Letztes Jahr - da ich nicht alle Papiere beisammen hatte, und der Postweg mit Originaldokumente nicht traute - habe ich den Weg alle 3 Monate nach Chuy auf mich genommen.
Am 15.11.2011, verabschiedete Uruguay das Gesetz 18.836, durch die das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961, genehmigt wurde. In diesem Sinne besteht die Gültigkeit der Apostille ab dem 14.10.2012.
Ich wollte nur Bescheid geben, dass die Dokumente, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, polizeiliche Führungszeugnis etc. nicht mehr über der urüguayische Konsulat im Ursprungsland legalisiert werden. Die Dokumente müssen von der ausstellende Behörden mit Unterschrift und Siegel versehen werden und dann vom jeweiligen Regierungsbezirk eine Apostille geholt werden. Z. B. der polizeiliche Führungszeugnis wird immer ohne Unterschrift zugesandt, diese muss dann von Bundesjustiz Ministerium in Bonn mit Unterschrift und Stempel versehen werden (wenn man persönlich hingeht, ist man in 2 Minuten wieder draußen, kostet auch nichts), danach bringt/schickt man es nach Köln zum Bundesverwaltungsamt, zahlt ganze 13 und erhält eine Apostille (Schreiben das Unterschrift etc. bestätigt). Es gibt ein Vorteil, dass alles deutlich günstiger wird dadurch. Für die Apostille der Heiratsurkunde haben wir auch nur 20 bezahlt.
Und anders als auf der Seite der uruguayische Konsulat in Frankfurt behauptet, müssen apostillierte Urkunden nicht mehr bei der Ministerio de Relaciones Exteriores zur Anerkennung vorgelegt werden. Nur die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (in meinem Fall, da mein Mann Uruguayer ist) müssen mit Apostille übersetzt und dann mit 2 Kopien die (Direccion Nacional de Registro de Estado Civil) vorgelegt werden.
Alles danach (da wir im Departement Rocha wohnen) nach Chuy zur Immigation, wo ich ein Papier bekam, das alles in Arbeit ist. Mal sehen wie lange das ganze dauert!
Re: Cedula - neue Bestimmungen seit Ende 2012
Und ....hast du nun alle Papiere?
Es gibt schon wieder Änderungen. Bei Verlängerung der Cedula muss man als Frau die Heiratsurkunde wieder vorlegen. Ein echter Schwachsinn, da auch meine Fingerabdrücke abgenommen werden. Wie soll ich mich da als falsche Ehefrau einschleichen. Trotzdem könnten wir längst geschieden sein oder getrennt leben..oder..oder...oder...
Difi
Re: Cedula - neue Bestimmungen seit Ende 2012
Hallo Difi,
es ist sicherlich keine Änderung,sonder nur der Fakt, dass auf Deiner Cédula Dein Heiratsname steht. Da dies nicht ewig ist (man kann sich nämlich scheiden lassen) muss man bei jeder Verlängerung der Cédula beweisen, dass man noch immer verheiratet ist und somit wird die Heiratsurkunde verlangt. Dies geschieht auch bei uruguayischen Bürgern (Frauen) wenn sie die Cédula erneuern. Wenn nur Mädchenname auf der Cédula steht, braucht man keine neue Heiratsurkunde vorlegen.
Grüsse,
Peter
Re: Cedula - neue Bestimmungen seit Ende 2012
Tja, es ist eigentlich eine Farce. Da meine Mutter 2mal verheiratet war, haben sie hier in Rocha nicht verstanden oder glauben wollen, was auf meine Geburtsurkunde stand wie sie mit Mädchenname hiess. Nach viel hin- und her und viel Telefoniererei - auch durch die Britische Botschaft (die super hilfsbereit waren) mit Immigration und DNIC und das Ausstellen eine Beglaubigung, dass mein Nachname tatsächlich die ist, wie in mein Pass, habe ich mein Cedula auf mein verheiratete Name. Das Witzige ist, dass sie auch meine Heiratsurkunde hatten, also es hat nichts mit Logik zu tun. Ich war ganz schön sauer, als ich in Juli nach Deutschland flog und auch noch eine Permisso "kaufen" musste, da die Cedula "vorläufig" ist. Warum weiss kein Mensch, da sie seit einem Jahr alle Papiere haben. Reine Abzocke. Sorry, bei dem Unvermögen in Verwaltungssachen werde ich zum HB Männchen