Steuernummer für Neugeborene!
Nach dem wir alle wissen, dass es seit 1. April.2005 keine Bankgeheimnisse mehr in Deutschland gibt, ist ein Gesetz in Kraft getreten, den kaum ein Bürger richtig wahrgenomman hat:-(
Ich denke, diese Nr. wird eines Tages nicht nur Steuer Nr sein, sondern auch:
Personal Ausweis Nr
Pass Nr
Führerschein Nr
Kreditkarten Nr
Konto Nr
Krankenversicherung Nr
usw..
Gläserne Gesellschaft ist fast vollendet, niemand weis mehr, woran man ist.. Wenn man auch sehr Sensibel ist und vieles Voraus fühlt, nimmt man solche Nachrichten etwas anders auf..
https://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E51B1405847174501A63708ABE0217359~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Ich kopiere den Artikel, weil vieles nach eine Zeit nicht mehr in Web zu finden sind.. Oben ist aber, der Link zur Original..
*****************************************
Datenschutz? Der Staat sieht alles
Von Inge Kloepfer (FAZ, 20. 06.2005)
20. Juni 2005 Für jeden Menschen eine Erkennungsnummer - und das gleich von Geburt an; und hinter jeder Nummer eine Unmenge von Daten: Adressen, Wohnortwechsel, Alter, Geschlecht, Geburtsort, aktueller Familienstand, auch ehemalige und aktuelle Arbeitgeber, persönliches Einkommen und überhaupt allerlei über die finanziellen Verhältnisse: Für den einzelnen Bürger ist das die Horrorvision eines Überwachungsstaates, für jeden ambitionierten Datenschützer wäre so ein Szenario der größte anzunehmende Unfall.
Und doch ist Deutschland nicht mehr allzu weit entfernt davon. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit und im Konsens der großen Parteien wurde schon am 15. Dezember 2003 im Rahmen des Steueränderungsgesetzes beschlossen, ein bundeseinheitliches Ordnungsmerkmal für jeden Bürger einzuführen.
Steuernummer für Neugeborene
Es handelt sich dabei um die steuerliche Identifikationsnummer. Mit Hilfe dieser Nummern, die nach dem Einkommensteuergesetz schon Neugeborene erhalten, soll beim Bundesamt für Finanzen eine zentrale Datenbank entstehen, eine Art Zentralregister der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Doch es kommt noch besser: Diese Identifikationsnummer soll nicht nur steuerlich genutzt werden, sondern offenbar auch von den Meldebehörden, um Daten an das Bundesamt für Finanzen zu übermitteln. Aus gutem Grund hatte es so etwas bisher nicht gegeben.
"Böse" Absicht? Mitnichten, das Finanzministerium spricht von enormen Effizienzgewinnen für die Steuerverwaltung. Unbestritten - aber dennoch: Daten, die erst einmal gesammelt und gespeichert sind, wecken stets Begehrlichkeiten anderer Stellen - legale und illegale. Daten können immer leichter außer Kontrolle geraten.
Verdachtsgewinnung statt Verdacht
Das Interesse staatlicher Stellen an personenbezogenen Daten ist unersättlich, die technischen Möglichkeiten des Sammelns, Speicherns und Verknüpfens sind schier unbegrenzt. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, sieht einen grundsätzlichen und sehr beunruhigenden Paradigmenwechsel im Zugriff auf personenbezogene Daten. Noch vor 20 Jahren bedurfte es eines Anfangsverdachts, daß sich jemand regelwidrig verhält, um den Staat zu veranlassen, Daten zu sammeln, zu übermitteln und abzugleichen. Heute geht die Tendenz immer stärker in Richtung Prävention. Bevor überhaupt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen wurde, werden zunehmend personenbezogene Daten gesammelt. Der Weg führt also weg vom Verdacht individuellen Fehlverhaltens hin zur Verdachtsgewinnung durch umfassende Kontrolle. Ausgangspunkt ist dabei die Totalerfassung. Jeder steht unter Generalverdacht.
Der Fiskus und allerlei Sozialämter
Beispiele dafür gibt es genügend: Seit dem 1. April dürfen der Fiskus und allerlei Sozialämter, also nicht nur Steuerfahnder, nach geheimen Konten suchen und in einem zweiten Schritt sogar Kontobewegungen abfragen (siehe auch: Auslaufen der Steueramnestie: 2000 Kontoabfragen täglich). Banken müssen dafür Dateien vorhalten. Wer alles Zugriff auf diese Dateien hat, ist nicht genau geregelt, der Bafög-Sachbearbeiter ebenso wie seine Kollegin, die Wohngeld berechnet. Abfragezwecke sind schwammig formuliert, der Bürger erfährt - wenn überhaupt - erst im nachhinein, daß geschnüffelt wurde.
Eine ganze Menge Daten sind bereits bei den Finanzbehörden gespeichert, die sich zudem mit Nachschub über die Kontoabfragen versorgen können. Dem einzelnen Bürger ist es bisher nicht möglich zu erfahren, welche Daten die Behörde überhaupt gespeichert hat. Einen rechtlichen Auskunftsanspruch erkennt die Finanzverwaltung schlicht nicht an.
Überwachung auf Vorrat
Das Bundesjustizministerium erwägt eine Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten, um ex post Kontakte zu Verdächtigen zu überprüfen. Millionen von Datensätzen völlig Unschuldiger würden auf Vorrat überwacht. Das Fernmeldegeheimnis wäre dahin.
Anfang 2006 kommt die Gesundheitskarte. Hier hat der Bürger allerdings selbst in der Hand, welche Daten er darauf speichern läßt. Datenschutzrechtlich ist die Karte wohl ein mustergültiger Fall. Anders die Jobkarte, deren Konzept noch unausgereift ist. Im Zuge der Jobkarte sollen alle Daten der Entgelt- und Gehaltsbescheinigungen in einer Zentralen Speicherstelle personenbezogen gesammelt werden. Und wieder entstünde ein riesiges Register.
Damit nicht genug
Doch damit nicht genug. Die verschiedensten öffentlichen Stellen haben weit mehr Kontrollbedürfnisse. In einigen Bundesländern ist das Kfz-Kennzeichenscreening schon gang und gäbe. Biometrische Pässe, genetischer Fingerabdruck - das alles läßt weitere Sorgen wachsen.
Eine der größten personenbezogenen Datenbanken, die es in Deutschland gibt, ist die Gebühreneinzugszentrale GEZ, die - krakengleich - nicht mehr nur über ihre Gebührenbeauftragten ihren Datensatz ständig erweitert. Sie mietet in großer Zahl (85 Millionen in 2003) Adressen an, um sie mit ihren Daten abzugleichen. Heikel dabei: Die GEZ kontrolliert ihren Umgang mit den Daten selbst. Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragte sind nicht zuständig (siehe auch: Die GEZ darf jetzt fast alles).
Die Behörden selbst wiegeln ab. Das Sammeln oder Abrufen der Daten unterliege einer strengen Zweckbindung, es gebe eine Vielfalt gesetzlicher Vorschriften zum Datenschutz. Hinzu kommen gängige Argumente vor allem des Bundesinnen- oder des Bundesfinanzministers: Wer nichts Übles im Schilde führe, dem könne an bestimmten Zugriffen des Staates zur Erhöhung der Sicherheit nichts ungelegen sein. Otto Schily: "Was ist daran so schrecklich?"
Die Verunsicherung der Bürger entsteht vor allem dadurch, daß sie heute nicht mehr wissen, wer was von ihnen weiß. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist dies kaum noch vereinbar. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden "Volkszählungsurteil" 1983 das Recht des einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht definiert. Doch das ist die vermeintlich heile Welt von gestern.
____________________
Tedora Beratungen CH- 0901 811 411 (4.23 CHF/Min.)