Deutschland: Strafanzeige gegen Vermittler vom Arbeitsamt
Strafanzeige gegen Vermittler vom Arbeitsamt
Ein Sachbearbeiter verlangte von einem Arbeitslosen, 20 Bewerbungen pro Monat zu schreiben. Da der Arbeitslose ein Arbeitslosengeld unter dem Existenzminimum von 930,- Euro netto bezieht und den Bewerbungskostenzuschuss vom Arbeitsamt in Höhe von 260 Euro schon aufgebraucht war, erstattete der Arbeitslose Anzeige gegen den Sachbearbeiter gemäß § 240 StGB, da er sich genötigt sah, von seinem Existenzminimum gemäß § 850 c ZPO, weitere Bewerbungsausgaben auszugeben.
Der Klage wurde statt gegeben.
Ähnlicher Fall bei einem Familienvater mit Frau und 2 Kindern, liegt das Existenzminimum gemäß § 850 c ZPO bei 1680 Euro netto.
StGB § 240 Nötigung
Quelle:
https://forum.tagesschau.de/showthread.php?t=1221