Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Kindesmisshandlung

Jugendamt Münchern: Leon (5 Monate)

Jugendamt Münchern: Leon (5 Monate)

Bis zu seinem gewaltsamen Tod durchlitt der kleine Bub ein schreckliches Martyrium
Horrorvater gibt Baby Wodka

0

02.07.08

|

München

München - Leon wurde nur fünf Monate alt, dann wurde das Baby halb tot geschüttelt und schließlich erstickt!
Horror-Vater Daniel B.
© ebu
Horror-Vater Daniel B.

Das kurze Leben des kleinen Buben war ein einziges Martyrium, bekundete am Dienstag ein Zeuge im Prozess gegen die Horror-Eltern Daniel B. und Tanja K. (beide 25) aus Kirchseeon. Der Vater gab dem Kind Schnaps ins Fläschchen, um seine Ruhe zu haben! Der Mutter war’s egal.

Zwei Kinder hatte das Paar im Sommer 2003: Den damals dreijähigen Kevin und den kleinen Leon. Die Kinder wurden aber offenbar nur als Störenfriede betrachtet. In der Wohnung stiegen wilde Partys, es wurde gesoffen bis zum Abwinken. Rafael B. (29), der gerade eine Haftstrafe wegen Drogendelikten abgesessen hatte, war einer der Gäste. Er bekam mit, wie grausam die Eltern ihre Kinder misshandelten.

Mindestens einmal, berichtete der Zeuge, habe Daniel B. dem Baby ein Stamperl Wodka ins Fläschchen geschüttet. Leon habe meistens gedöst, wirkte besinnungslos: „Ich habe die Befürchtung gehabt, dass er dem Baby öfter Schnaps gibt.“

Rafael B. wurde auch Zeuge, wie der Vater das Kind brutal schüttelte und dann ins Bettchen warf. „Er hat’s halt ein bisserl beutelt“, so der Zeuge verharmlosend. Die Nacht zum 24. September 2003 überlebte Leon nicht. Der Vater schüttelte laut Anklage das Baby, weil es beim Sex störte. Dann erstickte er es mit einer Decke. Rafael B. traf die Horror-Eltern danach wieder. Daniel B. habe eiskalt gesagt: „Es kann doch nicht sein, dass das Scheiß-Kind von einem bisschen Schütteln stirbt.“

Rafael B. wunderte sich auch, dass eine „Dame vom Jugendamt“ weder die Alkoholisierung der Eltern noch die Misshandlungen der Kinder bemerkt haben will. Trotz belastender Aussagen kamen auch die Ermittlungen gegen die Horror-Eltern drei Jahre nicht von der Stelle. Erst jetzt müssen sie sich wegen Mordes in Mittäterschaft vor Gericht verantworten.

Eberhard Unfried
Quelle: tz
https://www.tz-online.de/de/aktuelles/muenchen/artikel_42055.html