Junge Altöttingerin kommt knapp um Verurteilung herum - Staatsanwalt forderte 300 Euro
Altötting. Burghausen (bi). Eine 21-jährige Umschülerin aus Altötting trug im April bei einem Fußballspiel des SV Wacker gegen den FC Augsburg in Burghausen als Halsschmuck eine Lebensrune und einen Runenring mit einer Odalrune, beides Abzeichen verfassungswidriger Organisationen der rechten Szene. Das Amtsgericht Altötting hat sie trotzdem vom Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen freigesprochen. Richter Oliver Ochs hielt der 21-Jährigen ihre Unwissenheit zugute.
Die 21-Jährige war nach dem Spiel in eine Kontrolle der Polizei am Gästeparkplatz geraten. Dabei wurden die beiden Runen als Kennzeichen rechtsradikaler Gruppen entdeckt, deren Tragen in der Öffentlichkeit unter Strafe steht.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Altötting erklärte die junge Frau, sie habe nicht gewusst, dass es sich bei den Runen um Abzeichen verfassungswidriger Organisationen handele. Sie habe den Runenring mit der Odalrune aus dem Katalog eines Versandgeschäfts für Geschenkartikel bestellt, die Lebensrune sei ihr von einem Straßenhändler in Rosenheim angeboten worden. Die Angeklagte zeigte dem Gericht den Beipackzettel, in dem die Lebensrune als Amulett mit Schutzcharakter angepriesen wird.
Wenn sie gewusst hätte, dass es sich bei den zwei Schmuckstücken um Nazi-Kennzeichen handelt, hätte sie selbstverständlich vom Erwerb Abstand genommen oder sie zumindest nicht in der Öffentlichkeit getragen, verteidigte sich die Umschülerin.
Der Staatsanwalt betonte, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sei nach dem Strafgesetz mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu ahnden. Da es sich bei der angeklagten Altöttingerin um einen minderschweren Fall handele, beantragte er eine Geldstrafe von 20 Tagen zu je 15 Euro, insgesamt 300 Euro.
Richter Oliver Ochs hielt der Frau ihre Unkenntnis zugute und sprach sie von der Anklage der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen frei. Es sei ihr nicht zu widerlegen, dass sie die Runen für erlaubten Schmuck gehalten habe, zumal in der heutigen Esoterikszene Artikel aus den verschiedensten Kulturen unterschiedslos angeboten würden. "Das Urteil soll für Sie eine Warnung sein, künftig vorsichtiger zu sein und keine verdächtigen Kennzeichen der rechtsradikalen Szene zu verwenden", sagte der Richter. Die inkriminierten Runen wurden vom Gericht eingezogen. https://www.trostberger-tagblatt.de/nach/anzeige.php?art_id=16881
Re: Nazi-Symbol am Hals: Freispruch
Altötting: Nazi-Symbol am Hals: Freispruch Burghausen (bi). Eine 21-jährige Umschülerin aus Altötting trug im April bei einem Fußballspiel des SV Wacker gegen den FC Augsburg in Burghausen als Halsschmuck eine Lebensrune und einen Runenring mit einer Odalrune, beides Abzeichen verfassungswidriger Organisationen der rechten Szene. Das Amtsgericht Altötting hat sie trotzdem vom Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen freigesprochen. Richter Oliver Ochs hielt der 21-Jährigen ihre Unwissenheit zugute.
Die 21-Jährige war nach dem Spiel in eine Kontrolle der Polizei am Gästeparkplatz geraten. Dabei wurden die beiden Runen als Kennzeichen rechtsradikaler Gruppen entdeckt, deren Tragen in der Öffentlichkeit unter Strafe steht.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Altötting erklärte die junge Frau, sie habe nicht gewusst, dass es sich bei den Runen um Abzeichen verfassungswidriger Organisationen handele. Sie habe den Runenring mit der Odalrune aus dem Katalog eines Versandgeschäfts für Geschenkartikel bestellt, die Lebensrune sei ihr von einem Straßenhändler in Rosenheim angeboten worden. Die Angeklagte zeigte dem Gericht den Beipackzettel, in dem die Lebensrune als Amulett mit Schutzcharakter angepriesen wird.
Wenn sie gewusst hätte, dass es sich bei den zwei Schmuckstücken um Nazi-Kennzeichen handelt, hätte sie selbstverständlich vom Erwerb Abstand genommen oder sie zumindest nicht in der Öffentlichkeit getragen, verteidigte sich die Umschülerin.
Der Staatsanwalt betonte, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sei nach dem Strafgesetz mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu ahnden. Da es sich bei der angeklagten Altöttingerin um einen minderschweren Fall handele, beantragte er eine Geldstrafe von 20 Tagen zu je 15 Euro, insgesamt 300 Euro.
Richter Oliver Ochs hielt der Frau ihre Unkenntnis zugute und sprach sie von der Anklage der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen frei. Es sei ihr nicht zu widerlegen, dass sie die Runen für erlaubten Schmuck gehalten habe, zumal in der heutigen Esoterikszene Artikel aus den verschiedensten Kulturen unterschiedslos angeboten würden. "Das Urteil soll für Sie eine Warnung sein, künftig vorsichtiger zu sein und keine verdächtigen Kennzeichen der rechtsradikalen Szene zu verwenden", sagte der Richter. Die inkriminierten Runen wurden vom Gericht eingezogen. https://www.chiemgau-online.de/lokalnachrichten/text.php?satz=16881