Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Kritik am jugendamtlichen Handeln

Jugendämter in Europa - Türkei interveniert

Jugendämter in Europa - Türkei interveniert

Beitrag von Ali Ria Ashley
(Turkish Press-das türkische Nachrichtenportal)


Die Türkei streitet für die Menschenrechte von Kindern und Eltern in Deutschland

Ein Disput, der seines gleichen sucht, von den Medien in Deutschland aber kaum beachtet wird, geht in die nächste Runde. Die türkische Regierung will betroffenen Eltern nun rechtlich und materiell zur Seite stehen, damit betroffene ihre Rechte wahrnehmen können. Im Grunde genommen eine Blamage für jedes Land, welches sich als demokratisch bezeichnet. Die Türkei muss tatsächlich für die elementarsten Menschenrechte, für Kinder und deren Eltern, die in Deutschland leben, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sich einsetzen. Nach Angaben der türkischen Regierung haben Behörden in europäischen Staaten allein in den vergangenen Jahren mindestens 4000 türkisch stämmige Kinder und Jugendliche bei Pflegefamilien „Neubeeltert“.

Solches Verhalten ist alles, aber unter keinen Umständen das Handeln eines Rechtsstaates

Einer der Beispiele ist der Fall Yunus, der schon als Baby, türkischen Eltern entrissen und bei einem lesbischen Paar in den Niederlande "Neubeeltert" wurde. Grund: Der Junge kam mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus, ein übereifriger Arzt schöpfte "Verdacht" und alarmierte das Jugendamt. Dies behauptete sogleich, dass es sich bei den Verletzungen um Gewalt handeln würde, die Mutter hat dies jedoch stets verneint. Ein typisches Beispiel. Eltern bringen Kind zum Arzt oder Krankenhaus, Kind weg! Das Jugendamt hat eine Meinung zu einer Sachlage und es gibt kein zurück mehr. Das Jugendamt muss nichts beweisen oder belegen, es reicht eine Beurteilung oder eine Unterstellung mit irgendeinem Kunstbegriff (Kindswohlgefährdung, Erziehungsunfähigkeit, Überforderung, Unterforderung, Empathieunfähigkeit etc.) um ein Kind an sich zu reißen. Völlig legal versteht sich, durch deutsche Richter per Beschluss abgesegnet oder auch nicht, das Jugendamt hat in Deutschland offenbar IMMER recht, Betroffene nahezu recht- aber vor allem wehrlos. Wer sich dennoch wehrt, riskiert es mitunter entmündigt in einer Psychiatrie oder auch im Vollzug zu landen. Nicht wenige Betroffene sind auf der Flucht mit Ihren Kindern vor dem Jugendamt. Am 22.09.2011 berichtet RTL über eine sechsköpfige Familie, die sich in den Wäldern versteckt hielt, aus sorge man könnte ihnen ihre Kinder rauben. Die Sorge war und ist nicht unberechtigt, dass Jugendamt jagt mithilfe auch der Medien, der Polizei und Gerichten teilweise völlig unschuldige Bürger, deren einziges Verbrechen darin besteht, ihre Kinder nicht hergeben zu wollen. Doch dies ist, ob man es glauben will oder nicht, eine Straftat. Solches Verhalten ist alles, aber unter keinen Umständen das Handeln eines Rechtsstaates.

Deutschland wird im Bezug auf die Menschenrechte von der UN mit einer mangelhaft benotet und wurde mehrfach in letzter Zeit wegen grober Verstöße gegen die Menschenrechte rechtskräftig verurteilt. Eines der bekanntesten und erschütternsten Fälle ist der um die Familie Hase aus Münster/Westf., wo Deutschland sogar zur Zahlung von Schmerzensgeld in erheblicher Höhe verurteilt worden ist. Offenbar ist es so, dass diejenigen, die am meisten über Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern klagen, es am nötigsten haben. Neben anderen Organisationen klagt auch Amnesty International über massive Menschenrechtsverletzungen in Deutschland. Jedoch findet eine öffentliche Debatte hierüber nicht statt. Keine kritischen Stimmen, als sei alles in bester Ordnung. Es scheint in Deutschland ganz offensichtlich eine unterschwellige Zensur zu geben.

Deutschland hat im Bezug auf die Menschenrechte ein gewaltiges Problem, allein was Jugendämter und Familiengerichte betrifft

Worum geht es eigentlich? Es geht unter Tausenden Fällen neben dem Fall Yunus auch um das bestürzende Schicksal dreier weiterer Kinder türkischer Herkunft, die vom Jugendamt in Obhut genommen worden sind. Das Besondere dabei ist auch hier, dass diese türkischstämmigen Kinder nach Informationen des türkischen Untersuchungsausschusses bei homosexuellen Paaren in Belgien „Neubeeltert“ wurden. Nie waren Kinder so schnell wie heute in den Fängen der Jugendämter, nie waren Eltern und Bürger dieser Behörde gegenüber so recht und machtlos. Es reicht schon die Beurteilung eines vom Familiengericht einsetzten "Sachverständigen" bzw. "Gutachters", der die Meinung vertritt, dass die Eltern „Emphathie-unfähig“ wären, also sie sein „Gefühlskalt“. Eine gemeinere Unterstellung kann es kaum geben, aber genau das ist die Normalität: Verdächtigungen, Mutmaßungen und Unterstellungen oder irgendwelche Behauptungen seitens des Jugendamtes. Emphathieunfähigkeit, ebenfalls ein regelrecht vergewaltigter Begriff, deren sich das System Jugendamt und Familiengericht ordentlich bedient. Warum eigentlich?

Die gängige Praxis seid Jahren ist, um freundliche Worte zu verwenden, erschreckend um nicht zu sagen besorgniserregend: Das Jugendamt in Deutschland ist faktisch allmächtig, kann seit der Reform des Kindschaftsrechts durch die ehemalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ohne Richterbeschluss oder Entscheidung, Kinder mit der Begründung an sich reißen, das „Kindswohl“ sei gefährdet. Was aber dieser nebulöse Begriff „Kindswohl“ sein soll, darüber streiten sich die Gelehrten bis heute. Es gibt keine klare Definition, wie denn auch? „Das Kindswohl“ ist aber vor allem ein Begriff, mit dem das Jugendamt Kinder aus Familien entreißt, ähnlich wie mit dem Kunstbegriff: „Erziehungsfähigkeit“. Hierbei geht das Jugendamt und Familiengericht davon aus, dass man „Erziehungsfähigkeit“ messen könne. Das ist Schlichtweck absurd! Diesen Kunstbegriff "Erziehungsfähigkeit" gibt es diesen weder in der Psychologie noch in der Pädagogik noch in der Soziologie noch sonst wo in seriösen Arbeitsbereichen, wo es um den Menschen geht.

Die Inobhutnahme der Kinder geschieht in aller Regel ohne Vorankündigung und plötzlich, z. B. nach einer anonymen Meldung, wo es heißen könnte, das Kind würde „sexuell“ missbraucht oder würde misshandelt oder lebe in einer verwahrlosten Wohnung etc. Es genügt aber auch schon mal ein blauer Fleck im Gesichtsbereich, was bei tobenden und lebendigen Kindern ja nun einmal vorkommen kann und das Kind ist weg, so wie im Fall Yunus. Und auch wenn das Gericht der Meinung ist, dass das Kind wieder zu den Eltern solle, darf das Jugendamt das Kind einfach behalten. Es heißt dann, das Kind sei mittlerweile den leiblichen Eltern gegenüber „Entfremdet“ und eine Zurückführung in die eigene Familie wäre nicht im Sinne des „Kindswohls“. Die Palette der Argumente ist teilweise so lang wie haarsträubend.

Das Jugendamt, eine von den Nationalsozialisten gegründete verwaltende Behörde

Es gibt Eltern, die haben einen Gerichtsbeschluss, das besagt, dass das Kind wieder zu den Eltern solle, aber Sie bekommen ihr Kind entgegen des Urteils, trotzdem nicht wieder. Die Eltern brauchen sich in Deutschland nicht machtlos gegenüber dem Jugendamt zu fühlen, sie sind es de facto. Es gibt keinerlei Kontrolle über dem Jugendamt in Deutschland.

Das Jugendamt, eine von den Nationalsozialisten gegründeter Behörde, nimmt, oft allein aufgrund einer anonymen Meldung, Kinder „Inobhut“. Fakt ist: Die Kinder werden aus den Schulen oder aus Kindergärten plötzlich und ohne Vorankündigung oder Ähnliches herausgenommen. Meistens unter dramatischen Szenen, wo Kinder unter Schreien und Weinen weggezerrt werden, was keine Seltenheit ist. Aber auch die gewaltsame Herausnahme von Kindern aus Familien mit vorgehaltener Schusswaffe durch die Polizei incl. aufbrechen von Türen, ist ebenfalls keine Rarität. Zu diesen unfassbaren Aktionen des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit der Polizei muss diese Behörde nicht mal das Gericht anrufen. Das Jugendamt entscheidet über das Schicksal von Familien ohne eine Kontrollinstanz. Ein unfassbarer Zustand, den es so in keinem anderen Land in der ganzen Welt gibt. Warum ist das eigentlich so?

Es gibt keinerlei Kontrolle über das Jugendamt

Die von der Verfassung garantierten Bürgerechte werden in vielen fällen mit Füßen getreten ohne jegliche Konsequenzen für die Täter bzw. für die Personen, die das Recht brechen oder beugen. Deutsche Gerichte lässt dies offensichtlich völlig kalt, es gibt so gut wie keinerlei negative Konsequenzen für Jugendamtsmitarbeiter oder Familienrichter, auch wenn das Recht ganz offensichtlich zum Nachteil der betroffenen Eltern gebeugt oder gebrochen wird. Das System Jugendamt und Familiengericht ist offenbar immun gegen jegliche Strafverfolgung. Ein Skandal, der aber keine Öffentlichkeit findet. Warum eigentlich nicht? Wie kommt es, dass dieses heiße Thema keinen Zugang in die öffentlichen Debatten findet? Eine mehr als berechtigte Frage.

Nach der Reform der Kinderschutzgesetze kann das Jugendamt in Deutschland, auch auf bloßem verdacht hin, zum Beispiel auf angeblichem Missbrauch, Kinder in Obhut nehmen, was es auch tut und zwar Tausendfach. Jahr um Jahr, Monat für Monat, Tag für Tag und jeden Tag sind es statistisch gesehen rund 100 Kinder. Man mag das einfach nicht glauben wollen. Allein im Jahre 2011 haben Jugendämter in Deutschland 38.500 Kinder Inobhut genommen und Zehntausenden Eltern das komplette Sorgerecht sowie das Aufenthaltbestimmungsrecht entzogen. Dies bedeutet, dass die oft völlig verzweifelten Eltern durch deutsche Richter bzw. Gerichte, komplett entrechtet wurden und täglich werden.

Dies mit einer Flapsigkeit und Dreistigkeit, das einem das Blut in den Adern gefriert. Teilweise werden mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten, den faktisch wehrlosen Eltern, sämtliche Elternrechte bzw. die von der Verfassung garantierten Bürgerrechte entzogen, obwohl das Kind nie verwahrlost war, obwohl das Kind Kern gesund ist, obwohl die Eltern alles gemacht haben, was das Jugendamt forderte. Dass hier etwas Unfassbares mitten unter uns in Deutschland durch eine Behörde und Familiengerichte passiert, will in Deutschland niemand hören.

Alle schauen weg, das ist die Realität derzeit in Deutschland, wenn es um das Jugendamt und die unfassbar hohen Zahlen im Bezug auf die Inobhutnahmen geht

Verzweifelte betroffene versuchen im Internet auf sich aufmerksam zu machen, treffen sich bei Demonstrationen, aber die Medien, allen voran ARD, ZDF und das WDR schauen konsequent weg. Gibt es doch eine Zensur in Deutschland? Offensichtlich schon, jedenfalls meinen dies Tausende betroffene Eltern, aber auch Fachleute, die sich auf die Seite der Betroffenen Eltern geschlagen haben. Familienrichter entziehen in einer bisweilen abstoßenden Weise wie am Fließband Eltern sämtliche Rechte im Bezug auf ihr Kind. Dies oft nachweislich völlig unverständlich, da die Kinder weder wirklich gefährdet oder verwahrlost waren. Die deutschen Gerichte nehmen es teilweise als erwiesen an, dass das sogenannte Kindswohl gefährdet sei und dann ist das so. Den Eltern werden nicht nur ihre Kinder geraubt, sondern auch ihre elementarsten Menschenrechte. Es ist kaum ein Fall bekannt, wo die Eltern ihre Kinder wieder bekommen haben, nachdem es in die Hände des Jugendamtes gelangt war.

Deutschland wurde auch bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für grobe Verstöße gegen Menschenrechte im Bezug auf das neue Kindschaftsrecht verurteilt. Dies beeindruckt aber weder das Jugendamt noch deutsche Gerichte bzw. die so genannten „Familiengerichte“, noch schert es die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft oder Politiker. Strafanträge gegen Richter, die das Recht beugen oder brechen oder gegen Jugendamtsmitarbeiter werden, in 99 Prozent der fälle sofort eingestellt. Als ob alle Angst hätten? Vor was? Oder sollen wir lieber fragen: Vor wem, dass nicht mal die mutigsten Politiker dieses heiße Thema im Bundestag behandeln wollen? Alle schauen weg, das ist die Realität derzeit in Deutschland, wenn es um das Jugendamt und die unfassbar hohen Zahlen im Bezug auf die Inobhutnahmen geht. Auch Entscheidungen vom allerhöchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, beeindruckt die Akteure im Jugendamt oder Familienrecht wenig oder gar nicht, genauso wie Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte.

Das Recht wird im familiengerichtlichen Verfahren ad absurdum geführt. Von einem fairen Verfahren kann in den aller meisten fällen, nicht die Rede sein

Als ob im Familiengerichtsverfahren komplett andere Regeln gelten würden, wie in anderen Bereichen des deutschen Rechts. Und so ist es auch, dass das in sich geschlossenes System „Familiengericht und Jugendamt“, keine Zuschauer wünscht. So werden die Verhandlungen IMMER unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Zeugen unerwünscht. Presse? Unerwünscht. Nicht selten werden betroffene Eltern durch Ihre Anwälte in der Verhandlung fallen gelassen, wie eine heiße Kartoffel. Nur die wenigsten Anwälte im Familienrecht setzen sich auch wirklich für ihre Klienten ein, so betroffene Eltern, die sich verzweifelt im Internet äußern, da kaum eine Zeitung bereit ist, deren Anliegen zu thematisieren. Es wird von Zuständen berichtet, die man einfach nicht glauben kann, so grotesk spielen sich in familiengerichtlichen Verfahren die Dinge ab. Viele der betroffenen Eltern beklagen zudem, dass sie kein faires Verfahren hatten.

Bei den familiengerichtlichen Verfahren dürfen die oft völlig verzweifelten Eltern keine Zeugen vorstellen, keine „Entlastenden“ Aspekte darbringen, sie werden oft völlig unschuldig, bewusst schwerster Straftaten beschuldigt, aber Sie dürfen sich nur sehr beschränkt verteidigen, wenn überhaupt. Schließlich soll ja „geholfen“ werden. Es stellt sich die Frage wobei? Die Regeln in der ZPO, der zivilen Prozessordnung, greifen an dieser Stelle ebenfalls nicht. Eltern, denen die Kinder weggenommen wurden, betroffene Eltern sagen nicht selten „geklaut“ wurden, wird vorgeworfen bzw. Sie werden beschuldigt, das sogenannte Kindswohl gefährdet zu haben, wobei kein Mensch erklären kann, was man darunter zu verstehen hat, was das überhaupt sein soll. Zwar werden Hilfen angeboten, auch vom Jugendamt, bevor es zu solchen gravierenden Einschnitten kommt - diese „Hilfen“ sind dann sogenannte SPFH, sozialpädagogische Familienhilfen.

Diese bekommen Ihr Geld für Ihre Arbeit in aller Regel nicht direkt vom Jugendamt, sondern von einem der so genanten „Träger“. Diese sind die Diakonie, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz oder ähnliche karitative Vereine, die selber Kinderheime und Ähnliches unterhalten. Hierzu muss bemerkt werden, dass das Kinder einem Kinderheim rund 7 bis 8 Tausend Euro pro Monat einbringen und Pflegeeltern bis zu 4 bis 5 Tausend Euro bekommen kann. Wenn Kinder aber ins Ausland gebracht werden, gibt es bis zu 14 Tausend Euro pro Kind und Monat. Ein lohnendes Geschäft. Bundesweit ist zu beobachten, dass in aller Regel der Vater als gefährlich bzw. als Gefahr für das Kind dargestellt wird und die Kindsmutter bzw. die Mutter allen möglichen psychischen Störungen, Süchte oder „Zwangshandlungen“ vorgeworfen wird. Die Akteure sind der Meinung, dass Sie im Recht sind, obwohl Sie selber tausendfach das Recht brechen.