Regensburg-Antragsstau: Jugendhilfe fährt Sonderschichten
Antragsstau: Jugendhilfe fährt Sonderschichten
Es ist uns gelungen, Hilfs- und Ermäßigungsangebote auszuweiten, erläutert der zuständige Bürgermeister Joachim Wolbergs den Andrang beim Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe und den damit verbundenen zusätzlichen Arbeitsanfall. Neu sei beispielsweise der Zuschuss für das Mittagessen an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, mit dem die Stadt das vormache, was inzwischen auch der Freistaat angekündigt hat. Es sei aber auch gelungen, das Angebot bekannter zu machen.
Diese Hilfe zu mehr Chancengleichheit für Kinder aus bedürftigen Familien hat ihren Preis: Im vergangenen Jahr habe die Stadt für Tagesbetreuung und -pflege rund 1,6 Millionen Euro ausgegeben. In 2599 Fällen wurden Kindergarten-, Hort- und Krabbelstuben-Beiträge ganz oder teilweise übernommen. Bei knapp 100 Kindern wurden auch die Kosten für das Mittagessen in Kindergarten oder Schule bezahlt.
Heuer rechnet Günter Tischler mit weit über 3000 Fällen, 300 bis 400 Mittagessen müssten bezuschusst werden, weil Eltern unter der genau festgelegten Einkommensgrenze oder knapp darüber lägen. Das kostet uns 2009 deutlich mehr rund zwei Millionen Euro, schätzt er. Weil Ministerpräsident Horst Seehofer zugesagt hat, dass der Freistaat künftig seinen Beitrag zum Mittagessen für bedürftige Kindergarten- und Schulkinder leistet, hofft er auf eine Refinanzierung in Höhe von 60 bis 70000 Euro.
Für die Tagesbetreuung im Kindergarten muss die Stadt im Bedarfsfall pro Kind und Monat je nach täglicher Betreuungszeit zwischen 70 und 100 Euro bezahlen, für die Hortbetreuung von Schulkindern zwischen 80 und 90 Euro und für Krabbelstubenplätze zwischen 240 und 540 Euro.
Unbürokratisch, aber nicht wahllos soll dieser Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut verteilt werden, ist sich Tischler mit Bürgermeister Wolbergs einig. Deswegen werden die Kosten nur auf Antrag übernommen und direkt an die jeweiligen Einrichtungen überwiesen. Die Bearbeitung sei sehr aufwendig, weil die ALG II-Leistungen grundsätzlich nur für ein halbes Jahr gewährt würden und auch der Kinderzuschlag und das Wohngeld befristet seien. Das bedeute, dass ein und derselbe Fall unter Umständen zwei- bis dreimal im Jahr bearbeitet und neu berechnet werden muss. Für diese Aufgabe hatte das Amt vergangenes Jahr zu wenig Personal, inzwischen wurden zwei neue Stellen geschaffen.
Ab Montag ist das Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe wieder geöffnet bis sich ein neuer Antragsstau gebildet hat, der abgearbeitet werden muss.
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