Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Kritik am jugendamtlichen Handeln

3Sat MonaLisa Kinderklau, Kommerz, Kriminalität

3Sat MonaLisa Kinderklau, Kommerz, Kriminalität

(Quelle: Kinderklau-relaunched.de – Der ganz normale Wahnsinn der deutschen Jugendhilfe)



3Sat MonaLisa Kinderklau, Kommerz, Kriminalität


Das Magazin MonaLisa, 3Sat, stellt in seinem Bericht unmissverständlich heraus, in den Städten Münster und Osnarbrück gibt es auffallend viele Fälle von Inobhutnahmen. Die bekanntesten Fälle: Der vom EGMR verurteilte Fall um die Kinder der Familie Conny und Josef Haase sowie der Kinderklau der Eltern Kutzner, der im Spielfilm In Sachen Kaminski aufgearbeitet und ebenfalls durch den EGMR verurteilt wurde. Im Fall der Familie Haase hat der Kinderklau, der durch das höchste europäische Gericht als solcher bestätigt wurde, kostete die Bundesrepublik und somit den Steuerzahler mehr als 800.000 Euro. Das Jugendamt entzieht Eltern Kinder, um sie dann an so genannten Profieltern zu vermitteln. Die Profieltern, wie sie der Konzern Backhaus im Dienste hat, sehen sich als professionelle „Eltern“, die künftig Eltern ersetzen. Profieltern werden pro Kind mit mehren Tausend Euro monatlich vergütet und haben nur selten ein kapitalvermehrendes Kind zur Verwahrung. Eine Herausnahme eines Kindes erfolgt bei Verdacht, nicht etwa bei erwiesener Erziehungsinkompetenz der Eltern. Prof. Dr. Wolfgang Jopt, Psychologe Universität Bielefeld, gerichtlicher Sachverständige für Familien- und Strafrecht: “Hier wird mit einer Flapsigkeit und Vorschnelligkeit Kinder von ihren Kindern getrennt, dass ich ohne Not davon spreche – in Einzelfällen (bezogen auf die Not) – dass hier staatlicher Kinderklau stattgefunden hat.“ Die Journalistin von MonaLisa: „Auch ist uns in dieser Region kein Fall bekannt, bei dem das Jugendamt den Versuch unternommen hätte, die neubeelterten Kinder den leiblichen Eltern zurück zu geben.“ Über die Entscheidung, ob ein Kind zu seinen Eltern zurückgeführt werden kann, befindet der Allgemeine Sozialdienst des zuständigen Jugendamtes, welches zur Entscheidungsfindung die Profieltern dazu befragt, ob aus deren Sicht eine Rückführung des Kindes zu den Eltern dem Kindeswohl entspräche. Gleichzeitig prüft Backhaus, welche Maßnahme das Kindeswohl des betroffenen Kindes am besten gewährleiste. Backhaus kommt auf die Einschätzung, dass das Kind am besten in den Einrichtungen von Backhaus selbst untergebracht wäre. Wo Kommerz durch die Verwahrung von Kindern winkt, ist die Kriminalität nicht weit und dem lukrativen Kinderklau ist Tür und Tor geöffnet. Backhaus dazu: „Wir würden es gerne billiger machen, wenn wir es könnten!“ Redaktion Kinderklau-relaunched dazu: „Wir würden es gerne glauben, wenn wir es könnten!“ Backhaus weiter: „In jedem Krankenhaus gibt es erst eine Diagnostik und wenn das Krankenhaus in der Lage ist, den richtigen Hilferahmen zu geben, dann tut es das. Und wenn nicht, dann geht es woanders hin. Und genauso ist es bei uns.“ Hier verkennt Backhaus die Tatsache, dass die Diagnostik in Krankhäusern auf wissenschaftlich herleitbaren und belegbaren Fakten beruht und nicht anhand von Mutmaßungen und Meinungen erstellt wird, wie es in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der Standard ist.



Jugendamt Auftraggeber, Nutznießer und Kontrollinstanz zugleich

Der MonaLisa Beitrag von 3Sat zeigt auf, dass das Jugendamt wesentliche Kernpositionen einnimmt. Es ist gleichzeitig Auftraggeber für Konzerne wie Backhaus, gleichzeitig die Kontrollinstanz. Jugendämter kontrollieren jedoch nicht nur seine Auftragsnehmer, sondern zugleich auch sich selbst. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass Auftragnehmer Provisionen an die Jugendämter zahlen, wenn Heimplätze belegt werden. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beziehen sich ganz konkret auf einen Heimleiter, der per Zeitungsannonce den Kontakt zu führenden Jugendamtspersonen sucht und darin Provision bei Heimplatzbelegungen zusagt. Von Medien ersuchte Interviewanfragen an Pressestellen der deutschen Jugendämter zu solchen und weiteren Vorkommnissen werden durch die Pressesprecher abgeschmettert. Per Gesetz, §1666a BGB, beinhaltet der Schutzauftrag der deutschen Jugendämter, dass sie die Familie zu unterstützen haben und dadurch das Kindeswohl zu stärken oder herzustellen. Kinderklau ist jedoch alles andere. Es ist die maximale Entfremdung von Kind und Eltern. Denn nicht Eltern werden in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt und gestärkt, sondern es erfolgt die Isolierung zwischen Kind und Eltern. Koryphäen der deutschen Jugendhilfe sind Nienstedt und Westermann, die den Begriff Neubeelterung geprägt haben. Aus ihrer Sicht sind nur Profieltern erziehungskompetent. Das kommt der Auslöschung der Eltern aus dem Leben der Kinder gleich, die wohlgemerkt, nicht aufgrund von erwiesenen Tatsachen in das „Schutzprogramm“ der deutschen Jugendämter aufgenommen werden. Die Eltern sind Störfaktoren im Neubeelterungsprozess und darüber hinaus. Dieser TV-Beitrag, der auf 3Sat ausgestrahlt wurde, bezieht sich regional auf die Städte Münster und Osnarbrück. Im gesamten Bundesgebiet sieht es nicht anders aus.