Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Kindesmisshandlung

Jugendamt Erfurt: Fall Katrin

Jugendamt Erfurt: Fall Katrin

THÜRINGEN

Der Fall Katrin
Ein Mädchen wird vergewaltigt, über Monate, vom Freund seiner Mutter - und keiner bemerkt etwas. Dabei wissen die Behörden seit Langem, dass er das Kind prügelt, wissen um seine Vergangenheit als Sexualstraftäter, wissen, dass er der Schulleiterin mit Mord drohte. Doch die, die etwas tun wollen, werden ignoriert.

ERFURT. Diese Geschichte handelt von Katrin* und davon, wie mit ihr umgegangen wurde.

Im Dezember 2004 geht das Mädchen in die vierte Klasse einer Grundschule in Erfurt. Es ist, schreibt seine Lehrerin in einem Vermerk, ein intelligentes Kind. Jedoch, Katrin kommt oft zu spät, ihr Kleidung ist dreckig und stinkt, Schulsachen fehlen, seit einiger Zeit ist auch ihre Brille weg. Manchmal, wenn sie von ihrer Mutter gebracht wird, sind andere Kinder dabei, die dann Schüler schlagen.

Katrin besucht nach der Schule eine Tagesgruppe im Waisenhaus, das Jugendamt betreut sie, die Familie gehört zum sogenannten Milieu. Das Mädchen ist Außenseiterin, zumal die Schule in einem gutbürgerlichen Wohngebiet liegt. In ihre Klasse gehen Kinder von Unternehmern und Beamten, ein Mitschüler ist Sohn des Kultusstaatssekretärs Kjell Eberhardt.

Am 15. Dezember eskaliert die Lage. Die Mutter von Katrin, ein junger Mann und ein Mädchen aus dem Waisenhaus kommen in die Schule, das Mädchen schlägt ein Kind, die Mutter beschimpft die Schüler. Die Direktorin erteilt ihr Hausverbot, der Justiziar des Schulamtes Erfurt, Lars Wippern, der den Fall wohl seit Monaten kennt, übergibt das Schreiben. Die Mutter weigert sich, es anzunehmen.

Zwei Tage später verfertigt die Direktorin eine Gesprächsnotiz. Die Klassenleiterin, notiert sie, habe sie darüber informiert, dass die Schülerin Katrin "mit stark geschwollener Lippe und Blutflecken am Körper zur Schule gekommen ist". Danach befragt, sagte das Mädchen, "dass ihr Vater sie mit der Faust verprügelt habe, weil sie nicht aufstehen wollte."

Die Direktorin informiert Waisenhaus und Schulamt, das Jugendamt ist nicht erreichbar.

Drei Tage später spricht der Justiziar Wippern mit Katrin. Sie bestätigt ihm, dass ihr Vater sie zusammengeschlagen habe - und dass dies öfter vorkomme. Wippern geht darauf zum Jugendamt. Er nimmt Einblick in die Akte, die voll ist von Berichten über Schläge und Misshandlungen und bittet darum, das Kind in Obhut zu nehmen. Doch der zuständige Abteilungsleiter lehnt ab, Katrin wolle bei den Eltern bleiben.

So berichtet es zumindest Beamter Wippern in der Anzeige, die er am 22. Dezember an das Amtsgericht schickt, um die Vormundschaft klären zu lassen. Gerd Q., schreibt er, oder der Mann der sich als Katrins Vater geriere, "wurde vor circa zwei Jahren nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung entlassen". In der Schule sei bekannt, dass er "nach seiner Entlassung" Katrins Katze "vor deren Augen mit einer Wäscheleine erwürgt hat". Das Mädchen komme "regelmäßig mit schweren Blessuren in die Schule, [...] bis hin zu einem Schlüsselbeinbruch".

Als Hauptzeugin be-nennt er die Direktorin.

Wippern teilt dem Gericht auch mit, dass er die Familie kenne, er habe bereits vor Monaten, als der angebliche Vater der Direktorin mit Mord gedroht habe, ihre Wohnung aufgesucht. "Die hygienischen Verhältnisse waren unbeschreiblich, es stank nach ´Pisse´, das Zimmer war total verdreckt."

An dieser Stelle könnte die Geschichte enden. Katrin würde von ihrem angeblichen Vater, der sie misshandelt, erlöst, und auch von ihrer Mutter, die sie nicht schützt und verwahrlosen lässt.

Doch jetzt beginnt erst einmal der Dienstweg. Das Vormundschaftsgericht schlägt auf Anraten des Jugendamts das Verfahren nieder. Dafür reicht nun die Mutter Dienstaufsichtsbeschwerde beim Schulamt gegen die Direktorin und "einen Schulreferenten" ein. Sie meint damit den Justiziar. Der Schulamtsleiter lehnt ab, in äußerst direkten Worten: Wippern selbst hat offenbar das Schreiben formuliert.

Daraufhin stellt die Mutter einen Antrag auf Schulversetzung. Er wird, im zweiten Anlauf, vom Schulamt genehmigt - obwohl Wippern und die Direktorin Einspruch einlegen. Das Mädchen besucht ab Februar 2005 eine Grundschule in einem Vorort, dort fällt es nicht sonderlich auf. ...

Mehr dazu lesen Sie in der Thüringer Allgemeine.

18.05.2009 Vom Martin DEBES
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