Ein harter Schlag gegen deutsche Ruheständler in Uruguay
Hallo Rita,
Du weißt, ich bin eher ein bisschen schreibfaul, aber vielleicht hast Du Recht und ich sollte das hier doch mal kundtun. Mir liegt nämlich das neue Doppelbesteuerungsabkommen vor und das hat es gewaltig in sich.
Insbesondere Rentner und Pensionäre wird es hart treffen. Warum?
- Zitat: DBA
Artikel 17: Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen Absatz 2: Leistungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, können abweichend von Absatz 1 in diesem anderen Staat besteuert werden. In diesem Fall darf die Steuer 10 vom Hundert des Bruttobetrages der Leistungen nicht überschreiten. |
Also dürfen sich die ausgewanderten Rentner die eine gesetzliche deutsche Rente beziehen zukünftig darauf freuen auch weiterhin, also auch dann wenn sie nach Uruguay ausgewandert sind, vom deutschen Fiskus um eine milde Gabe in Höhe von 10% gebeten zu werden. Der weitere Aufwand, wie Steuererklärung und Kosten für einen deutschen Steuerberater wird ebenfalls erhalten bleiben. Big Brother doesn't let you go!!! Sollte da in Zukunft der uruguayische Staat auf die Idee kommen diese Auslandseinkünfte auch noch zu besteuern, dann würde es wohl recht teuer, oder?
Aber ganz knallhart erwischt es unsere Beamten und Staatsversorgten.
- Zitat: DBA
Artikel 18: Öffentlicher Dienst Absatz 2: a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates oder aus von diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden. b) Diese Ruhegehälter können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist. |
Wer also dem deutschen Staat einmal seine Liebe und Treue geschworen hat wird ihn nicht mehr los. Da hilft dann nur noch die Scheidung mit Pass durchschneiden und Uruguayer werden.
Das Thema mit "Deutsche Rente in Uruguay genießen" wird sicherlich an Reiz verlieren, leider!!!