Hövelhof/Hamm (JS). Hinter Thorsten C. (alle Namen geän- dert) liegen viele schlimme Mo- nate. Vor nunmehr fast zwei Jah- ren wurde der jetzt 30-Jährige von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Paderborn we- gen Vergewaltigung verurteilt. doch das geschah wohl zu Un- recht, wie jetzt in einem Zivil- prozess vor dem Oberlandsge- richt (OLG) in Hamm (erneut) zu Tage trat.
Im Sommer 2000 sah dich der Hövehofer mit dem schlimmen Verdacht konfrontiert. Die damals 36-Jährige Jutta L., eine sehr gute Bekannte, bezichtigte ihn, sie am Fronleichnahmstag vergewaltigt zu haben. Der junge Mann beteuerte zunächst vor Gericht, die Frau nicht sexuell missbraucht zu haben, sondern ganz im Gegenteil mit ihr schon seit Jahren eine Liebesbeziehung gehabt zu haben.
Im Verlauf der Verhandlung war er allerdings auf Anraten seines Pflichtverteidigers geständig. Uneingeschränkt glaubte somit die Kammer den Berichten des (vermeintlichen) Opfers und verhängte eine zweieinhalbjährige Haftstrafe.
Erste Zweifel an der Wahrhaftigkeit der Aussage von Jutta L., kamen schon vor Jahresfrist auf. Als sie nähmlich im Januar 2002 versuchte, vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts gut 7.500 Euro Schmerzensgeld zu erstreiten, erschien die Angelegenheit in einem gänzlich anderen Licht. Zahlreiche Zeugen bestätigten, dass es tatsächlich eine Affäre zwischen Thorsten C. und Jutta L. gegeben habe. Und so wies die Zivilkammer die Klage ab. Die Staatsanwaltschaft reagierte prombt und entließ den Hövelhofer schon bald aus der Haft. Die zivilrechtliche Entscheidung des Paderborner Landgerichts wurde jetzt vom OLG bestätigt. Auch hier wurde Klage der Frau, die Berufung eingelegt hatte, mit Blick auf Zeugenaussagen abgewiesen. Angesichts dieser für Thorsten C. positiven Hammer Entscheidung strebte er auch eine Aufhebung des strafrechtlichen Urteils an, kündigte jetzt Rechtsanwalt Dr. Achim Kampmann (Bielefeld) an, der den Hövelhofer seit Anfang 2002 vertritt und nunmehr den Weg für ein Wiederaufnahmeverfahren bestens geebnet sieht.
Ich denke dieser Zeitungsbericht sollte jeden klar machen das die Todesstrafe nicht mehr mit unserem Zeitalter zu vereinbaren ist. Zumal Abschreckung (siehe USA) nicht geeignet sind, Täter zu stoppen. Natürlich dürfen solcheTäter niemals wieder rauskommen, Sicherheitsverwahrung sollte doch schon reichen um einen Täter nicht zu weiteren Handlungen in der Lage ist. Ein Todesurteil kann man nunmal nicht rückgängig machen. Humanes töten? Mit der Spritze? Oki, es tut den Verurteilten nicht weh, so wie der elektrische stuhl oder die Gaskammer. Wer sollte diese Tötung denn vollziehen? Ich könnte das nicht, einen Menschen umbringen im Namen des Volkes! Jeder sollte für sich klar machen, ob er / sie das könnte und ärzte damit zu beauftragen ist Zynismus. Täter dürfen niemals wieder rauskommen, aber die Todesstrafe lehne ich ab, ich bin kein Mörder
*Hövelhof/Hamm (JS). Hinter Thorsten C. (alle Namen geän- dert) liegen viele schlimme Mo- nate. Vor nunmehr fast zwei Jah- ren wurde der jetzt 30-Jährige von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Paderborn we- gen Vergewaltigung verurteilt. doch das geschah wohl zu Un- recht, wie jetzt in einem Zivil- prozess vor dem Oberlandsge- richt (OLG) in Hamm (erneut) zu Tage trat.
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Im Sommer 2000 sah dich der Hövehofer mit dem schlimmen Verdacht konfrontiert. Die damals 36-Jährige Jutta L., eine sehr gute Bekannte, bezichtigte ihn, sie am Fronleichnahmstag vergewaltigt zu haben. Der junge Mann beteuerte zunächst vor Gericht, die Frau nicht sexuell missbraucht zu haben, sondern ganz im Gegenteil mit ihr schon seit Jahren eine Liebesbeziehung gehabt zu haben.
Im Verlauf der Verhandlung war er allerdings auf Anraten seines Pflichtverteidigers geständig. Uneingeschränkt glaubte somit die Kammer den Berichten des (vermeintlichen) Opfers und verhängte eine zweieinhalbjährige Haftstrafe.
Erste Zweifel an der Wahrhaftigkeit der Aussage von Jutta L., kamen schon vor Jahresfrist auf. Als sie nähmlich im Januar 2002 versuchte, vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts gut 7.500 Euro Schmerzensgeld zu erstreiten, erschien die Angelegenheit in einem gänzlich anderen Licht. Zahlreiche Zeugen bestätigten, dass es tatsächlich eine Affäre zwischen Thorsten C. und Jutta L. gegeben habe. Und so wies die Zivilkammer die Klage ab. Die Staatsanwaltschaft reagierte prombt und entließ den Hövelhofer schon bald aus der Haft. Die zivilrechtliche Entscheidung des Paderborner Landgerichts wurde jetzt vom OLG bestätigt. Auch hier wurde Klage der Frau, die Berufung eingelegt hatte, mit Blick auf Zeugenaussagen abgewiesen. Angesichts dieser für Thorsten C. positiven Hammer Entscheidung strebte er auch eine Aufhebung des strafrechtlichen Urteils an, kündigte jetzt Rechtsanwalt Dr. Achim Kampmann (Bielefeld) an, der den Hövelhofer seit Anfang 2002 vertritt und nunmehr den Weg für ein Wiederaufnahmeverfahren bestens geebnet sieht.
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Re: AW: Zeitungsbericht
Hallo ihr zwei,
Zitat:
Ich denke dieser Zeitungsbericht sollte jeden klar machen das die Todesstrafe nicht mehr mit unserem Zeitalter zu vereinbaren ist. Zumal Abschreckung (siehe USA) nicht geeignet sind, Täter zu stoppen. Natürlich dürfen solcheTäter niemals wieder rauskommen, Sicherheitsverwahrung sollte doch schon reichen um einen Täter nicht zu weiteren Handlungen in der Lage ist. Ein Todesurteil kann man nunmal nicht rückgängig machen. Humanes töten? Mit der Spritze? Oki, es tut den Verurteilten nicht weh, so wie der elektrische stuhl oder die Gaskammer. Wer sollte diese Tötung denn vollziehen? Ich könnte das nicht, einen Menschen umbringen im Namen des Volkes! Jeder sollte für sich klar machen, ob er / sie das könnte und ärzte damit zu beauftragen ist Zynismus. Täter dürfen niemals wieder rauskommen, aber die Todesstrafe lehne ich ab, ich bin kein Mörder
Hmm, ich weiß nicht, ob man das jetzt gleich mit der Todesstrafe verbinden kann/soll ... weil es darum ja eigentlich gar nicht geht. Darf ich in diesem Zusammenhang nochmal auf unsere andere Diskussion hinweisen? https://www.carookee.com/forum/Stummer-Schrei/17/85561-0-01105 Das ist nämlich noch nicht ausdiskutiert ...
Was ich fragen wollte: Ist dieser Typ aus dem Zeitungsbericht nun schuldig oder nicht? Ich hab das irgendwie nicht so ganz verstanden ... ist das irgendwas bewiesen?
Ich find's ja lustig, dass man nur auf Grund eines Geständnisses ins Gefängnis kommt ... außerdem sollte der Verteidiger vielleicht in Zukunft seine "Gelüste" etwas vorsichtiger äußern.
Liebe Grüße, Peter ;-)
AW: AW: Zeitungsbericht
Ich weiss natürlich nicht ob er schuldig ist oder nicht. Das macht mir Angst.
> Ich denke dieser Zeitungsbericht sollte jeden klar machen das die > Todesstrafe nicht mehr mit unserem Zeitalter zu vereinbaren ist. > Zumal Abschreckung (siehe USA) nicht geeignet sind, Täter zu stoppen. > Natürlich dürfen solcheTäter niemals wieder rauskommen, > Sicherheitsverwahrung sollte doch schon reichen um einen Täter nicht zu > weiteren Handlungen in der Lage ist. > Ein Todesurteil kann man nunmal nicht rückgängig machen. > Humanes töten? Mit der Spritze? Oki, es tut den Verurteilten nicht weh, > so > wie der elektrische stuhl oder die Gaskammer. > Wer sollte diese Tötung denn vollziehen? Ich könnte das nicht, einen > Menschen umbringen im Namen des Volkes! > Jeder sollte für sich klar machen, ob er / sie das könnte und ärzte damit > zu > beauftragen ist Zynismus. > Täter dürfen niemals wieder rauskommen, aber die Todesstrafe lehne ich > ab, > ich bin kein Mörder
Hmm, ich weiß nicht, ob man das jetzt gleich mit der Todesstrafe verbinden kann/soll ... weil es darum ja eigentlich gar nicht geht. Darf ich in diesem Zusammenhang nochmal auf unsere andere Diskussion hinweisen? https://www.carookee.com/forum/Stummer-Schrei/17/85561-0-01105 Das ist nämlich noch nicht ausdiskutiert ...
Was ich fragen wollte: Ist dieser Typ aus dem Zeitungsbericht nun schuldig oder nicht? Ich hab das irgendwie nicht so ganz verstanden ... ist das irgendwas bewiesen?
Ich find's ja lustig, dass man nur auf Grund eines Geständnisses ins Gefängnis kommt ... außerdem sollte der Verteidiger vielleicht in Zukunft seine "Gelüste" etwas vorsichtiger äußern.
Liebe Grüße, Peter ;-) ____________________________________________________________________________ _____ Täglich €1.000.000,00 zu gewinnen! Jetzt kostenlos mitspielen! https://www.carookee.com/ad/x82jg7a5
Re: Zeitungsbericht
Ich weiß nicht, ob er schuldig ist oder nicht, ich war nicht bei der Verhandlung ... Aber nehmen wir mal an, er ist unschuldig ... Was soll ich dann von dieser Frau halten? Ist sie dann nicht mit einem Täter gleichzustellen?
Re: Zeitungsbericht
Hallo,
ich würde gefühlsmäßig diese Dame als weniger strafbar beurteilen als einen Vergewaltiger, denn ihr Motiv war einfach nur Geiz, und deshalb wurde eine Straftat vorgetäuscht. Das ist aber nicht so schlimm, wie die Straftat selbst, finde ich.
BTW: Die Bestrafung für die Vertäuschung einer Straftat richtet sich nach der Strafhöhe der Straftat selbst.