Der Tip aus Hip - Verkehrsrecht

Wendemanöver: Entscheidung OLG Saarbrücken

Wendemanöver: Entscheidung OLG Saarbrücken

Wendemanöver: Entscheidung OLG Saarbrücken - Az.: 4 U 102/04 - 17/05

Ein Autofahrer, der sein Fahrzeug auf der Straße wendet, muss bei einem Unfall grundsätzlich den überwiegenden Teil der Kosten tragen. Wendemanöver sind nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken „besonders gefahrenträchtige Fahrvorgänge“. Der betroffene Autofahrer müsse sich daher vorhalten lassen, nicht sorgfältig genug gewesen zu sein. Das Gericht gab mit dieser Entscheidung der Schadenersatzklage eines Motorradfahrers weitgehend statt. Der Mann war mit einem Auto kollidiert, als dessen Fahrerin auf der Fahrbahn wendete. Zwischen den Beteiligten kam es anschließend zum Streit, inwieweit den Motorfahrer - etwa wegen zu hoher Geschwindigkeit - zumindest ein Mitverschulden an dem Unfall treffe. Für das Oberlandesgericht Saarbrücken stand fest, dass die Autofahrerin das weitaus höhere Verschulden an der Kollision habe. Denn nach den Feststellungen eines Gutachters hätte sie den Motorradfahrer in jedem Fall vor Beginn des Wendemanövers se-hen müssen. Sie habe sich daher offenbar nicht ausreichend vergewissert, dass sie ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer losfahren könne. Im konkreten Fall müsse die Autofahrerin 75 Prozent des Schadens tragen.



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