Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Kindesmisshandlung

Jugendamt Waren: Junge (3 Jahre)

Jugendamt Waren: Junge (3 Jahre)

Eifersucht als Motiv
Schwere Vorwürfe auch gegen Eltern und Jugendamt

Neubrandenburg (ddp-nrd). Wegen schwerer Misshandlung eines
Kleinkindes muss eine 19-Jährige für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die Jugendkammer des Landgerichtes Neubrandenburg sah es am
Dienstag als erwiesen an, dass sich die junge Frau der gefährlichen
Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener schuldig
gemacht hat. Die 19-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt,
der Prozess war unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden.

Die junge Frau aus einem Dorf bei Waren hatte Anfang des Jahres
den dreijährigen Sohn ihres Lebensgefährten mit dem Kopf auf den
Boden geschlagen und ihn in eine mit heißem Wasser gefüllte Wanne
gesetzt. Dabei zog sich das Kind lebensgefährliche Verletzungen zu.

Kaltblütiges Vorgehen
In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf das kaum
erklärbare Ausmaß der Brutalität und der Missachtung der Schmerzen
eines Kindes durch die Angeklagte. Die Taten seien kein einmaliges
Ausrasten gewesen, sondern eine überlegte Bestrafung. Dennoch habe
die Beschuldigte nicht gewollt, dass der Junge sterbe.

In der zweitägigen Verhandlung hatte die Angeklagte die Taten
zugegeben. Sie sei eifersüchtig auf ihn sowie seine Schwester
gewesen. Beide sind Kinder aus einer früheren Beziehung ihres
Freundes, mit dem sie nun selbst ein Baby hat.

Machtkampf eskalierte
Zwischen der Angeklagten und dem Dreijährigen habe sich ein
Machtkampf entwickelt, sagte der Richter. Der kostete dem Kind fast
das Leben. Durch das Schlagen auf dem Boden zog es sich einen
Schädelbruch und einen leichten Schlaganfall zu. Das Bad im heißen
Wasser verursachte schwere Verbrühungen, die in einer Spezialklinik
in Berlin behandelt werden mussten. Das Leben des Kindes habe
zeitweise an einem seidenen Faden gehangen, sagte der Richter.

Der Anwalt, der den Jungen in dem Prozess als Nebenkläger
vertreten hatte, sagte, dass die Verhandlung die Tat an sich zwar
weitgehend aufgeklärt habe. Die Hintergründe seien jedoch nicht
verständlich geworden. Die Angeklagte habe auf ihn einen
«zurückgezogenen» und «coolen» Eindruck gemacht, als ob sie
emotional nicht tief berührt sei, sagte der Anwalt. Auch während der
Urteilsverkündung zeigte die junge Frau keine Regung. Sie folgte
blass und mit starrem Blick den Ausführungen des Gerichtes.

Revision noch möglich
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der
Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte drei Jahre gefordert, ob
sie mit dem Richterspruch einverstanden ist, ließ sie nach
Prozessende offen. Der Nebenkläger plädierte auf sechs Jahre wegen
versuchten Totschlages durch Unterlassung, diesem Vorwurf folgte das
Gericht aber nicht.

Der Fall des misshandelten Kindes ist mit dem Urteil noch nicht
abgeschlossen. Gegen Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes Waren
laufen ebenso noch Ermittlungsverfahren wie gegen die leiblichen
Eltern des Jungen. Ihnen wird der Vorwurf gemacht, die Misshandlungen
nicht bemerkt zu haben oder bemerkt haben zu wollen.

10.09.2008 Ta
https://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=90332


Täter und Opfer immer jünger

Güstrow (ddp-nrd). In Fällen von Kindesmisshandlung werden
Expertenangaben zufolge sowohl die Täter als auch die Opfer immer
jünger. Die Fallzahlen bei Misshandlungen von Kindern unter drei
Jahren hätten sich seit 2002 fast verdoppelt, sagte der Vorsitzende
des Landesverbandes der Deutschen Kinderhilfe Mecklenburg-Vorpommern,
Rainer Becker, der Nachrichtenagentur ddp. 2007 seien in Deutschland
rund 3373 Kinder misshandelt worden, davon 62 in
Mecklenburg-Vorpommern. Der Anteil von Kleinkindern wird dabei auf
etwa sieben Prozent geschätzt.

Junge Erziehungsberechtigte seien immer häufiger mit Kindern
überfordert, sagte Becker. «Offenbar schaffen es manche nicht, zu
Säuglingen eine Beziehung aufzubauen», betonte er. Hinzu kämen
persönliche Probleme und mangelnde Erfahrung mit Kleinkindern in der
Familie. Werdenden Eltern müsse deshalb der Umgang mit Kleinkindern
rechtzeitig vermittelt werden, forderte Becker.

Mit Verweis auf den Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg
bedauerte Becker, dass die Öffentlichkeit in dem Verfahren wegen
Kindesmisshandlung ausgeschlossen worden war. Am Dienstag wurde
eine 19-Jährige zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatte
den dreijährigen Sohn ihres Lebensgefährten verbrüht und damit
lebensbedrohlich verletzt.

Juristisch sei der Ausschluss der Öffentlichkeit zwar
nachvollziehbar, sagte Becker. Damit habe allerdings die Angeklagte
die Möglichkeit für eine minimale Form der Wiedergutmachung verpasst.
«Die Öffentlichkeit hätte aus der Verhandlung Schlüsse ziehen können,
um betroffenen Kindern künftig besser zu helfen», sagte Becker.
Erfahrungsgemäß steige nach einer prozessbegleitenden
Berichterstattung zudem die Hinweisbereitschaft der Bevölkerung.

10..09.2008 Ta
https://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=90332&subid=90333