Schutz vor Einbruch in Reithallen und Sattelkammern (von der Polizei)
Schutz vor Einbruch in Reithallen und Sattelkammern |
1. Verhaltenshinweise für Vereine, Mitglieder und Angehörige
Obwohl die Fluktuation auf dem Gelände naturgemäß Überprüfungs- und Verhaltensgrenzen setzen wird, sollten nachfolgend aufgeführte Punkte berücksichtigt werden: |
Jugendliche und Vereinsmitglieder im Kindesalter sollten altersgemäß für das Thema "Sicherheit" interessiert bzw. sensibilisiert werden, da gerade diese Altersgruppe auskunftsbereit ist und Hinweise auf einen möglichen Täter geben kann. In den relevanten Liegenschaften können in unregelmäßigen Abständen durchgeführte Kontrollgänge durch einen Verantwortlichen potentielle Täter irritieren. Ein in doppelter Hinsicht "abschließender Kontrollgang" vor der Nachtzeit sollte Standard sein.
Eine mechanische Stabilisierung von relevanten Elementen (Fenster, Türen, Luken o.ä.) sollte stets in geeigneter Form geschehen. Die Prüfung muss sich insbesondere darauf beziehen, ob -das Sicherheitsprodukt für das entsprechende Element geeignet ist, -ausreichend Platz zur Montage ist, -das Mauerwerk zur Montage des vorgesehenen Produktes Unter Umständen muss der Denkmalschutz beachtet werden, was zur Folge hat, dass nur bestimmte Sicherungsprodukte eingesetzt werden können. Jede sicherungstechnische Beratung sollte folgende Hinweise beinhalten: Prüfung des Einbaues einer Einbruchmeldeanlage mit Telefonwählgerät (VdS-geprüft) zur Auslösung eines stillen Alarms (je nach Investitions-freudigkeit des Objektbetreibers). Sichtbares Anbringen eines "Stopp-Zeichens" an der Stalltür, Sattel-kammertür als Aufkleber oder Schild (evtl. erhobene Hand "Halt-Stopp" oder internationales Verkehrszeichen 206 (Stopp). Bei der Sicherung mit Vorhangschlössern sollten Diskusschlösser von hoher Qualität eingesetzt werden, da bei diesen Schlössern das Durchtrennen des Bügels mit einem Bolzenschneider nicht oder nur mit einem erheblichen Zeitaufwand möglich ist. Schubkarren, Pferdetransportanhänger o.ä. sollten eingeschlossen werden, damit sie nicht missbräuchlich zum Transport von Diebesgut verwendet werden können. Alternativ sollte eine Anschließ- oder Blockiermöglichkeit geprüft werden. Installierte Sicherungseinrichtungen sollten immer genutzt werden. Vorhandene Sattelseriennummern sollten notiert werden. Sie können bei einer Identifizierung nach einer Sicherstellung hilfreich sein. Bei nicht gekennzeichneten Teilen ist eine individuelle Codierung, z.B. im Prägeverfahren, möglich. Diese wäre allerdings aus Haftungsgründen durch die Eigner selbst zu veranlassen.
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Laß uns die Anmut des jungen
Pferdes nicht verdriesen, denn sie ist
wie der Blütenstaub, der - einmal
zerstört - niemals wiederkehrt.