Mutter gesteht Aussetzung ihres Kindes
"Ich wollte ihn wieder abholen" - Mutter gesteht Aussetzung ihres Kindes - Bewährungsstrafe
Jever (ddp-nrd). Die Mutter des Findelkindes von Schillig ist vom Amtsgericht Jever wegen Kindesaussetzung zu einer Strafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihr Kind im August 2007 ausgesetzt hatte, wertete aber die Entschuldigung und das Geständnis der Angeklagten vor Gericht als strafmildernd.
Ein Küster hatte den nur wenige Stunden alten, dunkelhäutigen Säugling an der Kirche des Urlauberorts eher zufällig entdeckt. Das Kind wurde stark unterkühlt in ein Krankenhaus eingeliefert und erhielt dort den Namen Johannes. Der Junge lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie.
Die Mutter von Johannes entschuldigte sich jetzt für das Geschehene. Sie gestand, das Kind an der Kirche nach der für sie überraschenden Geburt abgelegt zu haben. Dort habe sie es später wieder abholen wollen. Als sie zurückkam, sei das Baby allerdings nicht mehr da gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hielt der 26-Jährigen jedoch vor, dass der Geburtsort nicht identisch mit dem Fundort sein oder in seiner Nähe liegen könne. Dies habe auch die Aussage einer Polizeibeamtin ergeben. Die Mutter habe das Kind dorthin gebracht und in die Obhut der Kirche geben wollen. Dabei sei das Kind bewusst einer «hilflosen Lage» ausgesetzt worden. «Es war dem Zufall überlassen, dass das Kind gefunden wird», sagte Staatsanwalt Eiko Lübben. Er forderte ein Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung.
Die Verteidigung bat das Gericht hingegen, von einem minderschweren Fall auszugehen. Die junge Frau, die nach eigenen Angaben von der Schwangerschaft gewusst, über diese aber nicht gesprochen hatte, stellte sich im November 2008 der Polizei. Zuvor war die Polizei durch die Ermittlungen in einer anderen Sache schon auf die Spur der Kenianerin gekommen.
18.05.09 wel
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