Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Scheidung und Trennung

Eltern klagen gegen die Justizkorruption

Eltern klagen gegen die Justizkorruption

( QUELLE: https://www.inhr.net )



Familien in Gefahr - Kinder in Not!
GWG-Gutachter unter Egon Bachler missbrauchen Monopolstellung und kassierten für unwissenschaftliche Gutachten Eltern kräftig ab. Bachler steht in Linz vor Gericht, der Rechtsusschuss des Bayerischen Landtags folgt Vorschlag von Möhnle und prüft "Kammer für Gerichtspsychologie"

München. Jede Dritte Ehe in Deutschland zerbricht. Können sich die Eltern nicht einigen, folgt häufig der juristische „Kriegszustand“. Kinder sind dann oft nur noch Mittel zum Zweck, werden als "Waffe" missbraucht und geraten ständig zwischen die "Fronten" ihrer streitenden Eltern.

Jedes Jahr werden in Deutschland 218.000 Ehen geschieden, erleben 170.000 minderjährige Kinder die Hölle auf Erden - den Zerfall ihrer Familie. Diese Zahlen sind der Mittelwert aus einem statistisch erfassten Zeitraum von zehn Jahren (1998 - 2008).

1.7 Millionen minderjährige Kinder betroffen

In dieser Zeitspanne erfolgten in Deutschland 2.178.433 Millionen Scheidungen. 1,7 Millionen minderjährige Kinder müssen sich in zerrütteten, kaputten Familien zurecht finden - eine alarmierende Zahl. Sie lässt nur ahnen, wie viel Leid, Verzweiflung, Not und Armut sich dahinter verbergen.

Weit über 600.000 Verfahren wurden allein 2005 an Deutschlands Familiengerichten (553.183) und Oberlandesgerichten (58.670) abgehackt. Wo so viel gestritten wird, gibt es viele Sieger und Besiegte - Verlierer sind aber immer die Kinder.

Wenn sich Eltern nicht einigen können, wenn Väter und Mütter um das Wohl ihrer Kinder streiten, muss das Familiengericht entscheiden und eine Lösung finden. Doch jede gerichtlich festgelegte Lösung ist schlechter, wie die einvernehmliche Lösung der Eltern. In kaum einem anderen Justizbereich wird so viel gelogen und betrogen, sind so viele Emotionen, Instinkte und Ängste im Spiel, wie an Familiengerichten.

Ist die Sache erst einmal vor Gericht, rufen die Familienrichter meist nach einem Gutachter. Plötzlich ist ein Gutachter quasi oberster "Richter" im Familienstreit. Die Richter wählen ihn aus, erteilen ihm einen Auftrag und richten sich in der Regel nach seinen Vorgaben. Aber wer garantiert die Qualität der Gutachter? Wer wacht darüber, ob sie die herrschenden wissenschaftlichen Standards einhalten!

Jährlich werden 5,5 Milliarden Euro an Familiengerichten verstritten

Fast unbemerkt hat sich um die Familiengerichte in Deutschland ein gewaltiger Marktplatz entwickelt, auf dem sich Anwälte, Gutachter, Umgangs- und Verfahrenspfleger tummeln. Sie buhlen um die Gunst der Richter, um an Verfahren beteiligt zu werden. Anwälte arbeiten mit Richtern am Liebsten Vergleiche und Vereinbarungen aus, dann steigt ihr Salär.

Der durchschnittliche Gebührenstreitwert eines Verfahrens liegt in Deutschland bei ca. 10.000,- Euro (genau 9.823,-). Legt man die 553.183 Verfahren an Familiengerichten 2005 in Deutschland zugrunde, ergibt sich ein Gebührenstreitwert von rd. 5,5 Mrd. Euro Der tatsächliche Wert dieses neuen Marktes liegt jedoch viel höher.

In diesen Milliarden-Markt stößt nun das Geschäftsmodell der GWG (Gesellschaft wissenschaftlicher Gerichts- und Rechtspsychologie), mit Sitz in München. Sie bietet den Richtern Gutachter an wie im Discount: einfach, schnell, problemlos. Es gibt sogar einen „GWG-Gutachter-Katalog“, der bei vielen Richtern auf dem Tisch liegt. Jeder GWG-Sachverständige wird mit einer Seite vorgestellt. Ein besonders agiler Gutachter der GWG, der schon mehrfach negativ aufgefallen ist, hat als Kunststoffschlosser angefangen, später Psychologie studiert und produziert heute Gutachten am Fließband.

GWG-Gutachter mit Monopolstellung in Bayern

Die GWG hat ihr Geschäftsmodell auf die Familiengerichte zugeschnittenen und sich in Bayern bereits ein Monopol erkämpft. Wie das Justizministerium am 11. April 2008 dem Landtagsabgeordneten Josef Ranner (CSU) auf Anfrage miteilte, gibt es im OLG-Bereich München ganze zwei Landgerichte, in denen die GWG weniger wie 50% der Gutachten erstellt. Die meisten Landgerichte und ihre Amtsgerichte geben Zahlen von über 50% an oder sprechen von „mehr als die Hälfte“, „überwiegend“ oder „durchaus in größerer Zahl“. Das Amtsgericht Passau gibt 75% der Aufträge an die GWG, das Familiengericht Ingolstadt sogar 90% und Pfaffenhofen schaltet „regelmäßig“ die GWG ein.

Die GWG hat zwar ihre Zentrale in der Landeshauptstadt München, betreibt jedoch rd. 40 Niederlassungen in Deutschland, Österreich und den USA. Sie ist schon fast ein „global Player“ in Sachen Begutachtung. Allein an der Münchner Zentrale sind rd. 30 Gutachter tätig, in ganz Deutschland sind es etwa 120. Ständig ist die GWG bestrebt, ihr Geschäftsmodell auszuweiten. Nicht nur in Familienstreitigkeiten sollen GWG-Gutachter tätig werden, auch auf medizinische Fragen, Mediation, Therapie und in der Verfahrenspflege will die GWG den Gerichten gutachterliche Antworten geben.

Die Qualifikation der GWG-Gutachter ist vielfach in Abrede gestellt worden. Nicht nur von den betroffenen Eltern - die nur noch staunen, über das, was sie dort über sich selbst erfahren müssen, das nur wenig mit der Realität zu tun hat -, sondern auch von fachlicher Seite. Prof. Dr. Wolfgang Klenner, Grandseigneur der Psychologie in Deutschland, kritisiert die mangelnde Wissenschaftlichkeit der GWG-Gutachten. Dr. Phil. Werner Leitner, Mitglied der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und tätig an den Universitäten Bamberg und Leipzig, wirft der GWG und ihren Gutachtern Einseitigkeit und unwissenschaftliches Vorgehen vor.

Qualität der GWG-Gutachten bereits 2001 kritisiert

Bereits 2001 hat Dr. Werner Leitner in einem Fernsehinterview in „Plusminus“ sowie in einem Beitrag in Familie und Recht "zur Mängelerkennung in familienpsychologischen Gutachten" auf die Problematik der GWG-Gutachten aufmerksam gemacht. In einer Untersuchung verglich er 26 stichprobenartig entnommene GWG-Gutachten mit einer Kontrollgruppe von 26 Nicht-GWG-Gutachten. Dr. Leitner: „Seither wurden in einzelnen GWG-Gutachten zwar manche Kritikpunkte ansatzweise berücksichtigt, die Qualität dieser Gutachten ist aber insgesamt noch lange nicht zufriedenstellend.“

Viele der darin eingesetzten Testverfahren erfüllen auch heute noch nicht die 2002 eingeführte DIN Norm, mit der ein einheitlicher Qualitätsstandard geschaffen wurde. Das Problem ist, dass die Einhaltung dieser Standards nicht überwacht wird. Dr. Leitner: „Hier gilt es mittels einer Kammer eine entsprechende Berufsaufsicht zu gewährleisten und auch von einer solchen Kammer akzeptierte Fortbildungen anzubieten, wie es beispielsweise bei der Psychotherapeutenkammer praktiziert wird.“

Über zwei Dutzend Petitionen gegen die GWG im Bayerischen Landtag

Beschwerden über die mangelhafte wissenschaftliche Qualifikation der Gutachten häufen sich. Im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags gab es 2009 über 2 Dutzend Petitionen betroffner Eltern, in denen über die einseitigen, unwissenschaftlichen, ja zum Teil kriminellen Methoden der GWG-Gutachter geklagt wird.

In der Ausschusssitzung vom 12. November 2009 wurde die Petition von Michael G. Möhnle behandelt, mit der er sich am 12. Januar 2009 schon zum zweiten Mal über die GWG beschwerte und als Maßnahme gegen die Praktiken der GWG eine unabhängige "Kammer für Gerichtspsychologie" forderte, wie schon zuvor auf einer Pressekonferenz am 17. Juli 2008 in München.

Mindeststandards für Gutachten im Sorgerechtsstreit

Am 28. Mai 2009 hat sich der Rechts- und Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags mit zahlreichen Petitionen gegen die GWG beschäftigt. Der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) hob hervor, dass alle Gutachten, die von Gerichten angefordert werden, wissenschaftlichen Ansprüchen genügen sollten. Vernünftig sei es auch, dass für bestimmte Fachgebiete wissenschaftliche Standards festgelegt würden. Es sei zu überlegen, ob für die Gutachtenerstellung bei Sorgerechtsentscheidungen Mindeststandards eingeführt werden sollten.

Darüber hinaus sollte das Justizministerium in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen, dass der Landtag gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Familiengerichten und Gutachterfirmen für bedenklich halte, heißt es im Protokoll der Ausschusssitzung. Gemeinsame Arbeitskreise oder Werbung für Fortbildungsveranstaltungen in den Gerichten ließen Zweifel an der Unabhängigkeit der Gutachterauswahl der Gerichte aufkommen. Der Ausschuss ist dieser Linie einstimmig gefolgt.

Justizministerium soll Vorschlag einer "Kammer für Gerichtspsychologie" prüfen

In seiner Sitzung vom 12. November 2009 hat der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz das Problem der GWG-Gutachten erneut aufgegriffen. Einstimmig folgte der Ausschuss dem Vorschlag des Petenten Michael G. Möhnle, vom 12.01.2009, eine "Kammer für Gerichtspsychologie" einzurichten. Dem Bayerischen Justizministerium wurde dieser Vorschlag zur Prüfung übermittelt.

Aber die GWG-Praktiken führen nicht nur in Bayern und Deutschland zu heftigen Protesten der Eltern. Auch im Nachbarland Österreich sind bereits parlamentarische Anfragen gegen die GWG im Nationalrat gestellt worden. Sie betreffen deren einseitige und unwissenschaftliche Begutachtung. Inzwischen hat sich dort ein Verein „Kindergefühle“ gegründet, der die Eltern verteidigt und die Kinder schützt: www.kindergefuehle.at

Wie die Oberösterreichischen Nachrichten am 05. September 2009 berichteten, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Gutachter der GWG. Zahlreiche betroffene Eltern haben Anzeige gegen ihn erstattet. Ihm wird Beweisfälschung und Betrug vorgeworfen: Gerichtsgutacher muss zum Verhör

GWG kassiert mindestens 40% der Gutachter-Honorare

Es ist nicht in Ordnung, wenn die Gutachter, die im Auftrag der Justiz arbeiten, selbst nur 50 - 60 % der Vergütungen als Honorare überwiesen bekommen. Die betroffenen Eltern erhalten ihre Rechnungen von der Landesjustizkasse. Die Landesjustizkasse überweist dann die Gelder an die GWG-Zentrale, die wiederum den Gutachtern ihren Anteil zukommen lässt.

Mit dieser Vorgehensweise dokumentieren die Gutachter ihre Abhängigkeit von einer gewinnorientierten Gesellschaft, die ihnen Aufträge beibringt, sie mit Büros und Schreibkräften ausstattet, für sie wirbt und sie fortbildet.

Sein Honorar erwirtschaftet sich der Sachverständige als Gutachter des Gerichts. Das Gericht wiederum gibt die Kosten an die betroffenen Eltern weiter. Die Eltern bezahlen demnach also nicht nur den Gutachter, sondern auch die GWG - wissen das die Eltern vorher?

Gutachterkosten bis zu 25.000 Euro!

Aber nicht nur die mangelhafte wissenschaftliche Arbeitsweise der GWG und anderer Gutachter stößt bei vielen Eltern auf heftige Kritik. Viele Gutachter nutzen ihre Machtposition skrupellos zu ihren Gunsten aus, heizen bestehende Konflikte sogar noch an, um ihre Kosten zu erhöhen und beschäftigen andere Kollegen gleich mit: Nicht selten schlägt ein GWG-Gutachter einen weiteren GWG-Gutachter zur Klärung des Falles vor.

Die Kosten explodieren! 15.000 bis 25.000 Euro sind so keine Seltenheit. Bezahlen müssen die betroffenen Eltern, die durch den Familienkonflikt finanziell bereits am Rande des Abgrunds sind. So geraten Familien in Gefahr und Kinder in Not.

Eltern werden kriminalisiert, Kinder traumatisiert

Eltern aus dem gesamten Bundesgebiet sind betroffen. Sie kochen vor Zorn über ihre Ohnmacht gegenüber den Machenschaften der GWG. Viele wurden willkürlich kriminalisiert, psychiatrisiert, entmündigt, entrechtet und ihre Kinder traumatisiert. Sie sehen sich einer Allianz verschiedenster Interessen gegenüber, vertreten durch Gutachter, Verfahrens-, Umgangspfleger und Jugendämter. Oft kommt diese Allianz überein, den Fall so zu regeln, dass Väter aus der Verantwortung ihren Kindern gegenüber herausgedrängt werden - ihnen wird lediglich die Rolle des Zahlmeisters und Versorgers zugedacht. Mütter laufen Gefahr, dass ihnen ihre Kinder weggenommen und in Heime und Anstalten gesteckt werden. Um das Wohl der Kinder geht es häufig nicht mehr.

Eltern werden abgezockt

Eltern werden skrupellos zur Kasse gebeten. Dem Petenten Michael G. Möhnle wurden für die familienpsychologische Begutachtung seiner Familie mittels zwei Gutachten, einem Sondergutachten und einer Verfahrenspflegerin insgesamt über 24.000 Euro in Rechnung gestellt - obwohl das Oberlandesgericht München eine Gutachterin wegen Befangenheit abgelehnt hat. Die Richterin hatte ein Einsehen und hat die horrende Summe über einen Kostenfestsetzungsbeschluß reduziert.

Einem Vater aus Pfaffenhofen wurden für ein 36-seitiges GWG-Gutachten 6.500 Euro in Rechnung gestellt. Dafür hätte er seine Tochter vier Mal im Jahr sehen dürfen. Sieben gescheiterte Umgänge - durchgeführt vom „Anwalt des Kindes e. V“ in München - in dem ebenfalls der Leiter der GWG, Dr. Dr. (Univ. Prag) Josef Salzgeber in der Geschäftsführung sitzt, kosteten ihn 4.000 Euro

Nach diesem gescheiterten Umgang wurde ihm ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit seiner Frau vorgeschlagen, Kostenpunkt erneut 4.000 Euro. Der Vater zog die Notbremse, er stieg aus.

GWG-Gutachten erfüllen nicht einmal Mindeststandards der Wissenschaft

Wie unwissenschaftlich die GWG arbeitet stellte bereits die „Giessener Akademische Gesellschaft“ im September 2009 in der wissenschaftlichen Überprüfung zweier GWG-Gutachten fest. Ergebnis: Das Gericht könne sich nicht auf die Gutachten zur Regelung des Sorgerechts verlassen. Das vorliegende Gutachten erfülle „nicht einmal die Mindeststandards für wissenschaftliche Gutachten“.

Verfasst und verantwortet wird diese wissenschaftliche Stellungnahme von Dr. Phil. Philip Churchill, ehem. Professor für Psychologie, University of Maryland, der Psychologin Andrea Jacob als Projektleiterin und Prof. Dr. A. Christidis, in der wissenschaftlich methodischen Beratung. Wörtlich heißt es: “Wie die Gutachterinnen zu ihren Ergebnissen gelangt sind, ist weder erklärt noch nachvollziehbar. Die Art und Weise, wie die Gutachten verfasst wurden, legt vielmehr die Vermutung nahe, dass darin psychologisch nicht begründbare Voreingenommenheiten der Gutachterinnen ihren Niederschlag gefunden haben.“

Auch Michael G. Möhnle hat im Sorgerechtsstreit um seine Kinder das gerichtlich bestellte GWG-Gutachten und das zusätzlich in Auftrag gegebene HNO-Sondergutachten, das ebenfalls von einem GWG-Sachverständigen durchgeführt wurde, wissenschaftlich überprüfen lassen. Schließlich wurde ihm 2006 ohne Angabe von Gründen die Verantwortung für die Hörversorgung seiner von Geburt an hörbehinderten Tochter entzogen, die er vorher über zehn Jahre äußerst erfolgreich wahrgenommen hatte.

Dr. Werner Leitner, Erziehungswissenschaftler, psychologischer Psychotherapeut und inzwischen Privatdozent für heilpädagogische Psychologie an der Universität Köln, hat am 15. Februar 2010 eine „Wissenschaftliche Stellungnahme“ zu dem GWG-Gutachten vom 21. April 2008 vorgelegt. Überprüft wurde auch das HNO-Sondergutachten. Ergebnis für beide GWG-Gutachten: Sie sind unwissenschaftlich erstellt, erfüllen nicht die gängigen wissenschaftlichen Standards und der Gutachter verstößt mehrfach gegen die Richtlinien der Deutschen Psychologenvereinigung. Wörtlich heißt es: „Insgesamt ist das so vorgelegte Gutachten mit dem HNO-Sondergutachten als Grundlage für eine objektive richterliche Entscheidung nicht geeignet.“

Inzwischen hat Möhnle beide wissenschaftlichen Stellungnahmen dem Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag zugeleitet. Der Petent hat den Ausschussvorsitzenden gebeten, beide wissenschaftlichen Stellungnahmen, mit denen insgesamt vier GWG-Gutachten geprüft wurden als Beleg dafür zu nehmen, dass der Vorschlag zur Einführung einer unabhängigen „Kammer für Gerichtspsychologie“, den der Ausschuss am 12.11.2009 einstimmig aufgegriffen hat, auch aus wissenschaftlicher Sicht mehr als gerechtfertigt ist.

Drohende Kommerzialisierung der Familienjustiz stoppen

Selbst in hochentwickelten Rechtsstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland können Fehlentwicklungen vorkommen. Eine Fehlentwicklung ist sicherlich die, dass eine Gutachtergesellschaft ihr Geschäftsmodell skrupellos auf Kosten der Familien und Kinder durchsetzt und ausweitet. Hier herrscht dringend Handlungs- und Reformbedarf! Eltern und Kinder müssen vor einer drohenden Kommerzialisierung der Familiengerichte in Schutz genommen werden.

Wie rigoros Gutachter gegen Eltern vorgehen, wurde jedoch nicht nur im Bayerischen Landtag an Dutzenden von Beispielen dokumentiert, sondern bereits am 17. Juli 2008 in München öffentlich angemahnt. Zusammen mit den Landtagsabgeordneten Blasius Thätter und Josef Ranner (CSU) sowie der Dipl. Psychologin Gaby Cziepluch, dokumentierten der Initiator Michael G. Möhnle, die Studienrätin Sonja Mang, der BMW-Produktmanager Andreas Buske und die Schriftstellerin Esther von Krosigk ihre skandalösen Fälle auf einer Pressekonferenz im Hofbräukeller. Unter dem Motto: „Vier 4 Kids – Eltern klagen gegen die Justiz“ forderten sie einen sofortigen "Stopp in der Kommerzialisierung der Familienjustiz".

Richter brauchen qualifizierte Gutachter

Innerhalb weniger Wochen erhielt der Initiator dutzende und zum Teil ungeheuerliche Fälle von betroffenen Eltern, die durch Gutachten der GWG und daraus resultierenden Entscheidungen der Gerichte und Jugendämter verursacht wurden. Sowohl Anwälte als auch Psychologen beklagen die momentane Rechtssituation in Deutschland. Daher wurde auf der Pressekonferenz am 17. Juli 2008 ein 12-Punkte-Katalog vorgestellt, mit dem die bestehende Situation verbessert werden soll. Unter anderem wurde gefordert:

„Für die Qualitätssicherung und sachgerechte Durchführung von psychologischen Gutachten ist es dringend erforderlich, die bisherige Regelung in den §§ 407a bis 412 ZPO (Zivilprozessordnung) zu verbessern und dabei sowohl die Tätigkeit als auch die Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit genauer zu definieren, wie es bei Ärzten oder Anwälten geltende Praxis ist.“

In Zukunft sollten die Gutachter eine Approbation (Zulassung) besitzen, die sie von einer „Kammer für Gerichtspsychologie“ erhalten. Sie überwacht die Einhaltung der Qualitätsstandards. Eine Einrichtung dieser Art, würde der fortschreitenden Kommerzialisierung der Familiengerichte Einhalt gebieten. Sie ist sowohl im Sinne der Eltern, als auch im Interesse der Richter, die auf qualifizierte und objektive Gerichtspsychologen angewiesen sind.

Gesetzgeber muss Familien schützen

Natürlich müsste der Gutachter für seine Tätigkeit selbst verantwortlich sein und dafür haften. Wird beispielsweise sein Gutachten von einer Beschwerdeinstanz für nicht tauglich oder befangen erklärt, sollte für dieses Gutachten kein Honorar verlangt werden dürfen. Würden allein diese Reformpunkte umgesetzt, wäre dem Missbrauch und der Geschäftemacherei bald ein Ende gesetzt.

Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, Eltern und Kinder durch die hier vorgeschlagenen Maßnahmen vor den vorherrschenden Praktiken zu schützen. Er erfüllt damit Artikel 6 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie.

Michael G. Möhnle