Jugendamt Fürth: Fall Marco
«Das Kind wurde vorsätzlich getötet»
Landgericht verhängt acht Jahre Jugendstrafe für Totschlag an kleinem Marco
Nürnberg (ddp-bay). Das Gericht hat sich nicht von den Emotionen beeinflussen lassen, die das Verfahren um den Tod des kleinen Marco aus Fürth begleitet hatten: Die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verurteilte den 20 Jahre alten Lagerarbeiter Ntoyan G. gestern wegen Totschlags zu acht Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre wegen Mordes beantragt. Doch Richter Wolfgang Neidiger konnte in seiner Urteilsbegründung weder niedrige Beweggründe noch Heimtücke erkennen. Er machte aber deutlich: «Das Kind wurde vorsätzlich getötet.»
Unfassbare Gewalt
Die Gewalt, die den Zweijährigen das Leben kostete, schockierte selbst erfahrene Rechtsmediziner: «Solche Verletzungen kennt man normalerweise nur von Motorradunfällen», sagte Richter Neidiger gestern. Wie es dazu kam, ließ sich aus dem Verletzungsmuster nur erahnen: Der Junge erlitt einen Schädelbasisbruch, der einen alten, bereits verheilten Schädelbruch wieder aufsprengte. Als eine der möglichen Tatversionen nannte die Kammer, dass der 20-jährige Lagerarbeiter den Sohn seiner Freundin an der Taille gepackt und dann in einem Bogen an die Wand geschlagen habe.
Die Motive des Angeklagten blieben schleierhaft, was die Tat nur noch sinnloser erscheinen lässt. Wolfgang Neidiger: «Wir konnten jedenfalls nicht feststellen, dass er das Kind aus Eifersucht umbrachte oder weil es ihm im Wege war.» Genau dies hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Mord-Anklage nahe gelegt. Der Grieche habe sich durch das Kind in der Beziehung zur Mutter an den Rand gedrängt gefühlt. Als es am 3. Mai vergangenen Jahres wieder einmal während seiner Aufsicht zu quengeln begonnen habe, habe er es mit voller Wucht mindestens zweimal gegen die Wand geschlagen.
Von Einsicht keine Spur
Von Reue oder Einsicht war beim Angeklagten während des gesamten Verfahrens nur wenig zu spüren. Er versuchte, seine Schuld klein zu reden, indem er das Geschehen als Unfall darstellte. Demnach habe er den kleinen Marco nur an einer Hand in die Wohnung ziehen wollen, als der wieder einmal störrisch draußen gestanden habe. «Diese Darstellung ist schlicht abwegig», sagte Richter Neidiger. Die Gutachten sprächen eine deutliche Sprache. Die Schuld des Angeklagten werde auch nicht dadurch minimiert, dass das Jugendamt eventuell seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei.
«Es war nicht zu übersehen, dass das Kind eine wenig freudvolle Kindheit erlebt hat», sagte der Richter. Immer wieder musste Marco im Krankenhaus behandelt werden, zuletzt wegen Bisswunden, die ihm seine Mutter angeblich «in übersteigerter Liebe» zugefügt hatte. Nur wenige Tage vor dem Tod ihres Sohnes wurde sie wegen Misshandlung selbst vom Amtsgericht Fürth verurteilt. Auch der Angeklagte habe in seinem Leben wenig Liebe erfahren, versuchte ihn dessen Verteidiger in seinem Plädoyer in ein günstigeres Licht zu rücken. Er gehöre einer moslemischen Minderheit in Griechenland an, habe unter der Umsiedlung nach Deutschland gelitten.
Reue nur Lippenbekenntnis
Doch die Strafforderung, die Verteidiger Axel Graemer daraus ableitete, ließ viele Zuschauer im Nürnberger Landgericht sprachlos zurück: Dreieinhalb Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge. «Marco ist durch ein Augenblicksversagen gestorben. Mein Mandant wollte in die Vaterrolle schlüpfen, war aber überfordert.» Staatsanwältin Angelika Türk zog an dieser Stelle nur eine verächtliche Miene: «Seine Reue im Prozess war nur ein Lippenbekenntnis. Zu seinen Gunsten spricht gar nichts.»
Strafverschärfend wirkte sich vor allem das Verhalten von Ntoyan G. nach der Tat aus. Statt einen Notarzt zu rufen, nachdem er den Schädel brechen hörte, versuchte er die Schuld an den Verletzungen auf ein achtjähriges Mädchen auf der Straße abzuschieben. Er gab ihr den Buggy mit dem bewusstlosen Marco darin zum Schieben, bis er umkippte. Danach beschuldigte er das Mädchen. Richter Wolfgang Neidiger bat den Dolmetscher um wortgenaue Übersetzung: «Das ist dem Mädchen gegenüber fast nochmal eine Straftat!»
19.05.2007 SR
https://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=81761