Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Mitarbeiter-Entscheider-Fehlverhalten

Jugendamt Gifhorn: Gutachterproblematik Kidnesherausnahme

Jugendamt Gifhorn: Gutachterproblematik Kidnesherausnahme

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Jugendamt holt Kind ab
Gutachter prüft ob Eltern ihren Nachwuchs großziehen können
Das Jugendamt in Gifhorn. (Foto: Peiser)

Von Jörn Nolting

Isenhagener Land. Niedersachsenweit wurden im vergangenen Jahr 2235 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem eigenen Schutz vorläufig von den Jugendämtern in Obhut genommen. Die Zahl der Fälle nahm damit gegenüber dem Vorjahr um sieben Prozent zu. Bundesweit lag die Steigerung bei plus 8,4 Prozent. Nur in acht Fällen handelte es sich um sogenannte Herausnahmen, bei denen die Kinder gegen den Willen der Sorgeberechtigten in Obhut genommen werden.

Doch wie läuft ein solcher Prozess ab? Was können betroffene Eltern machen? Ein Beispiel im Gifhorner Nordkreis macht deutlich, wie hilflos sich Eltern in einer solchen Situation fühlen können. "Es wird wohl ein trübes Weihnachtsfest", sagt die 31-jährige Mutter. Ihr Kind wurde am 25. November von Mitarbeitern des Gifhorner Jugendamtes mitgenommen. Seitdem dürfen die beiden Eltern das Kind nur noch mit Erlaubnis des Amtes sehen.

"Wir sollen mit dem Kind nicht klarkommen, heißt es aus dem Jugendamt", berichtet der 24-jährige Vater des Kindes. Am 11. Dezember ging die Sache vor Gericht. Das Ergebnis: Ein Gutachter soll prüfen, ob die beiden in der Lage sind, ihr Kind großzuziehen.

Als Frühgeburt kam das Kind zur Welt und musste einige Zeit im Krankenhaus bleiben. Wenige Zeit später musste das Kind wieder ins Krankenhaus. Grund war ein Beinbruch. Die beiden Eltern sprechen von einem "Wunschkind" und wollen es zurückbekommen. Momentan befindet es sich in einer Pflegefamilie. Für die Eltern gerade in der Weihnachtszeit nicht einfach. Ansprechpartner ist das Jugendamt. Die Behörde vermittelt zwischen Eltern und Pflegefamilie. Alle zwei Wochen darf das Kind von den leiblichen Eltern besucht werden, dann wird ein neutraler Treffpunkt ausgemacht. "Wir wollen unser Kind zumindest gern wöchentlich sehen können", sagt der leibliche Vater. So wollen die Eltern eine Entfremdung ihres Kindes verhindern. Erst gestern durften sie ihr Kind besuchen - und das heißt folgerichtig, dass das nächste Wiedersehen erst am 31. Dezember stattfindet. "Eigentlich wollten wir gemeinsam mit unseren Familien Weihnachten feiern", sagt die Mutter, doch daraus werde jetzt wohl nichts mehr.

Die Eltern können nur abwarten, bis sich der Gutachter bei ihnen meldet. Der Gerichtsbeschluss besagt, dass ein Gutachter feststellen soll, ob die leiblichen Eltern in der Lage sind, dass Kind großzuziehen.

Erste Kreisrätin Ingrid Alsleben betont, dass in diesem Fall "zum Wohle des Kindes" gehandelt werden solle. "Wir müssen herausfinden, ob die Eltern überfordert sind", sagt Alsleben. Außerdem müsse das Kind nun erstmal zur Ruhe kommen. Vorrangig gehe es um das Wohl des Kindes. Schon nach der Geburt standen die Eltern in engem Kontakt mit dem Jugendamt. Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützte die Eltern.

Wie lange die Erstellung des Gutachtes letztendlich dauert, kann auch die Erste Kreisrätin nicht sagen. Es ist davon abhängig, wie sehr der Gutachter belastet ist. Die Eltern hoffen, dass ein erstes Treffen mit dem Gutachter noch vor Weihnachten stattfindet. Ansonsten bleibt ihnen nur abzuwarten.

18.12.2008
https://www.altmark-zeitung.de/wittingenstart/00_20081218010023_Jugendamt_holt_Kind_ab.html