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[Frage] Was ist "verlängerter Eigentumsvorbehalt"?

[Frage] Was ist "verlängerter Eigentumsvorbehalt"?

Ich habe mal im Netz etwas rumgeschaut, aber leider nur Erklärungen auf Bürokratendeutsch gefunden.
Hat jemand eine, für mich verständliche, Erläuterung parat?

Vielen Dank!

Bis dahin...

Re: [Frage] Was ist "verlängerter Eigentumsvorbehalt"?

Eigentumsvorbehalt
Feinkosthändler Fleißig verkauft dem Unternehmer Säumig 20 Kisten Sekt. In den Lieferbedingungen des Kaufvertrags taucht das WORT " EIGENTUMSVORBEHLAT " auf. Das bedeutet: Fleißig behält das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung. Kommt Säumig mit der Zahlung in Verzug, dann hat Fleißig das Recht die Ware zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten. Wird gegen Säumig ein Insolvenzverfahren eingeleitet, dann hat Fleißig ein Aussonderungsrecht. Der Eigentumsvorbehalt wird in § 455 BGB geregelt und betrifft bewegliche Sachen.

Quelle: Wirtschafts Lexikon (für nix) Seite 99

Also bis denne
Ralf