UruguayUndQuerbeet - Einwanderung, Investitionen etc.

Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Ein Staatsbuerger Uruguays, der mehr als 2 Jahre im Ausland gelebt hat, darf sein Auto mitbringen nach Uruguay (nur ein grober Umriss des folgenden Links):

https://www.lareformainmigratoria.com/inmigrantes-que-vuelvan-a-uruguay-podran-traer-un-vehiculo-personal/





Sammle deine hellen Stunden ein und verwahre sie fuer die dunkle Zeit (von Ursula Dette - aus "Perlen der Hoffnung"

Re: Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass ein Uruguayer, der länger als 2 Jahre im Ausland gelebt hat, kann - als Rückkehrer - ein Auto, der mindestens ein Jahr auf seinen Namen angemeldet war zollfrei einführen. Allerdings muss man der Containerplatz und die Hafengarage-Gebühr (während die Ministerien die Papiere begutachten) berücksichtigen. Wir haben den Wagen - trotz Streik - nach ca. 6 Wochen aus dem Hafen bekommen. Der Hafengaragen-Gebühr war US$ 485  + Papierübersetzungsgebühren, MWSt. Hafenagent Provision = Insgesamt US$ 956.

An Papieren haben wir
den KFZ Brief, von der Zulassungsstelle und dann vom Konsulat beglaubigt,
die persönliche Abmeldebestätigung der Gemeinde mit der Anzahl der Jahren, in dem wir hier gelebt haben,
eine Bestätigung in unserem Fall der DRV, wenn einer noch berufstätig ist, dann eine Bestätigung vom alten Arbeitgeber
Dies dann in Uruguay offiziell übersetzen lassen - wiederum Gebühren





Re: Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Heißt das einer von euch  oder beide, seit Uy´s? Oder wie soll ich das verstehen.

LG, Difi


Re: Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Ich komme aus England und mein Man aus Uruguay, und wir haben 40 Jahre in Deutschland gelebt :-) Und nun der hoffentlich letzte Umzug in seiner Heimat.




Re: Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Muy interessante...Difi

Re: Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Hier kann der vollständige Text nachgelesen werden und ... wenn ich das nicht ganz falsch verstehe kann Jeder (also nicht nur Auslands-Uruguayer) insofern er in Rente ist ein Fahrzeug mit nach Uruguay bringen. www.parlamento.gub.uy/leyes/AccesoTextoLey.asp?Ley=16340&Anchor=

Bedingungen:
A) Du must Dich in Rente oder Pension befinden oder aus dem Arbeitssleben zurück gezogen haben,
B) Du musst eine Auslandsrente in Höhe von mindestens US$ 1.500 beziehen und
C) Du musst unbewegliches Eigentum (Haus / Wohnung) in Uruguay im Wert von mindestens US$ 100.000 erworben haben und dieses mindestens 10 Jahre behalten oder mit dem Betrag in Höhe von US$ 100.000 uruguayische Staatsanleihen kaufen oder das Geld bei der Staatsbank hinterlegen. Ein Tausch der verschiedenen Anlageformen ist innerhalb der 10 Jahre möglich.

Dann und nur dann darfst Du Deine Rostlaube mitnehmen! Ob es das wert ist?


Re: Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Hola Donald!


    Zitat: Donald
    Dann und nur dann darfst Du Deine Rostlaube mitnehmen! Ob es das wert ist?

Wie schon gesagt... S. https://uruguay-magazin.com/Auswandern-nach-Uruguay/Ein-und-Ausfuhr-von-Kraftfahrzeugen-nach-Uruguay.html    

Saludos, Manfred



____________________
·· Leben braucht Freiheit! ·· Libertad o Muerte! ··

Re: Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Das gilt doch sicher nur für Leute, die keine Cedula besitzen, oder? Ich frage deshalb nach, weil es hier in Deutschland vor einiger Zeit einen Fall gab, bei dem ein Schweizer einem Deutschen sein Fahrzeug (mit schweitzer Kennzeichen) überlassen hatte. Als der Deutsche mit dem Wagen erwischt wurde hat man das als illegalen Import betrachtet und der Kerl musste mehrere tausend Euris abdrücken. Danach gab er den Wagen zurück, aber die Kohle war futsch. www.auto-treff.com/bmw/vb/archive/index.php/t-247309.html. Hier ein ähnlicher Fall: www.kassensturz.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/04/05/Themen/Umwelt-und-Verkehr/Sture-Beamte-drangsalieren-Autofahrerin.

Dem gegenüber habe auch einmal gelesen, dass Leute ihr Fahrzeug in Uruguay gelassen hatten während sie auf einer Südamerikarundreise waren und diese für einen Urlaub nach Deutschland unterbrechen mussten. Geht das überhaupt so einfach? Für mich, der ich gelegentlich in verschiedenen Ländern Südamerikas unterwegs bin könnte es durchaus eine Option sein statt eines Leihwagens dort irgendwo einen in Deutschland registrierten Wagen zu stationieren. Wenn man sich längere Zeit aufhält ist so ein Leihwagen schon ziemlich teuer.

Re: Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Hola Donald!


    Zitat: Donald
      Zitat: =MaBu=
      Für längere Aufenthalte müssen Sie Ihr Fahrzeug zwischendurch immer wieder außer Landes bringen.
    Das gilt doch sicher nur für Leute, die keine Cedula besitzen, oder?

Das gilt für alle Fahrzeuge, die nicht in Uruguay zugelassen sind.

Saludos, Manfred



____________________
·· Leben braucht Freiheit! ·· Libertad o Muerte! ··

Re: Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Das bedeutet als erstes bekommt jedes ausländische Fahrzeug eigene Einreisepapiere, die nicht direkt mit dem Reisepass eines Besuchers verbunden sind, so dass dieser theoretisch auch ohne das Auto das Land verlassen kann und zweitens könnte innerhalb des Jahres jeder Uruguayer mit dem im Ausland registrierten Fahrzeug fahren ohne die oben beschriebenen Probleme (schweizer Fahrzeug) zu bekommen, richtig???

Re: Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Hola Donald!


    Zitat: Donald
    Das bedeutet als erstes bekommt jedes ausländische Fahrzeug eigene Einreisepapiere, die nicht direkt mit dem Reisepass eines Besuchers verbunden sind, so dass dieser theoretisch auch ohne das Auto das Land verlassen kann und zweitens könnte innerhalb des Jahres jeder Uruguayer mit dem im Ausland registrierten Fahrzeug fahren ohne die oben beschriebenen Probleme (schweizer Fahrzeug) zu bekommen, richtig???

Falsch! Entscheidend ist immer die Situation des Fahzeugs, ob es in Uruguay zugelassen ist oder im Ausland. Ober der Besitzer oder Fahrer Tourist, Aufenthaltsberechtigter (Residente) oder uruguayischer Staatsbürger ist, spielt dabei keine Rolle. Ein in Uy nicht zugelassenes Kfz kann auch hier nicht vekauft werden, zumindest nicht rechtskräftig mit Título (Besitzurkunde) usw.

Wenn jemand ohne sein Fahzeug wieder ausreist, verliert er es praktisch. Und wenn er vorher einen Dummen findet, was ziemlich unwahrscheinlich ist, der ihm Geld für die Überlassung des Gefährts gibt, dann verliert dieser das Kfz, sobald die Fristen abgelaufen sind und er damit erwischt wird.

Für Privatpersonen ist der Kfz-Import nach Uruguay strikt verboten (bzw. nur temporär erlaubt). Die einzigen Ausnahmen bilden die in einem anderen Posting hier schon erwähnten Rentner, die auch noch andere Voraussetzungen erfüllen müssen, sowie Uruguayer, die in ihre Heimat zurückkehren, nachdem sie längere Zeit im Ausland gelebt haben (wobei es auch hier verschiedene Einschränkungen gibt).

Saludos, Manfred



____________________
·· Leben braucht Freiheit! ·· Libertad o Muerte! ··

Re: Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland

Das war es was ich wissen wollte. Ich vermute mal bei der anderen Nummer, wo die Leute den Wagen in Uruguay gelassen hatten hat es überhaupt keiner gemerkt, dass die Leute ausgereist und wieder eingereist sind ohne ihr Fahrzeug jeweils mitzunehmen.

Andere Frage: Kennst Du jemanden, der sich sein Auto in Uruguay selbst gebaut hat? Also ich meine nicht die Leute, die da haufenweise alte Rostlauben aufpolieren, sondern ich denke an Kit-Cars. Die müssten doch letztlich als "Made in Uruguay" durchgehen, oder?