Überhaupt sollte nicht nur der pekuniäre Nutzen der Auswanderung sondern auch derjenige eines hiesigen Verbleibes durchkalkuliert werden. Unter Umständen kann es dann nämlich sogar durchaus vorteilhaft sein, einen inländischen Wohnsitz, und sei es nur in Form einer bescheidenen Bleibe, beizubehalten. Ja, richtig, gemeint ist ein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland! Denn in der Tat kann im Einzelfall der Steuerinländer von heimischen Regelungen profitieren, die ihm anderswo versagt bleiben. Zu nennen ist hierbei insbesondere die Nutzung des Steuersparmodells Nummer eins, des Ehegattensplittings. Auch sind die umfänglich ansetzbaren Werbungskosten und Sonderausgaben durchaus ein Standortvorteil. Gleiches gilt für die Gewährung der, insbesondere familienbezogenen, Freibeträge wie zum Beispiel die zu den Erziehungskosten, welche anderswo als reines Privatvergnügen zählen, ebenso wie die reproduktiven Transferleistungen, zum Beispiel das Eltern- und Kindergeld. Ferner ist allen Nachrichten zum trotz die medizinische Versorgungslage in Deutschland relativ gesehen immer noch sehr gut, unschlagbar wird das Preis Leistungs-Verhältnis aber dann, wenn diese über die gesetzliche Familienversicherung einer Einverdienerehe bezogen werden kann, gegebenenfalls ergänzt um private Zusatzversicherungen für Sondersituationen. Seit Einführung der Abgeltungssteuer kann sich die heimische Deklaration von Kapitaleinkommen ebenfalls als lukrativ erweisen, ebenso wie die jüngst angehobenen Freibeträge im Erbschaftssteuerrecht für nahe Angehörige, von denen in so manchem favorisierten Einwanderungsland nur geträumt werden kann. Und wer die deutsche Administration als träge bürokratische Geißel empfindet, sollte sich in dieser Hinsicht sicherheitshalber nicht allzu viel von so manchem Auswanderungsziel versprechen.
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