Mutter feststellen kann, siehe Fall in Thüringen Supernanny RTL vom November/Dezember 08! Es ist nur die Frage, ob die Bindung von der Mutter an die Kinder vorhanden ist! Weiterhin hat die Sachbearbeiterin sehr intensiven persönlichen Kontakt zu ihrer Mandantin. Mindestens einmal im Monat ist sie persönlich in der Wohnung zu einem Besuch. Die Sachbearbeiterin verschweigt diese wesentliche Fakten vor Gericht, hat nur positive Dinge über meine Exfrau in ihrem Bericht erwähnt und stellt mich als Unruhestifter dar! Mag sein, dass ich aufgrund meiner Schwäche, die ich selber an mir hasse, etwas überzogen reagierte, aber es verwundert glaub ich niemanden, wenn solche Sachen vorliegen! UND es liegen dem Jugendamt ein Attest und mehrere Befunde von Ärzten über den Zustand meiner Tochter vor! Nach dem Gerichtstermin am 13.01. wurde ich einen Tag später, sprich also am 14.01., zu einem ersten Kennen lernen der Person der stationären Familienhilfe ins Jugendamt gebeten. Im Laufe des Gespräches fragte ich die zuständige Sachbearbeiterin, warum sie diese Fakten, sprich Ergebnis des Ermittlungsdienstes und den intensiven Kontakt, in ihrem Bericht nicht erwähnt hat. Daraufhin wurde mir nur mitgeteilt, dass meine Exfrau die Hilfe beantragte! Auch ließ ich die Bemerkung fallen, dass die Familienhilfe sich nicht auf ihre Seite ziehen lässt so wie die Sachbearbeiterin des ASD. Die Sachbearbeiterin wurde rot und ziemlich verlegen, schaute minutenlang in der Gegend rum und meinte nur, ob es mein Ernst wäre! Meine Exfrau ist Borderlinerin und Internetsüchtig muss ich dazu sagen. Der Ermittlungsdienst des zuständigen Jobcenters und ich haben Kontakt. Dieser Mann ist sehr bedacht, dass es Kindern gut geht und hat nach eigener Aussage schon mehrmals Kinder aus miserablen Verhältnissen herausgeholt. Auch mit der gemeinsamen Sachbearbeiterin des Jobcenter habe ich wegen persönlichen Dingen regelmäßigen Kontakt. Diese teilte mir auch mit, dass sie mit dem Ermittlungsdienstes sich in der Wohnung meiner Exfrau aufhielt! Am 14.01. hatte ich nach dem Gespräch im Jugendamt noch einen Termin mit der Sachbearbeiterin des Jobcenter, diese riet mir, ein Ermittlungsverfahren gegen die Sachbearbeiterin des Jugendamtes einzuleiten. Ich habe aber leider die Annahme, weil ich verschiedene Fälle aus dem Netz kenne (siehe Fall Haase, Steinfurt, oder Ermittlungen gegen Jugendamt Solingen, Fall Kevin in Bremen, Entnahme durch Polizei ebenfalls Bremen im Juni 08, Fall Supernanny Thüringen oder oder oder), weil ich der Unruhestifter bin und verschweigen von Fehlern der Mitarbeiter des Jugendamtes, dass dieses Ermittlungsverfahren unter den Tisch gekehrt wird. Ich bin nur in Sorge um mein Kind, um die anderen Kinder ( ich lebte schließlich eine gewisse Zeit mit ihnen und habe mehrere Berichte gehört, dass diese Kinder körperlich und Seelisch misshandelt werden)und um das Neugeborene. Ich kenne auch ihr Geschick mit Geld umzugehen und weiß, dass sie ab dem 20. jeden Monats kein Geld mehr hat! Selbst ich, der eigentlich immer einen guten Kontakt zum Jugendamt hatte, kann sich solche Dinge nicht aus dem Finger saugen. Meinem Erachten nach ist allein der Fall des Sozialbetruges ein Grund die Kinder dort zu entnehmen!!!!! Vielleicht haben sie eine Anlaufstelle, die ich mein Problem schildern kann und etwas unternommen wird gegen Behördenwillkür und deren Sachbearbeiter! Als Mitarbeiterin des Familienministeriums muss ich ihnen wohl nicht sagen, dass der europäische Gerichtshof schon mehrmals Deutschland wegen der fehlenden Kontrollinstanz des Jugendamtes gerügt hat. Der Fall Haase ging sogar bis dorthin und es wurde ein Schadensersatzgeld in Höhe von 54.000 gegen das Jugendamt ausgesprochen. Anbei die links über den Fall Haase!
Mit freundlichen Grüßen
Re: Jugendamt Steinfurt: Fall Haase vor dem EGMR
Dieser Brief ging auch so ähnlch an das hier ansässige Jugensdamt. Heute kam die Antwort von dem Sachbearbeiter der in diesem Fall heftigst integriert ist. Originalwortlaut. Betraff Ihr schreiben wegenu unterlassenen Tätigkeitzen unserer Mitarbeiter Frau *.* und Frau *,*
Sehr geehrter Herr *.* Ihr Schreiben haben wir hinsichtlich unserer Verpflichtung im Rahmen unserer Leistungserbringung überprüft. Wir konnten kein Fehlverhalten unserer Mitarbeiterinnen feststellen. Ambulanten Hilfeleistungen nach dem SGB VIII beinhalten keine Verpflicht5ung des Jugendamtes zur Klärung der Höhe von Sozialleistungsberechtigungen betroffener Eltern oder Familien. Es bleibt ihnen überlassen sich sich bei entsprechenden Anhaltspunkten selbst an die Träger der Sozialleistungen zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen .....
Re: Jugendamt Steinfurt: Fall Haase vor dem EGMR
hab fast die gleiche situation ...
meine frau hat am 13. november leider unseren sohn Arian tot zur welt gebracht . am 19. war die beerdigung und am 24. november kamen die vom jugendamt und nahmen uns die 4 kinder weg ins heim und meine frau in die geschlossene . zudem mit der begründung ich würde meine kinder schlagen , meine frau könnte wegen der trauer nicht auf die kinder aufpassen - trotz eidesstatlicher versicherung vom anwalt was von uns elternteilen aufgesetzt wurde.
meine kinder darf ich 2 mal die woche anrufen und nicht mal richtig mit ihnen reden . meine frau wird meiner meinung nach mehr oder weniger gedrängt immer höhere dosierungen zu nehmen .
durch die beschuldigung und das ich 6 tage die woche arbeite darf ich nicht mal meine kinder sehn und meine arbeitszeiten machen mir selbst das anrufen unmöglich . da die kinder ja in diesem komischen heim auch aktivitäten ausführen und schule kindergarten kommt ja auch dazu...
auf eine art bin ich jetzt ratlos und zuviel angst um irgendwas zu machen , .... das ich dabei meine zwerge riskiere nicht mehr zu sehn