Köln: Jugendlicher würgte Kind fast zu Tode Bewährung
Köln: Jugendlicher würgte Kind fast zu Tode Bewährung
***Admin*** meint:
Bei allem Verständnis für die Jugend von heute, für ihre Perspektivlosigkeit, ist dieses Urteil ein Schlag ins Gesicht eines Otto Normalverbrauchers
Die gezeigte Brutalität eines damals 14 jährigen gegen einen 8 jährigen zeugt von einer totalen Hemmungslosigkeit, einer Entmenschlichung ohne gleichens
Und dafür gibt es Bewährung ?
Denke mal. das da eine tickende Zeitbombe nicht entschärft worden ist
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14-Jähriger hatte Grundschüler k.o. geschlagen und mit Seil stranguliert
Köln Mit einem Seil strangulierte er einen kleinen Jungen, bis dem das Blut in die Augen schoss. Zuvor hatte der heute 18-Jährige den Wehrlosen bewusstlos geschlagen und ihm dabei die Nase gebrochen. Vor Gericht kam er aber mit einem blauen Auge davon
Der 18-Jährige wurde nun vom Kölner Landgericht für die unfassbar brutale Tat verurteilt: zwei Jahre auf Bewährung.
Es geschah 2001. Der damals 14-jährige Schläger war mit seinem Opfer (damals acht) in einem verlassenen Wald in Streit geraten sah sofort rot. Mit einem Faustschlag schickte er das Kind zu Boden. Danach verlor er völlig die Beherrschung, legte dem Grundschüler ein Seil um den Hals, würgte ihn mit aller Kraft
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Gottseidank kam der Wahnsinnige aber rechtzeitig zur Besinnung und suchte das Weite. Sein halbtotes Opfer ließ er auf dem Waldboden liegen.
Das Verfahren gegen den Jungen hatte sich lange herausgezögert. Die erste Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung ein Amtsrichter sah in dem Fall allerdings einen Tötungs-Versuch. Er gab das Verfahren deshalb an die Strafkammer weiter.
Die sprach nun aber von einem strafbefreienden Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdeliktes, da der Täter noch früh genug von seinem Opfer abgelassen habe.
Quelle: Kölner Express 15-04-2005
Ich denke... also bin ich hier falsch.
Re: Jugendlicher würgte Kind fast zu Tode Bewährung
Wo leben wir eigentlich? Wenn weiterhin so lasche Urteile gefällt werden, dann ist es bald gang und gebe seine Mitmenschen zu strangulieren. Überhaupt werden einige Straftaten nicht hart genug bestraft!Und dann wird sich gewundert wenn Selbstjustiz ausgeübt wird.
MH
Re: Jugendlicher würgte Kind fast zu Tode Bewährung
Ergänzender Bericht:
Das Motiv blieb im Dunkeln
Ein beinah tödlicher Streit zwischen zwei Schülern endete vor Gericht jetzt mit einer Bewährungsstrafe.
Motiv und Hintergrund der Tat blieben bis zuletzt ungeklärt: Vier Jahre nachdem ein damals 14-jähriger Schüler einen achtjährigen Grundschüler beinah erwürgt hatte, ist der Täter vor dem Kölner Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Mit Rücksicht auf das jugendliche Alter der Beteiligten fand der Prozess hinter verschlossenen Türen statt.
Die Tat geschah im August 2001 in einem abgelegenen Waldstück in der Nähe des Porzer Autokinos. Täter und Opfer hatten sich zum Spielen verabredet. Im Streit schlug der Ältere den Grundschüler zu Boden. Als das Kind bewusstlos mit gebrochener Nase und aufgeplatzter Lippe am Boden lag, strangulierte der Täter sein Opfer laut Gutachten eines Rechtsmediziners so lange, dass dem Kind das Blut in die Augen schoss. Der Grund für die explosionsartige Eskalation der Gewalt blieb vor Gericht ungeklärt. Der Grundschüler hatte zur Tat keine konkreten Angaben gemacht, weil er sich an nichts mehr erinnern konnte.
Der Angeklagte hatte lediglich die Schläge auf den Jüngeren zugegeben und eingeräumt, das habe ihm Spaß gemacht. Mit Nachdruck bestritt er, dem Opfer den Hals zugedrückt zu haben. Eine Schilderung, die das Gericht als Schutzbehauptung wertete. Der Täter habe zweifelsfrei in Tötungsabsicht gehandelt, hieß es im Urteil. Gleichzeitig unterstellte die Kammer dem Angeklagten allerdings einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdeliktes. So blieb ihm eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags erspart und er musste sich nur wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Die überlange Verfahrensdauer, die nicht dem Angeklagten anzulasten sei, veranlasste das Gericht zu der Bewährungsstrafe.
(KStA)
Ich denke... also bin ich hier falsch.
Re: Jugendlicher würgte Kind fast zu Tode Bewährung
eine anständige tracht prügel hätte der bengel verdient, und das siebenmal in der woche.
jetzt schreit ein teil der masse wieder, der täter ist doch noch selber ein kind.
aber wer in so jungen jahren schon einen sprung in der schüssel hat, muß das leid was er anderen angetan hat selber am eigenen leib spüren.
geflicktes zeug hält auf dauer sowieso nicht.
juppemann
Re: Jugendlicher würgte Kind fast zu Tode Bewährung
Hallo Juppemann
Krass, voll krass Um es mit der Sprache der Jugend zu sagen
Es mag sein, das nach Deinem Beitrag einige aufschreien Aber es wird auch viele geben, denen Du *aus dem Herzen* sprichts
Gehöre selber auch zur älteren Generationen, wo *Zucht und Ordnung* im Elternhaus noch einen anderen Stellenwert hatte, als wie heutzutage
Ob es besser oder sinnvoller war, lasse ich mal dahin gestellt
Heute selber Vater von 3 Kinder im Alter von 9 - 22 Jahren, muß ich mich jedoch sehr über *den Ton und das Verhalten* der Jugend wundern
Manchmal gibt es Probleme der Entwicklung stand zu halten