Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen
"Eine ganz normale Familie": Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen
Von Fabian Schöpke am 29.07.2008 17:09 Uhr
OCHTRUP Die öffentliche Debatte über die zwei 14 jährigen Mädchen, die vor rund drei Wochen Samstagnacht von der Polizei mit einem Alkoholblutwert von 2,0 und 1,8 Promille aufgegriffen wurden ebbt nicht ab. Wir haben mit dem Kreis-Jugendamt über das thema Alkohol und Jugendliche gesprochen.
Zu viel Alkohol kann zu bösen Überraschungen führen. Laut Kreis-Jugendamt sei es keine Seltenheit, dass Jugendliche am Rande von Partys aufgegriffen würden und so betrunken seien, dass sie kaum noch alleine gehen könnten.
Foto dpa
Es ist kein reines Ochtruper Problem, dass Jungendliche verstärkt mehr Alkohol trinken, als in anderen Städten, sagt Barbara Thomas-Klosterkamp, Leiterin des Jugendamtes des Kreises Steinfurt.
Nachhorchen erwünscht
Aber wir erwarten dennoch, dass die Eltern bei ihren Kindern nachhorchen, wo sie hingehen, mit wem sie unterwegs sind und wann sie wieder nach Hause kommen.
Es sei keine Seltenheit, dass Jugendliche am Rande von öffentlichen Veranstaltungen nachts von der Polizei aufgegriffen werden und die Eltern nicht zu erreichen sind, weil sie selber noch unterwegs sind, so die Jugendamtsleiterin. Deshalb gäbe es bereits seitens der zuständigen Behörden Überlegungen wie man präventiv auf minderjährige Jugendliche zum Thema Alkohol einwirken könnte.
"Wir sind eine normale Familie"
Wir sind eine ganz normale Familie, verteidigt sich der Vater eines der Mädchen auf die Angriffe aus der öffentlichen Debatte, er wäre seiner Verantwortung über die Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. So etwas passiert nun einmal jedem irgendwann.
Dass seine Tochter bereits im Alter von 14 Jahren Alkohol konsumiere, sei ihm jedoch nicht bewusst gewesen. Für den Münsteraner Strafrechtler und Professor an der Westfälischen Willhelms Universität Münster, Dr. Michael Heghmanns, ist der Fall mit dieser Aussage jedoch noch nicht abgeschlossen.
Symptom oder Ausrutscher?
Bei solch massiven Auffälligkeiten müsste das Jugendamt schauen, ob es sich um das Symptom einer Entwicklung handelt oder einen Ausrutscher.
Sicherlich könnte so etwas einmal passieren, wie der Vater sagte, doch wenn die psychische und körperliche Entwicklung dauerhaft beeinträchtigt würde, muss sich das Jugendamt in die Erziehung einschalten.
Durch Paragraphen geregelt
Was für den Juristen klar durch Paragraphen geregelt ist, unterliegt aber beim Jugendamt noch strikten Restriktionen. Bisher haben wir weder von der Polizei noch vom Ordnungsamt die Namen oder weitere Informationen über die zwei Mädchen erhalten, so Thomas-Klosterkamp.
Sollten diese eingehen, werden wir erst einmal überprüfen, ob es bereits ähnliche Vorfälle gab und uns dann mit den Eltern in Verbindung setzen um uns über die Entwicklung der Kinder zu verständigen.
https://www.muensterschezeitung.de/lokales/stlo/stot/art1001,319046