Anhörung im Bundestag zur Reform des Verfahrens in Familiensachen
Anhörung im Bundestag zur Reform des Verfahrens in Familiensachen
Ein einziges Gericht für alle Familienstreitigkeiten Anhörung im Bundestag zur Reform des Verfahrens in Familiensachen - Zypries für Änderungswünsche offen
Berlin (AP) Die Bundesregierung will künftig alle Streitigkeiten über Trennung und Scheidung von einem Großen Familiengericht verhandeln lasse. Dieses Gericht soll für Verfahren zur Pflegschaft für Minderjährige, Adoption oder Schutz vor Gewalt zuständig werden, die bislang vor dem Vormundschafts- oder Zivilgericht verhandelt wurden. Anlässlich einer Anhörung im Bundestag über die Reform am Montag in Berlin erklärte Justizministerin Brigitte Zypries, sie stehe «weiteren Überlegungen zur Optimierung des Verfahrens aufgeschlossen gegenüber».
Erstmals werde das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und inhaltlich vollständig neu geregelt, erklärte Zypries. «Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir die Möglichkeiten verbessern, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen.»
Gerade in Kindschaftssachen - etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht - würden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren ausgetragen, erklärte die SPD-Politikerin. Kinder seien häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. «Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder», unterstrich die Ministerin.
Im Einzelnen müssen laut Entwurf insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Einvernehmliche Lösungen der Eltern werden gefördert und auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt. Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll den Fall spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern. Erste Priorität soll die einvernehmliche Lösung des Konflikts haben.
In Fällen von Kindeswohlgefährdung kann das Gericht früher als bisher eingeschaltet werden. Es kann mit den Eltern ein «Hilfegespräch» führen. Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird das Kind künftig von einem Verfahrensbeistand unterstützt. Auch wird die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren erweitert.
Re: Anhörung im Bundestag zur Reform des Verfahrens in Familiensachen
Streit um Kinder soll schneller und schonender werden Bundestag berät Reform des Umgangsrechts
Berlin - Nach einer Scheidung soll der häufige Streit um die Kinder schneller und für alle Beteiligten weniger belastend werden. Über ein entsprechendes Gesetz beriet der Rechtsausschuss des Bundestages, teilte das Bundesjustizministerium in Berlin mit. Den Familien sollten damit Möglichkeiten gegeben werden, diese besonders von Gefühlen geprägten Streitigkeiten "so fair und schonend wie möglich auszutragen", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Bislang dauere der gerichtliche Streit um das Umgangsrecht im Durchschnitt fast sieben Monate.
Mit dem geplanten Gesetz werden die Regeln für gerichtliche Familienstreitigkeiten erstmals in einer Verfahrensordnung zusammengefasst. Danach sollen auch die Beteiligungsrechte der Kinder ausgebaut werden. Ein neuer Verfahrensbeistand der Kinder soll deutlich mehr Rechte bekommen als der bislang mögliche Verfahrenspfleger. Verstöße gegen Sorge- und Umgangsentscheidungen sollen künftig mit Bußgeldern geahndet werden. Dies gehe schneller und sei, im Gegensatz zum bisherigen Zwangsgeld, gegebenenfalls auch noch rückwirkend möglich, erläuterte Zypries.
Die von Zypries ursprünglich geplante Möglichkeit, kinderlose Ehen auch ohne Anwälte einvernehmlich scheiden zu können, ist dagegen nicht mehr in dem Gesetzentwurf enthalten. Die Vorbehalte dagegen seien im Bundestag zu groß, erklärte die Justizministerin. Neben dem familiengerichtlichen Verfahren soll mit dem Gesetz auch die freiwillige Gerichtsbarkeit neu geordnet werden. Diese ist unter anderem für Betreuungen (früher Vormundschaft) und Zwangsunterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern zuständig.
Re: Anhörung im Bundestag zur Reform des Verfahrens in Familiensachen
Zypries will Familienverfahren beschleunigen 11. Feb 2008 16:39
Will Familienrechtsverfahren vereinfachen: Justizministerin Zypries Bild vergrößern Will Familienrechtsverfahren vereinfachen: Justizministerin Zypries Foto: dpa Prozesse im Familienrecht sollen nach dem Willen der Justizministerin künftig vor einem «Großen Familiengericht» verhandelt werden. Zypries stellte ihr Reformvorhaben am Montag im Parlament vor. ANZEIGE Die Bundesregierung will künftig alle Streitigkeiten über Trennung und Scheidung von einem Großen Familiengericht verhandeln lassen. Dieses Gericht soll für Verfahren zur Pflegschaft für Minderjährige, Adoption oder Schutz vor Gewalt zuständig werden, die bislang vor dem Vormundschafts- oder Zivilgericht verhandelt wurden.
Mehr in der Netzeitung: # Kinder beim Unterhalt künftig an erster Stelle 09. Nov 2007 19:39 # Bessere Bedingungen für Geschiedene 03. Nov 2007 16:54 Anlässlich einer Anhörung im Bundestag über die Reform sagte Justizministerin Brigitte Zypries am Montag, sie stehe «weiteren Überlegungen zur Optimierung des Verfahrens aufgeschlossen gegenüber». Erstmals werde das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und inhaltlich vollständig neu geregelt, so Zypries. «Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir die Möglichkeiten verbessern, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen.»
Gerade in Kindschaftssachen - etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht - würden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren ausgetragen, sagte die SPD-Politikerin. Kinder seien häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. «Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder.»
Im Einzelnen müssen laut Entwurf insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Einvernehmliche Lösungen der Eltern werden gefördert und auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt. Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll den Fall spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern. Erste Priorität soll die einvernehmliche Lösung des Konflikts haben. (AP)
Falls das Wohl des Kindes gefährdet ist, kann das Gericht früher als bisher eingeschaltet werden. Es kann mit den Eltern ein «Hilfegespräch» führen. Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird das Kind künftig von einem Verfahrensbeistand unterstützt. Zudem wird die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren erweitert. Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten. https://www.netzeitung.de/deutschland/899277.html
Re: Anhörung im Bundestag zur Reform des Verfahrens in Familiensachen
Berlin, 11. Februar 2008
Besserer Schutz für Kinder: Das neue Verfahren in Familiensachen
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgelegt. Heute beginnen im Rechtsausschuss des Bundestages die Anhörungen von Experten zu diesem Gesetzesvorhaben.
Erstmals wird das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und inhaltlich vollständig neu geregelt. Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir die Möglichkeiten verbessern, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen, erklärte Zypries.
Gerade in Kindschaftssachen etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht werden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren ausgetragen. Kinder sind häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder. Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass sie durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Reform besser geschützt werden. Weiteren Überlegungen zur Optimierung des Verfahrens stehe ich aufgeschlossen gegenüber, sagte Zypries.
Zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens im Einzelnen:
* Dringliche Kindschaftssachen, insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht müssen künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Die Verfahrensdauer in umgangsrechtlichen Verfahren (2005: im Schnitt 6,8 Monate) soll verkürzt werden. Einvernehmliche Lösungen der Eltern werden gefördert und auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt. * Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll den Fall spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern. Erste Priorität soll die einvernehmliche Lösung des Konflikts haben. Gelingt dies nicht, muss das Gericht über eine einstweilige Anordnung nachdenken. Gerade in Fragen des Umgangsrechtes muss schnell entschieden werden, damit der Kontakt zwischen Kind und nicht betreuendem Elternteil aufrechterhalten wird und die Beziehung keinen Schaden nimmt. * In Fällen von Kindeswohlgefährdung kann das Gericht früher als bisher eingeschaltet werden. Es kann mit den Eltern ein sogenanntes Hilfegespräch führen, um zu klären, wie die Familie unterstützt werden kann. Auch diese Fälle müssen im Interesse der Kinder vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. * Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird das Kind künftig von einem Verfahrensbeistand unterstützt. Dessen Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes zu vertreten und das Kind über den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme zu informieren. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahrenspfleger kann der Verfahrensbeistand eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung etwa durch Gespräche mit den Eltern beitragen. * Die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren wird erweitert. Pflegepersonen - z.B. Pflegeeltern - können künftig in allen Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden, wenn das Kind seit längerer Zeit bei ihnen lebt. In solchen Fällen wissen Pflegeeltern häufig besser über das Kind Bescheid als die Eltern. * Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird schneller und effektiver. Bei Verstößen gegen Sorge- und Umgangsentscheidungen werden nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt. Diese können anders als Zwangsmittel auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden. Beispiel: Trotz entsprechender Vereinbarung lässt eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen. Wegen der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern nicht mehr beim Vater verbringen kann. Das wird die Mutter davon abhalten, sich nicht an solche Absprachen zu halten. Anders das Zwangsgeld: Dieses kann nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte. * Künftig soll es möglich sein, einen Umgangspfleger zu bestellen. Dieser soll bei schwierigen Konflikten über den Umgang sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht. Beispiel: Aufgrund des Konflikts in der akuten Trennungssituation sind die Eltern nicht in der Lage, die Übergabemodalitäten beim Umgang einzuhalten. Diese Situation kann dadurch entschärft werden, dass der Umgangspfleger Zeit und Ort der Übergabe des Kindes festlegt, dieses von dem betreuenden Elternteil abholt, dem umgangsberechtigten Elternteil übergibt und später zurückbringt.
Weiteren Vorschlägen, die zu einer noch besseren Ausgestaltung kindschaftsrechtlicher Verfahren und zur Berücksichtigung des Kindeswohls im familiengerichtlichen Verfahren führen, steht die Bundesregierung aufgeschlossen gegenüber. So könnte klarstellend in das Gesetz aufgenommen werden, dass das Gericht Eltern getrennt anzuhören hat, wenn dies zum Schutz eines Elternteils notwendig ist. Außerdem werden Überlegungen begrüßt, wonach Eltern das Gericht bereits bei der Einleitung des Scheidungsverfahrens darüber informieren müssen, ob sie sich über die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs verständigt haben. Das soll die Eltern dazu anhalten, vor Einleitung des Scheidungsverfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder zu klären.
Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält zugleich eine Reform des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahre 1898 und wurde vielfach geändert. Dieses Gesetz wird durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und soweit möglich einheitlichen Strukturen für die verschiedenen Materien ersetzt.
Die neue Verfahrensordnung definiert erstmals umfassend die Verfahrensrechte und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten und sichert ihren Anspruch auf rechtliches Gehör.
Das zersplitterte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird neu strukturiert und effizienter gestaltet. Um zügig Rechtssicherheit zu erhalten, wird die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet. Die bisherige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht wird ersetzt durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn eine Entscheidung geboten ist, um das Recht zu vereinheitlichen oder fortzubilden. Den Beteiligten wird damit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erstmals der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof eröffnet. Dieser kann dadurch viel stärker als bisher die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Leitentscheidungen prägen und fortentwickeln, was mehr Rechtssicherheit für jeden Einzelnen bringt.
Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten. Dokumente
RegE FGG-Reformgesetz
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