Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Kinderschutzverbesserungen

Kinderschützer kritisieren Hausbesuche-Gesetz

Kinderschützer kritisieren Hausbesuche-Gesetz

24.05.2009 1 Kommentar

Hausbesuche gegen Kindesmissbrauch
Kinderschützer kritisieren Gesetz

Jugendämter sollen zu Hausbesuchen bei Problemfamilien verpflichtet werden - doch Experten befürchten, dass das schadet. VON NICOLE JANZ

Weil von der Leyen Jugendämter bei Verdachtsfällen zu Hausbesuchen verpflichten will, warnen Verbände vor negativen Folgen für die Kinder. Foto: dpa

BERLIN taz Auf heftige Kritik stößt das geplante Kinderschutzgesetz der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Weil sie Jugendämter bei Verdachtsfällen zu Hausbesuchen verpflichten will, warnen Verbände vor negativen Folgen für die Kinder. Am Montag diskutieren Experten in einer öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestags über Nachbesserungen.

Laut dem geplanten Kinderschutzgesetz, das im April im Bundestag in die erste Lesung ging, sollen Jugendämter dazu verpflichtet werden, Kinder persönlich in Augenschein zu nehmen, wenn es Hinweise auf Vernachlässigung oder Misshandlung gibt. Auch soll die Schweigepflicht von Ärzten und Beratern gelockert werden. Zudem sollen Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, etwa Lehrer, Erzieher oder Sporttrainer, das Jugendamt einschalten, sollte ein Gespräch mit den Eltern erfolglos bleiben.
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Auf Skepsis stößt vor allem das Vorhaben, dass Jugendämter Hausbesuche "regelhaft" durchführen müssen, sollten sie Informationen über eine Kindesgefährdung haben.

Der Deutsche Kinderschutzbund warnte bereits vor "voreiligen Interventionen", auch das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht befürchtet "katastrophale Folgen" für den Kinderschutz.

Für die Anhörung im Familienausschuss am Montag haben nun auch Jugendämter und Kinderärzte in ihren schriftlichen Stellungnahmen erhebliche Bedenken angemeldet.

Ein Hausbesuch führe "in der Mehrzahl aller Fälle zu erheblichen Abwehrreaktionen seitens der Beteiligten", betont Anselm Brößkamp vom Allgemeinen Sozialen Dienst im Kreis Plön. Durch die Inaugenscheinnahme des Kindes würde in der Mehrzahl der Fälle adäquater Kinderschutz sogar unmöglich gemacht, warnt Brößkamp.

Christine Keil, Leiterin der Abteilung Jugend im Bezirksamt Berlin-Pankow, sieht vor allem bei Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch Probleme: Hier seien Hausbesuche zur Gefährdungseinschätzung "nicht geeignet". "Die Einschätzung einer Gefährdungssituation bedarf einer sorgfältigen Abwägung und darf keinem mechanistischen Verständnis von Helfen folgen", betont Keil.

Auch die Meldepflicht durch Berufsgruppen, die Kinder erziehen oder betreuen, wird von Experten kritisch gesehen. "Kindern und Jugendlichen muss es möglich bleiben, mit Vertrauenspersonen ihre Probleme anzusprechen", fordert Jörg Fegert, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Ulm. Fegert kritisiert einen möglichen "Automatismus", durch den Eltern und Behörden einbezogen würden, sobald sich ein Kind einer Person anvertraut hat.

Das Kinderschutzgesetz soll noch vor Ende dieser Legislaturperiode das Parlament passieren.
https://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/kinderschuetzer-kritisieren-gesetz/

Re: Kinderschützer kritisieren Hausbesuche-Gesetz

Kommunen lehnen Pflichthausbesuche der Jugendämter ab

Gestern, 17:01 Uhr
AFP

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Die geplanten Pflichthausbesuche der Jugendämter bei Familien von möglicherweise gefährdeten Kindern stoßen bei Wohlfahrts- und kommunalen Spitzenverbänden auf Kritik. Anlässlich einer Ausschussanhörung zum Kinderschutzgesetz appellierten Deutscher Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund an den Bundestag, die entsprechende Passage aus dem Entwurf zu streichen. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge empfahlen die kommunalen Spitzenverbände, die Jugendämter jeweils im Einzelfall selbst über das anzuwendende Instrumentarium entscheiden zu lassen. Diesen Artikel weiter lesen
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Wenn die Jugendämter gesetzlich dazu verpflichtet würden, bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung in der Regel Hausbesuche vorzunehmen, werde dies mehr schaden als nützen, erklärten die Verbände. Solche Pflichthausbesuche könnten das notwendige Vertrauen zwischen der Jugendhilfe und den betroffenen Familien schädigen. Daher sollten die Ämter vor Ort selbst entscheiden können. Je nach Gefährdungssituation eines Kindes gehörten Hausbesuche dabei bereits heute zu den eingesetzten Maßnahmen.

Der Verein Deutsche Kinderhilfe teilt die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände nicht. Diese seien "rein fiskalischer Natur" und sollten die Kommunen vor weiteren Ausgaben und Strukturreformen in der Kinder- und Jugendhilfe bewahren. Tatsächlich seien Hausbesuche zur Abklärung einer Kindeswohlgefährdung "eine Selbstverständlichkeit" und müssten "unverzichtbarer Bestandteil eines Kinderschutzgesetzes sein", erklärte die Kinderhilfe anlässlich der Anhörung im Familienausschuss.

Das Bundeskabinett hatte im Januar den Entwurf des Kinderschutzgesetzes beschlossen, das bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung die ärztliche Schweigepflicht lockert und die Jugendämter stärker in die Pflicht nimmt. Darüber hinaus sollen künftig Bewerber für "kinder- und jugendnahe" Stellen wie Schulbusfahrer oder Bademeister mit einem erweiterten Führungszeugnis umfangreicher als bisher belegen müssen, dass sie nicht wegen einschlägiger Sexualdelikte vorbestraft sind. Das Kinderschutzgesetz soll im Sommer Bundestag und Bundesrat passieren.
https://de.news.yahoo.com/2/20090525/tpl-kommunen-lehnen-pflichthausbesuche-d-ee974b3.html