Der ESM-Vertrag
https://www.banken-volksbegehren.at/pdf/ESM_Vertrag_deutsch.pdf
Ein Auszug aus der Seite 18:
3. Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig
von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität, jedoch nicht, soweit der
ESM für die Zwecke eines Verfahrens oder aufgrund der Bedingungen eines Vertrags,
einschließlich der Unterlagen der Gründungsurkunden, ausdrücklich auf seine Immunität
verzichtet.
4. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo
und in wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme,
Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder
Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder
Gesetzesweg befreit.
5. Die Archive des ESM und alle ihm gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen
Dokumente im Allgemeinen sind unverletzlich
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