Tierschutzverein Vulkaneifel e. V. - Aktuelle Geschehnisse

Internet-Umfrage zum Schutz von Versuchstieren

Internet-Umfrage zum Schutz von Versuchstieren

Hintergrundinformation für den Fragebogen

Obwohl die Kommission mit diesem Fragebogen die Meinung des „Laien“ erfahren will, setzen einige Fragen ein umfangreiches Vorwissen voraus. Daher möchten wir Sie auf einige Sachverhalte, die beim Ausfüllen hilfreich sein könnten, aufmerksam machen:



Grundsätzlich sollte die Verwendung aller Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden, einheitlichen, restriktiven Bestimmungen unterliegen. Für Versuche an Wirbeltieren, Kopffüßlern (z.B. Tintenfische) oder Krebstieren (z.B. Hummer), die schmerz- und leidensfähig sind, sowie deren vorgeburtlichen Stadien sollten weiterführende Schutzmaßnahmen gelten. Sehr belastende Versuche finden im Bereich der Gentechnik statt, die derzeit unter der Versuchstierrichtlinie nicht ausreichend geregelt werden. (Fragen 8-10, Frage 23)

Einheitliche Mindeststandards zur Haltung und Pflege von Versuchstieren sind wünschenswert. Natürlich sollten auch Tiere, die von außerhalb der EU bezogen werden, unter den gleichen Mindestanforderungen gehalten werden. (Fragen 11 und 12)

Für die Entscheidung, ob überhaupt ein Tierversuch durchgeführt werden darf, müssen sehr viele Faktoren berücksichtigt werden. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang erscheinen uns jedoch die Fragen nach der Anzahl und Art der verwendeten Tiere sowie deren Herkunft, nach dem Schmerz- und Leidensgrad der Tiere, der Verfügbarkeit von Alternativmethoden und die Vorhersagbarkeit der Reaktion beim Menschen. (Frage 13)

Tierschutzvorschriften sind auch im Sinne der Wissenschaft. Selbst aus der Sicht der Forschung ist es ja beispielsweise ein Problem, dass Stress und haltungsbedingte Verhaltensstörungen die Versuchsergebnisse verfälschen. Natürlich kann es aus der Sicht des Tierschutzes nicht darum gehen, die wissenschaftliche Qualität von Tierversuchen zu verbessern. Aber dass der Tierschutz den wissenschaftlichen Fortschritt behindert ist eine Mär aus dem letzten Jahrhundert. Und nicht zu vergessen: Tierschutz heißt auch die vermehrte Anwendung von hochmodernen tierversuchsfreien Methoden, die den veralteten Tierversuchen überlegen sind. (Fragen 19-22)

Solange Tierversuche nicht völlig abgeschafft sind, sollten klare Einschränkungen gelten, um z.B. zu verhindern, dass belastende Versuche mit fragwürdigem wissenschaftlichem Nutzen durchgeführt werden dürfen (Frage 21).

Auch wenn Deutschland mehr Fördermittel in den Bereich der Alternativmethodenforschung investiert als andere EU-Mitgliedsstaaten, so muss doch sowohl national als auch auf EU-Ebene die Förderung von tierversuchsfreien Verfahren intensiviert werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Industrie nur unter massivem Druck bereit ist, ausreichend in die Alternativmethodenforschung zu investieren – auf deren „Freiwilligkeit“ ist kein Verlass. (Fragen 24-26)

Die Wettbewerbsfähigkeit oder Innovationskraft der EU wird keinesfalls durch Tierschutzvorschriften untergraben bzw. behindert. Das zeigt auch eine aktuelle Studie der EU-Kommission zum Forschungswettbewerb, die belegt, dass Schweden, die Schweiz oder Deutschland die weltweit besten Standorte für die Forschung sind, obwohl deren Tierversuchsregelungen schon jetzt strikter sind als die der EU. (Fragen 27 und 28).

Die Umfrage läuft noch bis zum 18.08.2006. Die Ergebnisse können ab mitte Oktober (zwei Monate nach der Umfrage) auf der Webseite eingesehen werden (natürlich bekommt ihr dann nochmal einen Hinweis mit entsprechendem Link).

Zur Umfrage


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